Seit dem 19. Juli 2018 steht ein Portal für das bundeseinheitliche Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV („KaVKA-42.BV“) online.
Mit www.kavka.bund.de können Betreiber ihren Anzeige- und Berichtspflichten gemäß der 42. BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) nachkommen zur
- Anzeige von Verdunstungskühlanlagen zur Kühlung von Gebäuden wie Hotels oder Rechenzentren, ‧beziehungsweise von Kühltürmen und Nassabscheidern industrieller Anwendungen nach § 13 der 42. BImSchV
- Meldung der Überschreitung des Maßnahmenwertes nach § 10 der 42. BImSchV
- Überprüfung des ordnungsgemäßen Betriebs der Anlage nach § 14 der 42. BImSchV.
Für die Anzeige galt eine einmonatige Übergangsfrist, die bereits am 19. August 2018 abgelaufen war. Wegen der Bereitstellung des Portals erst kurz vor Ende der Übergangsfrist und der Tatsache, dass über das Portal bisher kaum informiert wurde, kann davon ausgegangen werden, dass bei verspäteter Anzeige in der Regel kein Ordnungswidrigkeitsverfahren in Gang gesetzt wird.
Unter https://kavka.bund.de/public/kontakt finden Nutzer die zuständigen Landes-Überwachungsbehörden mit konkreten Ansprechpartnern.
Mit KaVKA-42.BV werden die zuständigen Überwachungsbehörden in die Lage versetzt, bei epidemiehaft auftretenden Legionellen-Erkrankungen aus solchen nicht ordnungsgemäß betriebenen und verkeimten Anlagen die möglichen Kontaminationsquellen gezielter und schneller eingrenzen zu können. Dazu sollte es jedoch in Zukunft gar nicht mehr kommen, wenn die Anlagen entsprechend den technischen Regeln beziehungsweise der 42. BImSchV betrieben werden.
Hinweis: Das Portal ist nicht dafür vorgesehen, Legionellen-Erkrankungen aus kontaminierten Trinkwasser-Erwärmungsanlagen/Duschen zum Beispiel in großen Beherbungsbetrieben zu erfassen. Diese Konstellation unterliegt dem Rechtsbereich der Trinkwasser-Verordnung und betrifft das zuständige Gesundheitsamt.