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Rückkehr an die Arbeit nach COVID-19-Infektion

Leitfäden für Führungskräfte und Beschäftigte
Rückkehr an die Arbeit nach COVID-19-Infektion

Rückkehr an die Arbeit nach COVID-19-Infektion
Grafik: © Hurca! - stock.adobe.com

Zwei neue Leit­fä­den der Euro­päi­schen Agen­tur für Sicher­heit und Gesund­heits­schutz am Arbeits­platz (EU-OSHA) befassen sie mit dem The­ma der Rück­kehr an den Arbeits­platz nach ein­er COVID-19-Infek­­tion – ein­schließ­lich der „Long-Covid“-Fälle – und der Orga­ni­sa­tion des Rück­kehr­pro­zes­ses. Sie richt­en sich an Führungskräfte sowie Beschäftigte, berichtet die Deutsche Sozialver­sicherung Europavertretung.

Was können Führungskräfte tun?

Man­che Betrof­fe­nen fin­den nach ein­er COVID-19-Infek­­tion nur schritt­weise ins Arbeits­le­ben zurück. Wich­tig für eine erfolg­rei­che Rück­kehr ist die Unter­stüt­zung durch die Füh­rungs­kräfte. Diese soll­ten als Ansprech­part­ner zur Ver­fü­gung ste­hen und gemein­sam mit erkrank­ten Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern nach Lösun­gen suchen, die es ermög­li­chen, Gesund­heit und Arbeit in Ein­klang zu bringen.

Schon wäh­rend der Krank­schrei­bungszeit soll­ten Füh­rungs­kräfte Kon­takt hal­ten und auch nach der Rück­kehr das Gespräch suchen und ihre Unter­stüt­zung auf­recht­er­hal­ten. Ver­füg­bare Hil­fe sollte in Anspruch genom­men wer­den. So kön­nen zum Bei­spiel arbeits­me­di­zi­ni­sche Dien­ste oder Betriebs­ärzte bei not­wen­di­gen indi­vi­du­ellen Anpas­sun­gen des Arbeits­plat­zes wie Ände­run­gen bei den Arbeits­zei­ten, den zu leis­ten­den Arbeits­stun­den, im Arbeits­mus­ter oder beim Arbeits­pen­sum eben­so hel­fen, wie all­ge­meine oder auf COVID-19 zuge­schnit­tene Bera­tungs­an­ge­bote, Hilfs­pro­gramme oder staat­li­che Maßnahmen.

Ärztliche Freigabe vor der Rückkehr an die Arbeit

Für die betrof­fe­nen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter ist in Abhän­gig­keit von den jewei­li­gen Auf­ga­ben neben der gemein­sa­men Pla­nung der Rück­kehr mit der Füh­rungs­kraft mög­li­cher­weise auch eine ärzt­li­che Frei­gabe vor der Rück­kehr an die Arbeit von Bedeu­tung. Falls die Arbeit schwere Hebe­vor­gänge oder andere Kraft­an­stren­gun­gen beinhal­tet, müs­sen Herz und Lunge ärzt­lich unter­sucht wer­den, bevor diese Tätig­kei­ten wie­der aus­ge­übt wer­den sollte.

Bei ein­er Arbeit in einem sicher­heits­kri­ti­schen Bere­ich sind even­tu­ell andere Unter­su­chun­gen erfor­der­lich, etwa ein Seh­test oder die Bewer­tung der kogni­ti­ven Fähig­kei­ten. Bei Vor­er­kran­kun­gen, die sich durch COVID-19 ver­schlim­mert haben, müs­sen Arbeits­ein­schrän­kun­gen mög­li­cher­weise neu über­prüft werden.

Handlungs­hil­fe „COVID-19-Infek­tion und „Long Covid“ – Leit­faden für Beschäftigte“

Handlungs­hil­fe „COVID-19-Infek­tion und „Long Covid“ – Leit­faden für Führungskräfte“

Hintergrund „Long COVID”

Auch wenn COVID-19 noch nicht voll­stän­dig erforscht ist, zeige sich bere­its, dass ein­er von fünf Betrof­fe­nen nach vier Wochen immer noch unter Sym­pto­men lei­de. Bei einem von zehn Erkrank­ten dau­er­ten die Sym­ptome sog­ar 12 Wochen oder län­ger an. Zu den häu­figs­ten Sym­pto­men gehö­ren dabei extreme Müdig­keit, Atem­not, Mus­kel- und Gelenk­schmer­zen, Schmer­zen im Brust­korb, Hus­ten sowie Äng­ste, Depres­sio­nen und andere psy­chi­sche Probleme.

https://dsv-europa.de

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