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Verwendung von Sicherheitszeichen

Was beachtet werden muss
Verwendung von Sicherheitszeichen

Verwendung von Sicherheitszeichen
Kennzeichen im Betrieb sind wichtig. Foto: © Nordreisender - stock.adobe.com

Achtung, Rutschge­fahr! Zutritt ver­boten! Schutzk­lei­dung benutzen! Ob als War­nung, Ver- oder Gebot: Wenn Gefährdun­gen am Arbeit­splatz nicht durch tech­nis­che oder organ­isatorische Maß­nah­men ver­mieden oder aus­re­ichend begren­zt wer­den kön­nen, muss der Arbeit­ge­ber dies ken­ntlich machen: durch eine kor­rek­te Sicher­heits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung.

Dabei sollte fol­gende Rei­hen­folge und Bedeu­tung beachtet werden:

  1. Ver­bot­sze­ichen: Das Restrisiko lässt sich durch ein Ver­bot gän­zlich ausschließen,
  2. Gebot­sze­ichen: Das Restrisiko lässt sich durch ein Gebot nahezu ausschließen,
  3. Warnze­ichen: Auf das Restrisiko wird deut­lich hingewiesen.

Kennzeichnung regelmäßig kontrollieren

Im Betrieb dür­fen Sicher­heit­sze­ichen als Schilder, Aufk­le­ber oder als aufge­malte Kennze­ich­nung deut­lich erkennbar und dauer­haft ange­bracht wer­den. Auf die Gestal­tung eigen­er Verbots‑, Warn- und Gebot­sze­ichen sollte jedoch verzichtet wer­den. Die Beschäftigten sind nach der Erstun­ter­weisung min­destens ein­mal jährlich über die Bedeu­tung der einge­set­zten Sicher­heitskennze­ichen sowie über die Verpflich­tung zu deren Beach­tung zu unterweisen.

Damit die Wirk­samkeit der Sicher­heitskennze­ich­nung im Betrieb gegeben ist, muss sie in regelmäßi­gen Abstän­den kon­trol­liert und, falls erforder­lich, instandge­set­zt wer­den. Die Auswahl der Sicher­heitskennze­ich­nung muss entsprechend den betrieblich vorhan­de­nen Gefahren­la­gen und Hin­weis­er­fordernissen getrof­fen wer­den. Die Entschei­dung darüber, ob eine Kennze­ich­nung erforder­lich ist, kann nur auf Basis der Gefährdungs­beurteilung getrof­fen wer­den. Grund­sät­zlich ist darauf zu acht­en, eine Anhäu­fung von Verbots‑, Gebots- und Warnze­ichen zu vermeiden.

Die BGHM stellt eine Samm­lung der meist benötigten Sym­bole zur Ver­fü­gung. Hier kön­nen Sie die Sym­bole in aus­re­ichen­der Größe herunterladen

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