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Umgang mit Gefahrstoffen und sichere Handhabung von gefährlichen Chemikalien

IVSS Sektion Chemie bietet Einstieg zur sicheren Handhabung von gefährlichen Chemikalien
Vorbereitet für den Umgang mit Gefahrstoffen?

Vorbereitet für den Umgang mit Gefahrstoffen?
Foto: © Jedermann-Verlag, Heidelberg

In ein­er neuen Broschüre der IVSS Sek­tion Chemie wer­den die wichtig­sten Aspek­te für den sicheren Umgang mit Gefahrstof­fen erk­lärt und Grund­la­gen­wis­sen ins­beson­dere zu Gesund­heit­srisiken ver­mit­telt. Eine bebilderte Unter­weisung­shil­fe visu­al­isiert darüber hin­aus ins­beson­dere die erforder­lichen Hygien­e­maß­nah­men. So sollen ver­ant­wortliche Per­so­n­en für die poten­ziellen Gefahren sen­si­bil­isiert und bei der erforder­lichen Gefährdungs­beurteilung sowie der Unter­weisung der Beschäftigten unter­stützt werden.

Die Ver­wen­dung gefährlich­er Chemikalien kann bei Beschäftigten zu Gesund­heits­ge­fährdun­gen wie Reizun­gen, Verätzun­gen und Vergif­tun­gen führen. Langzeitauswirkun­gen, wie sie beispiel­sweise von kreb­serzeu­gen­den Gefahrstof­fen aus­ge­hen, kön­nen Beruf­skrankheit­en her­vor­rufen. Wenn Tätigkeit­en, wie beispiel­sweise Ab- und Umfüllen, Lagern oder inner­be­trieblich­es Trans­portieren mit Gefahrstof­fen durchge­führt wer­den, müssen Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­ber die Gefährdung ihrer Beschäftigten ermit­teln und beurteilen sowie geeignete Schutz­maß­nah­men fes­tle­gen und umset­zen. Gle­ich­es gilt, wenn bei Tätigkeit­en Gefahrstoffe entste­hen oder freige­set­zt wer­den, beispiel­sweise Stäube bei der Ver­ar­beitung von Steinen.

Der Gefährdungs­beurteilung als Kernbe­standteil von Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz kommt in allen Betrieben, unab­hängig von Branche und Größe, eine zen­trale Bedeu­tung zu.

Die Arbeits­gruppe „Gefährliche Stoffe” der IVSS Sek­tion Chemie ver­mit­telt mit der Broschüre „Vor­bere­it­et für den Umgang mit Gefahrstof­fen?“ Grund­la­gen­wis­sen ins­beson­dere zu Gesund­heit­srisiken, um einen Ein­stieg in die sichere Hand­habung von Gefahrstof­fen zu geben. Zu den wichtig­sten Schutz­maß­nah­men zählen dabei auch die Ein­hal­tung von Hygien­e­maß­nah­men: ein Aspekt, der im Zusam­men­hang mit der Coro­na-Pan­demie ins öffentliche Bewusst­sein rück­te, im Umgang mit Gefahrstof­fen aber schon immer eine zen­trale Rolle spielte. Das The­ma ste­ht im Fokus ein­er Hand­lung­shil­fe, deren Folien­satz für Sicher­heit­sun­ter­weisun­gen einen geschärften Blick auf den unbe­ab­sichtigten Kon­takt und die Ver­bre­itung von Gefahrstof­fen ermöglicht.

Broschüre und Unter­weisung­shil­fe richt­en sich in erster Lin­ie an ver­ant­wortliche Per­so­n­en in kleinen und mit­tleren Betrieben, um sie für poten­zielle Gefahren zu sen­si­bil­isieren und bei der prak­tis­chen Umset­zung entsprechen­der Schutz­maß­nah­men sowie bei der Unter­weisung der Beschäftigten zu unter­stützen. Die rechtliche Basis stellen dabei die rel­e­van­ten EU-Vorschriften dar, wie z. B. die Agen­zien-Richtlin­ie (Richtlin­ie 98/24/EG vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesund­heit und Sicher­heit der Arbeit­nehmer vor der Gefährdung durch chemis­che Arbeitsstoffe bei der Arbeit) und die Krebs-Richtlin­ie (Richtlin­ie 2004/37/EG vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeit­nehmer gegen Gefährdung durch Karzino­gene oder Muta­gene bei der Arbeit).

Die Broschüre ISSA-10 ste­ht im Down­load­cen­ter der BG RCI unter https://downloadcenter.bgrci.de/shop/ivss in deutsch­er, englis­ch­er, franzö­sis­ch­er und spanis­ch­er Sprache zum kosten­losen Down­load Ver­fü­gung, die Unter­weisung­shil­fe ISSA-109 gibt es in Deutsch und Englisch.

Autoren:

Antje Ermer und Dr. Joachim Som­mer, BG RCI Heidelberg

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