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Rauchen war der Auslöser

Tragischer Todesfall gilt als Arbeitsunfall
Rauchen war der Auslöser

Rauchen war der Auslöser
Ein tragischer Arbeitsunfall wurde vor dem Sozialgericht Reutlingen verhandelt. Foto: ©Paul - stock.adobe.com

Geklagt hat­te die Witwe eines tödlich verun­fall­ten Arbeit­nehmers. Dieser hat­te sich am Arbeit­splatz eine Zigarette angezün­det und wollte dann den Raucher­bere­ich auf­suchen, da am Arbeit­splatz selb­st Rauchver­bot herrschte. Weil das Feuerzeug defekt war, bran­nte es nach Schließung des Gasven­tils weit­er. Der Mann warf das bren­nende Feuerzeug auf den

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