Zwei neue Leitfäden der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) befassen sie mit dem Thema der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer COVID-19-Infektion – einschließlich der „Long-Covid“-Fälle – und der Organisation des Rückkehrprozesses. Sie richten sich an Führungskräfte sowie Beschäftigte, berichtet die Deutsche Sozialversicherung Europavertretung.
Was können Führungskräfte tun?
Manche Betroffenen finden nach einer COVID-19-Infektion nur schrittweise ins Arbeitsleben zurück. Wichtig für eine erfolgreiche Rückkehr ist die Unterstützung durch die Führungskräfte. Diese sollten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und gemeinsam mit erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach Lösungen suchen, die es ermöglichen, Gesundheit und Arbeit in Einklang zu bringen.
Schon während der Krankschreibungszeit sollten Führungskräfte Kontakt halten und auch nach der Rückkehr das Gespräch suchen und ihre Unterstützung aufrechterhalten. Verfügbare Hilfe sollte in Anspruch genommen werden. So können zum Beispiel arbeitsmedizinische Dienste oder Betriebsärzte bei notwendigen individuellen Anpassungen des Arbeitsplatzes wie Änderungen bei den Arbeitszeiten, den zu leistenden Arbeitsstunden, im Arbeitsmuster oder beim Arbeitspensum ebenso helfen, wie allgemeine oder auf COVID-19 zugeschnittene Beratungsangebote, Hilfsprogramme oder staatliche Maßnahmen.
Ärztliche Freigabe vor der Rückkehr an die Arbeit
Für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in Abhängigkeit von den jeweiligen Aufgaben neben der gemeinsamen Planung der Rückkehr mit der Führungskraft möglicherweise auch eine ärztliche Freigabe vor der Rückkehr an die Arbeit von Bedeutung. Falls die Arbeit schwere Hebevorgänge oder andere Kraftanstrengungen beinhaltet, müssen Herz und Lunge ärztlich untersucht werden, bevor diese Tätigkeiten wieder ausgeübt werden sollte.
Bei einer Arbeit in einem sicherheitskritischen Bereich sind eventuell andere Untersuchungen erforderlich, etwa ein Sehtest oder die Bewertung der kognitiven Fähigkeiten. Bei Vorerkrankungen, die sich durch COVID-19 verschlimmert haben, müssen Arbeitseinschränkungen möglicherweise neu überprüft werden.
Handlungshilfe „COVID-19-Infektion und „Long Covid“ – Leitfaden für Beschäftigte“
Handlungshilfe „COVID-19-Infektion und „Long Covid“ – Leitfaden für Führungskräfte“
Hintergrund „Long COVID”
Auch wenn COVID-19 noch nicht vollständig erforscht ist, zeige sich bereits, dass einer von fünf Betroffenen nach vier Wochen immer noch unter Symptomen leide. Bei einem von zehn Erkrankten dauerten die Symptome sogar 12 Wochen oder länger an. Zu den häufigsten Symptomen gehören dabei extreme Müdigkeit, Atemnot, Muskel- und Gelenkschmerzen, Schmerzen im Brustkorb, Husten sowie Ängste, Depressionen und andere psychische Probleme.