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Skihelme retten Leben

Schwere Kopfverletzungen verhindern
Skihelme retten Leben

Skihelme retten Leben
Ob Skifahrer einen Helm tragen oder nicht hat vor allem Einfluss auf die Schwere einer möglichen Kopfverletzungen infolge eines Skiunfalls. Foto: © ARochau - stock.adobe.com

In der Sai­son 2019/2020 ver­let­zten sich laut Deutsch­er Skiver­band rund 38.000 Ski­fahrende aus Deutsch­land so schw­er, dass sie ärztlich behan­delt wer­den mussten. 11 Prozent aller Ver­let­zun­gen betr­e­f­fen den Kopf­bere­ich und 20 Prozent wur­den durch Kol­li­sio­nen (mit-)verursacht. „Wir empfehlen drin­gend, immer mit Ski­helm auf die Piste zu gehen“, sagt Dr. Joachim Büh­ler, Geschäfts­führer des TÜV-Ver­bands. Der Ver­band gibt Tipps, wie man den passenden Kopf­schutz findet.

Bish­er gebe in den meis­ten Skige­bi­eten noch immer keine Helmpflicht für Erwach­sene, erk­lärt Büh­ler. Unter­suchun­gen zeigten, dass das Tra­gen von Ski­hel­men vor allem Ein­fluss auf die Schwere der Kopfver­let­zun­gen hat. „Ski­helme ver­ringern nicht nur das Risiko von Gehirn­er­schüt­terun­gen und Schädel­frak­turen, son­dern schützen auch vor Schnittver­let­zun­gen durch scharfe Kan­ten“, so Bühler.

Beim Kauf auf GS-Zeichen achten

Eine wichtige Entschei­dung­shil­fe bei der Auswahl eines Ski­helms ist das im deutschen Pro­duk­t­sicher­heits­ge­setz geregelte GS-Zeichen. Damit verse­hene Helme wur­den von ein­er unab­hängi­gen Prüf­stelle getestet und zer­ti­fiziert. „Das GS-Zeichen garantiert, dass im Zuge eine Bau­muster­prü­fung die Ein­hal­tung der spez­i­fis­chen Sicher­heit­san­forderun­gen kon­trol­liert wor­den ist“, erk­lärt Büh­ler. Die entsprechen­den Vor­gaben sind in der EU-Richtlin­ie für per­sön­liche Schutzaus­rüs­tun­gen und in der entsprechen­den EU-Norm fest­gelegt. Darüber hin­aus erfol­gen im Rah­men der GS-Prü­fung weit­ere Kon­trollen, zum Beispiel Vor-Ort-Besich­ti­gun­gen der Pro­duk­tion, Probeent­nah­men oder eine Über­prü­fung der Qualitätssicherung.

Weitere Sicherheitskriterien

Ein Ski­helm muss opti­mal passen – son­st kann er seine Schutzwirkung nicht voll ent­fal­ten. Er sollte rel­a­tiv eng sitzen, dabei aber nicht drück­en. Nur, wenn der Helm beim Wack­eln mit dem Kopf – auch ohne Anle­gen des Kin­nriemens – nicht ver­rutscht, bietet er den erforder­lichen Schutz.

Weit­ere Kri­te­rien für die Hel­mauswahl sind Gewicht, Ein­stellmöglichkeit­en und Kli­mareg­ulierung sowie „Sig­nal­far­ben“. Kinnband, Kin­nver­schluss und Belüf­tungss­chieber soll­ten auch mit Hand­schuhen gut zu bedi­enen sein.

Wer regelmäßig mit Skib­rille oder Sport­son­nen­brille auf die Piste geht, sollte diese zum Helmkauf mit­nehmen. Nur so lässt sich testen, ob bei­des zusam­men­passt. Helme mit fest mon­tiertem Visi­er sind beson­ders für Bril­len­träger eine Option.

Wie lange kann ein Helm getragen werden?

Wenn der Helm mit einem starken Stoß beansprucht wurde, sollte er unbe­d­ingt sofort erset­zt wer­den, weil die innere Struk­tur des Mate­ri­als beschädigt sein kön­nte. Anson­sten ste­ht ein Helmwech­sel alle drei bis fünf Jahre an. Das Mate­r­i­al altert durch häu­fige Ver­wen­dung, Kälte, Feuchtigkeit, Schweiß und hohe UV-Ein­strahlung in den Bergen rel­a­tiv schnell.

Wo gibt es eine Helmpflicht?

Eine Pflicht, Ski­helme zu tra­gen, gibt es wed­er in Deutsch­land und Frankre­ich noch in der Schweiz. Auch Nor­we­gen ken­nt keine Helmpflicht. In Öster­re­ich müssen Kinder bis zum 15. Leben­s­jahr in vie­len Skige­bi­eten einen Helm tra­gen. In Ital­ien wird die Helmpflicht bis zum 14. Leben­s­jahr von der Polizei durchge­set­zt. Auch in Polen, Slowe­nien und Kroa­t­ien müssen Kinder und Jugendliche einen Helm tragen.

www.tuev-verband.de

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