Seit kurzem besteht die Möglichkeit, die Eignung von Atemschutzmasken (FFP2) zum Schutz vor Sars-CoV‑2 in einem Schnelltest zu überprüfen. Das Ziel: Dem akuten Mangel an europäisch zugelassenen Produkten mit sogenanntem Pandemieatemschutz kurzfristig begegnen und damit medizinische und pflegerische Fachkräfte für die Dauer der Gesundheitsbedrohung durch die Corona-Pandemie schützen. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beantwortet auf einer neuen Internetseite wichtige Fragen von Herstellern und Importeuren rund um diesen Schnelltest.
Der als Reaktion auf eine Empfehlung der Europäischen Kommission Mitte März 2020 entwickelte Schnelltest für Atemschutzmasken stößt bei Herstellern und Importeuren auf großes Interesse. Um wichtige Details zum Test und seinen Bedingungen zur Verfügung zu stellen und den Firmen die Möglichkeit zu geben, selbst zu entscheiden, ob ihr Produkt grundsätzlich für den Schnelltest in Frage kommt, bietet das IFA ab sofort Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Der Fragenkatalog umfasst 10 Fragen und die jeweiligen Antworten. Zum Beispiel
Frage 4) Wer kann Produkte prüfen lassen?
Antwort: Hersteller und Importeure, die in der Lage sind, Atemschutzmasken kurzfristig in größerem Umfang (ab 50 000 Atemschutzmasken in 3 Wochen) in Verkehr zu bringen, können den Schnelltest ihrer Produkte bei einer der zugelassenen Prüfstellen (vgl. 3.) beantragen.
Frage 5) Welche Produkte kommen grundsätzlich für den Schnelltest in Frage?
Antwort: Für den Schnelltest und damit eine mögliche Zulassung als Pandemieatemschutz für den Gesundheitsbereich kommen ausschließlich dichtsitzende, effizient filternde Atemschutzmasken ohne Ausatemventil in Frage.
Medizinprodukte (OP-Mund/Nasen-Schutz) fallen nicht darunter.
Frage 7) Wie viel kostet die Prüfung und wie lange dauert diese?
Antwort: Der vollständige Schnelltest dauert ca. zwei Tage zuzüglich einer nicht zu spezifizierenden Wartezeit. Es fallen Kosten in Höhe von ca. 3000 Euro an.
Bevor das Prüfmuster den vollständigen Schnelltest durchläuft, erfolgt ein kritischer Vortest, um die grundsätzliche Tauglichkeit der Atemschutzmaske sicherzustellen. Dieser Vortest generiert Kosten in Höhe von ca. 800 Euro. Fällt der Vortest negativ aus, findet keine weitere Prüfung statt und es entstehen dem Hersteller/Importeur keine zusätzlichen Kosten.
Die Frage 10) beantwortet auch einen sehr wichtigen Punkt: Schnell getesteter Pandemieatemschutz ist als letzte Reserve für Beschäftigte im Gesundheitsdienst gedacht. Welche Atemschutzprodukte sind vorrangig zu verwenden?
Antwort: Hierzu äußert sich die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) auf ihrer Website:
- Atemschutzmasken, die gemäß europäischer PSA-Verordnung auf Basis der EN 149 „Partikelfiltrierende Halbmasken“ geprüft und zertifiziert wurden. Eine geprüfte und zugelassene Maske erkennt man am CE-Kennzeichen, gefolgt von der vierstelligen Kennziffer des Prüflabors (z. B. CE0121) und der Nennung der angewandten Norm EN 149: 2001, A1: 2009 auf dem Produkt und der Verpackung.
- Stehen Produkte in Übereinstimmung mit a) nicht zur Verfügung: Atemschutzmasken, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig sind, auch wenn diese keine CE-Kennzeichnung tragen, ihnen kein Konformitätsnachweis oder eine deutsche Betriebsanleitung beiliegt. Solche Masken erkennt man an den hier zusammengestellten Kennzeichnungen (PDF, 352 KB).