An vielen Arbeitsplätzen ist das Tragen von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) Pflicht. Zählen die Umkleide- und Wegezeiten, die für das Anlegen der PSA im Betrieb benötigt werden, zur Arbeitszeit und sind als solche zu vergüten? Um diese Frage wurde vor dem Bundesarbeitsgericht gestritten.
Der Kläger ist
Unsere Webinar-Empfehlung
Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
Teilen: