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Zertifizierung in Corona-Zeiten und Remote-Audits und Fristen

Remote-Audits und Fristen
Zertifizierungen in Corona-Zeiten

Zertifizierungen in Corona-Zeiten
Zertifizierungen in Zeiten der Coronavirus-Pandemie müssen teilweise anders organisiert werden. Foto: © Sikov - stock.adobe.com

Unternehmen sind derzeit in viel­er­lei Hin­sicht gefordert: Sie müssen ihr wirtschaftlich­es Über­leben sich­ern, Mitar­beit­er ins Home­of­fice oder in Kurzarbeit schick­en und neue Strate­gien entwick­eln. Sind Man­age­mentsys­teme für Qual­ität, Umwelt, Energie oder Arbeitss­chutz ein­gerichtet, ste­hen Audits durch den Zer­ti­fizier­er an. Wann Remote-Audits möglich sind und Fris­ten ver­längert wer­den kön­nen, zeigt der nach­fol­gende Artikel.

 

Deutsche Akkred­i­tierungsstelle (DAkks): Die Deutsche Akkred­i­tierungsstelle weist aktuell die Zer­ti­fizier­er für Man­age­mentsys­teme auf die Bes­tim­mungen des infor­ma­tiv­en Doku­ments IAF ID3:2011 hin: Danach soll die Ver­schiebung ein­er Überwachung von bis zu sechs Monat­en grund­sät­zlich möglich sein. Durch die Kom­bi­na­tion mit Remote-Tech­niken soll dies auch um noch län­gere Zeiträume aus­gedehnt wer­den können.

Managementsysteme für Qualität, Umwelt, Energie und Arbeitsschutz

Für Unternehmen, die ein Man­age­mentsys­tem nach den fol­gen­den Nor­men bzw. Stan­dards ein­gerichtet haben (Quelle: GUTcert) bzw. für die Energieau­dits erforder­lich sind, bedeutet das konkret:

  • ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO 50001: Einige Zer­ti­fizier­er führen derzeit sog. Remote-Auditver­fahren durch: Für Teile des Audit­pro­gramms find­et eine Audi­tierung per Web­Meet­ing statt. Audit­the­men, die dage­gen eine Vor-Ort-Bege­hung erfordern, kön­nen zu einem späteren Zeit­punkt nachge­holt wer­den. Ggf. kön­nen im Einzelfall Fris­ten um bis zu 6 Monate ver­längert werden.
  • EMAS: Die Vali­dierung durch Umweltgutachter kann nur durch eine Vor-Ort-Begutach­tung erfol­gen. Um die Prü­fung vor Ort zeitlich zu opti­mieren, kön­nen Umweltgutachter auch hier Teile der Begutach­tung remote audi­tieren. Alle EMAS Reg­istrierun­gen, die bis zum 30. Juni 2020 anste­hen, kön­nen auf Antrag in der Reg­istrierungsstelle um drei Monate ver­längert wer­den. Die Fristver­längerung führt nicht zu ein­er Ver­längerung der Reg­istrierung, nach­fol­gende Fris­ten sind davon also unberührt.
  • IATF 16949: Für das Zer­ti­fizierungsver­fahren nach IATF16949 sind Remote-Audits nicht zuge­lassen. Unternehmen kön­nen jedoch Audit­fris­ten ver­schieben, ohne dass Zer­ti­fizierun­gen aus­ge­set­zt wer­den müssen. Zusät­zliche Ver­längerun­gen sind für Erstzer­ti­fizierung, Überwachungs‑, Rez­er­ti­fizierungs- und Trans­fer-Audits möglich. Die Gültigkeit aller gülti­gen Zer­ti­fikate wird aktuell um 6 Monate ver­längert (inkl. aus­ge­set­zte Zertifikate).
  • Energieau­dits nach DIN EN 16247–1: Unternehmen die, bed­ingt durch die Coro­na-Krise, ihr Energieau­dit nicht frist­gerecht durch­führen kon­nten, müssen das Energieau­dit bzw. die Online-Erk­lärung nach Beendi­gung der Krise unverzüglich nach­holen und eine kurze Begrün­dung abgeben z. B. wegen Coro­na-Krise kein Betre­tungsrecht durch Externe. Während der Krise erfol­gt keine Stich­probenkon­trolle durch das BAFA. Da die Vor-Ort-Bege­hung Teil der DIN EN 16247–1 ist, ist das Energieau­dit erst voll­ständig abgeschlossen, wenn auch die Vor-Ort-Bege­hung durchge­führt wurde. Falls das Energieau­dit auf­grund ein­er ver­späteten Vor-Ort-Bege­hung ver­fris­tet abgeschlossen wurde, soll­ten die Gründe doku­men­tiert wer­den. Die Doku­men­ta­tion sollte z.B. dar­legen, ob begrün­dete Ver­dachts­fälle bestanden, der Betrieb kom­plett oder für Externe (Energieau­di­toren) geschlossen wurde oder es aus anderen Grün­den nicht möglich war, dem Geschäfts­be­trieb nor­mal nachzuge­hen. Je aus­führlich­er die Doku­men­ta­tion ist, desto hil­fre­ich­er ist es für die Beurteilung. Das BAFA wird diese Umstände bei der Beurteilung berück­sichti­gen. Die Vor-Ort-Bege­hung ist unverzüglich nachzu­holen, sobald die Coro­na-bed­ingte Aus­nahme­si­t­u­a­tion been­det ist (Quelle: FAQ des BAFA).

Was tun? Es emp­fiehlt sich, Kon­takt mit dem zuständi­gen Zer­ti­fizier­er aufzunehmen und die Vorge­hensweise für das Zer­ti­fizierungsver­fahren zu klären. Experten, wie zum Beispiel von Qum­sult, unter­stützen Unternehmen beim Vor­bere­it­en auf die Zer­ti­fizierung und führen interne Audits durch, derzeit vor­wiegend in WebMeetings.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen unter
E‑Mail: info@qumsult.de
www.qumsult.de

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