Achtung, Rutschgefahr! Zutritt verboten! Schutzkleidung benutzen! Ob als Warnung, Ver- oder Gebot: Wenn Gefährdungen am Arbeitsplatz nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können, muss der Arbeitgeber dies kenntlich machen: durch eine korrekte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung.
Dabei sollte folgende Reihenfolge und Bedeutung beachtet werden:
- Verbotszeichen: Das Restrisiko lässt sich durch ein Verbot gänzlich ausschließen,
- Gebotszeichen: Das Restrisiko lässt sich durch ein Gebot nahezu ausschließen,
- Warnzeichen: Auf das Restrisiko wird deutlich hingewiesen.
Kennzeichnung regelmäßig kontrollieren
Im Betrieb dürfen Sicherheitszeichen als Schilder, Aufkleber oder als aufgemalte Kennzeichnung deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht werden. Auf die Gestaltung eigener Verbots‑, Warn- und Gebotszeichen sollte jedoch verzichtet werden. Die Beschäftigten sind nach der Erstunterweisung mindestens einmal jährlich über die Bedeutung der eingesetzten Sicherheitskennzeichen sowie über die Verpflichtung zu deren Beachtung zu unterweisen.
Damit die Wirksamkeit der Sicherheitskennzeichnung im Betrieb gegeben ist, muss sie in regelmäßigen Abständen kontrolliert und, falls erforderlich, instandgesetzt werden. Die Auswahl der Sicherheitskennzeichnung muss entsprechend den betrieblich vorhandenen Gefahrenlagen und Hinweiserfordernissen getroffen werden. Die Entscheidung darüber, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, kann nur auf Basis der Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Grundsätzlich ist darauf zu achten, eine Anhäufung von Verbots‑, Gebots- und Warnzeichen zu vermeiden.
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