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Standsicherheit bei Abbrucharbeiten

Neue VDI-Richtlinie
Standsicherheit bei Abbrucharbeiten

Standsicherheit bei Abbrucharbeiten
Foto: © gabort - stock.adobe.com

Beim Abriss oder Umbau von Gebäu­den und tech­nis­chen Anla­gen kommt es immer wieder zu schw­eren Unfällen, wenn Gebäude­teile plöt­zlich unkon­trol­liert ein­stürzen. Die neue Richtlin­ie VDI 6210 Blatt 9 „Abbruch baulich­er und tech­nis­ch­er Anla­gen – Abbruch­sta­tik“ beschreibt wichtige vor­bere­i­t­en­den und planer­ischen Maß­nah­men zur Standsicherheit.

So muss zum einen vor Beginn der Abbruchar­beit­en die Sta­tik des Gebäudes geprüft wer­den. Auch muss sichergestellt wer­den, dass am Bau arbei­t­ende Men­schen, benach­barte Gebäude und Bauw­erk­steile, die erhal­ten wer­den sollen, nicht geschädigt werden.

Die Richtlin­ie VDI 6210 Blatt 9 „Abbruch baulich­er und tech­nis­ch­er Anla­gen – Abbruch­sta­tik“ behan­delt die erforder­lichen vor­bere­i­t­en­den und planer­ischen Maß­nah­men zur Stand­sicher­heit. Sie legt grundle­gende Anforderun­gen an bautech­nis­che Nach­weise sowie Regeln für den Abbruch baulich­er und tech­nis­ch­er Anla­gen fest. Die VDI 6210 Blatt 9 beschreibt, was bei der Abbruchs- und Trag­w­erk­s­pla­nung zu beacht­en ist.

Her­aus­ge­ber der Richtlin­ie VDI 6210 Blatt 9 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäude­tech­nik (VDI-GBG). Die Richtlin­ie ist im Okto­ber 2021 erschienen und erset­zt den Entwurf von Juni 2020.

Hier geht es zur Richtlin­ie VDI 6210 Blatt 9.

www.vdi.de

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