Beim Abriss oder Umbau von Gebäuden und technischen Anlagen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, wenn Gebäudeteile plötzlich unkontrolliert einstürzen. Die neue Richtlinie VDI 6210 Blatt 9 „Abbruch baulicher und technischer Anlagen – Abbruchstatik“ beschreibt wichtige vorbereitenden und planerischen Maßnahmen zur Standsicherheit.
So muss zum einen vor Beginn der Abbrucharbeiten die Statik des Gebäudes geprüft werden. Auch muss sichergestellt werden, dass am Bau arbeitende Menschen, benachbarte Gebäude und Bauwerksteile, die erhalten werden sollen, nicht geschädigt werden.
Die Richtlinie VDI 6210 Blatt 9 „Abbruch baulicher und technischer Anlagen – Abbruchstatik“ behandelt die erforderlichen vorbereitenden und planerischen Maßnahmen zur Standsicherheit. Sie legt grundlegende Anforderungen an bautechnische Nachweise sowie Regeln für den Abbruch baulicher und technischer Anlagen fest. Die VDI 6210 Blatt 9 beschreibt, was bei der Abbruchs- und Tragwerksplanung zu beachten ist.
Herausgeber der Richtlinie VDI 6210 Blatt 9 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (VDI-GBG). Die Richtlinie ist im Oktober 2021 erschienen und ersetzt den Entwurf von Juni 2020.
Hier geht es zur Richtlinie VDI 6210 Blatt 9.