Arbeitnehmer sind nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 zur Einhaltung der vom Arbeitgeber vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen und eingerichteten Schutzmaßnahmen verpflichtet. Bei Nichtbefolgung ist mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen.
Tanja Sautter
Die Nichteinhaltung von Arbeitsschutzvorschriften kann eine Kündigung nach sich ziehen.
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