Die VKIS-VSI-IGM-BGHM-Stoffliste enthält die Stoffe, welche in Kühlschmierstoffen (KSS) von den Herstellern verwendet werden sollten beziehungsweise nicht verwendet werden dürfen oder welche deklarationspflichtig sind. Diese Stoffliste wird regelmäßig vom Verbraucherkreis Industrieschmierstoffe (VKIS), dem Verband Schmierstoffindustrie e.V. (VSI) und der IG Metall (IGM) unter Mithilfe der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) überarbeitet.
Mit Datum 10.01.2019 ist die „VKIS-VSI-IGM-BGHM-Stoffliste für Kühlschmierstoffe nach DIN 51385 für die Metallbearbeitung” inzwischen in achtzehnter Überarbeitung erschienen.
Die Stoffliste beinhaltet spezifische Anforderungen an:
- Wassermischbare (wm) und wassergemischte (wg) Kühlschmierstoffe
- Nichtwassermischbare (nw) Kühlschmierstoff und sinngemäß für
- Zusatzstoffe, die dem Kühlschmierstoff vor und während eines Einsatzes zugesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Entschäumer, Biozide (zur Vor- und Nachkonservierung), Desinfektionsreiniger, Stabilisatoren, Emulgatoren, Korrosionsschutzzusätze, Hochdruck-zusätze.
Sie führt verbotene Stoffe auf, Stoffe mit Verwendungsbeschränkungen beziehungsweise unerwünschte Stoffe, Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten/Konzentrationsgrenzen sowie zu deklarierende Stoffe (arbeitsmedizinisch-toxikologisch oder ökologisch relevant) und zu deklarierende Stoffe (aus prozesstechnischen Gründen).
Verfügbar ist auch eine Anleitung für KSS Anwender. Sie gibt Hinweise zu dieser Liste nebst einem Musterbrief zur Abfrage der in der VKIS-VSI-IGM Stoffliste festgelegten Informationen bei dem Kühlschmierstoffhersteller.
Hier steht die Stoffliste
Hier die Anleitung für KSS Anwender
Hier gibt es weitere Informationen zu Kühlschmierstoffen.