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Wenn Knochen brechen

Gabelstaplerunfälle: Ursachen und Präventionsmaßnahmen
Wenn Knochen brechen

Wenn Knochen brechen
Keiner möchte, dass Knochen bei Gabelstaplerunfällen brechen. Was können Sie tun, um diese zu verhindern? Foto: ©praisaeng - stock.adobe.com

Gabel­sta­pler sind starke und unent­behrliche Helfer in Lager- und Lade­bere­ichen. Sie sind aber auch Helfer mit hohem Gefährdungspoten­zial. Jährlich ereignen sich rund 12.000 Sta­plerun­fälle in Deutsch­land, in den meis­ten Fällen wer­den Fußgänger ange­fahren — mit oft drama­tis­chen Kon­se­quen­zen. Die Unfal­lur­sachen sind zwar vielfältig, aber es gibt geeignete präven­tive Maßnahmen.

Ange­fahren, über­fahren oder einge­quetscht. So ver­laufen die meis­ten Gabel­sta­plerun­fälle, bei denen Fußgänger im Betrieb dem Sta­pler in die Quere kom­men. Wer auf Video­por­tal­en im Inter­net die Stich­worte „Gabel­sta­pler“ und „Unfall“ ein­gibt, kann sich teils „lustige“ und teils auch grausame Videos aus aller Welt mit Gabel­sta­plerun­fällen anschauen. Die Filme sind nicht wirk­lich als Schu­lungs­filme geeignet, zeigen aber die trau­rige Wahrheit – und verdeut­lichen, dass die Präven­tion von Gabel­sta­plerun­fällen ein ernst zu nehmendes The­ma ist.

Unfallursachen

Detail­lierte Unfal­lun­ter­suchun­gen zeigen, dass die Ursachen für die Unfälle oft das Fehlver­hal­ten des Fahrers sowie eine man­gel­hafte betriebliche Organ­i­sa­tion sind. Aber auch inner­be­triebliche Fußgänger acht­en viel zu oft nicht auf die vorgeschriebe­nen Regeln, und brin­gen sich dadurch in Gefahr.

Vielfach fehlt auch oft genug die nach Arbeitss­chutzge­setz vorgeschriebene Gefährdungs­beurteilung, für deren Durch­führung der Arbeit­ge­ber rechtlich verpflichtet ist. Neben dem Erken­nen und der Besei­t­i­gung von Unfall- und Gesund­heits­ge­fahren kön­nen eigene, betrieb­sspez­i­fis­che Schutz­maß­nah­men konzip­iert wer­den, die auch helfen, die Arbeit und Arbeit­splätze zu verbessern, da diese let­z­tendlich bess­er geregelt und organ­isiert wer­den. Übri­gens: Im Falle eines schw­er­wiegen­den Unfalls, ist das erste was der Staat­san­walt fragt „Zeigen Sie mir mal Ihre Gefährdungs­beurteilung“. Ganz schlechte Karten hat dann der Arbeit­ge­ber und Ver­ant­wortliche, der nichts vor­weisen kann. Da hil­ft dann auch kein „Ich kann ja nicht alles machen“, „Woher soll ich das wis­sen?“, „Hat mir kein­er gesagt“ oder „Da ham wir doch vor Jahren mal was gemacht, als die BG da war, das müsste irgend­wo im Schrank liegen, wo ist das bloß?“.

Wichtig bei der Erstel­lung und Durch­führung von Gefährdungs­beurteilun­gen ist, dass diese nicht nur vom Arbeit­ge­ber, meis­tens mit Unter­stützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicher­heit (extern oder intern), gemacht wird. Es ist von enormer Wichtigkeit, dass auch die betrieblichen Führungskräfte, die Mitar­beit­er vor Ort und im speziellen auch die Sicher­heits­beauf­tragten sowie der Betrieb­srat wirk­lich informiert und einge­bun­den sind – nur so kann Arbeit sich­er und vor allem auch gut gemacht werden.

Organisatorische und technische Maßnahmen

Eine Gefährdungs­beurteilung muss auch für den Betrieb von Gabel­sta­plern erstellt und immer wieder aktu­al­isiert wer­den. Hier­bei müssen die Sichtver­hält­nisse des Sta­pler­fahrers einge­hend unter­sucht und beurteilt sowie entsprechende Maß­nah­men für den sicheren Betrieb­sall­t­ag fest­gelegt wer­den. Und natür­lich müssen diese Maß­nah­men und das The­ma „Gabel­sta­plerun­fälle“ den Mitar­beit­ern über­haupt bekan­nt sein. Am sin­nvoll­sten (auch um rechtlich auf der sicher­eren Seite zu sein) wird dies von den Vorge­set­zten zusam­men mit den Sicher­heits­beauf­tragten den Mitar­beit­ern ver­ständlich ver­mit­telt. Hier­bei kön­nen Vorge­set­zte auch mit­teilen, ob bzw. welche Sank­tion­s­maß­nah­men es gibt, wenn Arbeitss­chutzregeln mis­sachtet wer­den, egal ob von Sta­pler­fahrern oder von Fußgängern.

Generell gilt: Um Unfälle zwis­chen Fußgängern und Gabel­sta­plern zu ver­mei­den, muss das betriebliche Umfeld organ­isatorisch und tech­nisch so gestal­tet sein, dass Sta­pler und Fußgänger möglichst nicht aufeinan­dertr­e­f­fen. Das heißt: getren­nte Verkehr­swege für Sta­pler und Fußgänger sowie eine Tren­nung von Ver­lade­tätigkeit­en und Fußgängerverkehr. Sind  getren­nte Verkehr­swege betrieblich bed­ingt nicht möglich, soll­ten Gabel­sta­pler­fahrer und die Fußgänger regelmäßig über sicheres Arbeit­en und Ver­hal­ten im jew­eili­gen Betrieb informiert und sen­si­bil­isiert wer­den. Nur so lassen sich Betrieb­s­blind­heit und gefährliche Rou­tine ver­hin­dern. Denn hinterher …

Zum Schluss

Immer wieder ereignen sich schlimme Unfälle mit Gabel­sta­plern, die abso­lut unnötig sind. Entwed­er wird mit Gabel­sta­plern unacht­sam gefahren, weil deren Fahrer in der Hek­tik im Betrieb­sall­t­ag das, was sie eigentlich wis­sen und kön­nen, kurz mal vergessen, oder Per­so­n­en, die sich in der Nähe des Gabel­sta­plers aufhal­ten, sich in trügerisch­er Sicher­heit wiegen. Und weil der sichere Umgang mit Gabel­sta­plern bei etlichen  Führungskräften ein Schat­ten­da­sein führt, nicht wirk­lich weit­er oben auf der Agen­da ste­ht und schlecht organ­isiert ist.

Unsichere Ver­hal­tensweisen wer­den vielle­icht sog­ar gese­hen, aber geduldet. Alle, die mit Gabel­sta­plern arbeit­en oder sich in deren Nähe befind­en, soll­ten und müssen über den sicheren Umgang mit Gabel­sta­plern Bescheid wis­sen. Lieber ein­mal mehr auf sicheres Ver­hal­ten hin­weisen, als ein­mal zu wenig. Scheuen Sie sich auch nicht, unsichere Ver­hal­tensweisen bei den Kol­le­gen oder Gabel­sta­pler­fahrern anzus­prechen, denn kein­er möchte wirk­lich, dass Knochen brechen und hin­ter­her das berühmte „Wenn, … dann …“ kommt.

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