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Wegeunfall auf dem Weg zur Kita bei Home-Office

Urteil des Bundessozialgerichts
Kein Wegeunfall auf dem Weg zur Kita bei Home-Office

Kein Wegeunfall auf dem Weg zur Kita bei Home-Office
Foto: © Wayhome Studio - stock.adobe.com

Das Bun­dessozial­gericht hat in ein­er mündlichen Ver­hand­lung am 30.01.2020 seine ablehnende Recht­sprechung zu Wege­un­fällen bei Home-Office Tätigkeit bestätigt.

Eine im Home-Office arbei­t­ende Mut­ter brachte ihr Kind mor­gens zum Kinder­garten und ver­let­zte sich, als sie auf dem Rück­weg wegen Eis­glätte mit ihrem Fahrrad stürzte. Das Sozial­gericht und zulet­zt das Lan­dessozial­gericht Nieder­sach­sen-Bre­men (Az. L 16 U 26/16) lehn­ten eine Über­nahme der Haf­tung durch die Unfal­lka­sse ab.

Im Revi­sionsver­fahren vor dem Bun­dessozial­gericht in Kas­sel prüften die Richter einen möglichen Haf­tungsanspruch gegen die geset­zliche Unfal­lka­sse nach allen erden­klichen Gesicht­spunk­ten, fol­gten dann aber im Ergeb­nis dem Urteil des Lan­dessozial­gerichts. Zunächst habe sich der Unfall nicht gemäß § 8 Abs. 1 SGB VII auf einem ver­sicherten Betrieb­sweg ereignet, weil das Brin­gen des Kindes in den Kinder­garten wed­er in Ausübung ein­er ver­sicherten Tätigkeit der Mut­ter erfol­gte noch ihrem Arbeit­ge­ber diente. Eben­so wenig han­dele es sich bei einem Unfall im Home-Office um einen ver­sicherten Wege­un­fall nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII, weil diese Vorschrift voraus­set­ze, dass der Ort des pri­vat­en Aufen­thalts und der ver­sicherten Tätigkeit, zwis­chen denen der Weg zurück­gelegt wird, räum­lich auseinan­der­fall­en. Dies sei bei der Tätigkeit in einem Home-Office naturgemäß nicht der Fall. Ver­sicherungss­chutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte beste­he vor­liegend auch nicht unter dem Aspekt des „drit­ten Ortes“, weil dies eine Min­destaufen­thalts­dauer der Mut­ter von 2 Stun­den in der Kita voraus­ge­set­zt hätte, die hier nicht erre­icht wor­den sei. Auch schei­de ein Ver­sicherungss­chutz nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a) SGB VII aus. Hier­nach ist auch der (Um-)Weg zur Kita ver­sichert, den Arbeit­nehmer zurück­le­gen, um auf dem Weg zur Arbeitsstätte ihr Kind wegen der beru­flichen Tätigkeit fremder Obhut anzuvertrauen.

Im Ergeb­nis geben die geset­zlichen Vorschriften derzeit eine Haf­tung der Unfal­lka­sse nicht her, wenn Eltern, die im Home-Office tätig sind, ihre Kinder zur Kita brin­gen und dabei einen Unfall erlei­den. Eine solche Erweiterung des Ver­sicherungss­chutzes obliegt allein dem Geset­zge­ber, nicht hinge­gen den Sozialgerichten.

Autor:
Recht­san­walt Matthias Klagge, LL.M.

Aktualisierung: Inzwischen ist auch der (direkte) Weg vom Homeoffice in die Kita und zurück versichert.


Übri­gens: Da ja auf­grund der Coro­na-Pan­demie immer mehr Unternehmen ihren Angestell­ten das Arbeit­en im Home-Office erlauben und entsprechend organ­isieren — auch im Home-Office gel­ten arbeitss­chutzrechtliche Bes­tim­mungen. Auf Dauer im Kartof­felkeller am Lap­top zu arbeit­en ist halt auch kein Spaß. Im Fol­gen­den drei Beiträge zu den rechtlichen Grund­la­gen, dem Ver­sicherungss­chutz und ein­er Hand­lung­shil­fe für Telarbeitsplätze:

 

Gefährdungs­beurteilung für Telearbeitsplätze

Ver­sicherungss­chutz im Home-Office

Hand­lung­shil­fe für Telearbeitsplätze

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