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Zuhause sicher in 3D drucken

Tipps der BAuA
Zuhause sicher in 3D drucken

Zuhause sicher in 3D drucken
3D-Druck: Eine neue BAuA-Broschüre gibt Tipps für private Verwender. Foto: © Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Fal­l­ende Preise und fortschre­i­t­ende tech­nis­che Entwick­lung machen 3D-Druck für den Heimge­brauch inter­es­sant. Damit dabei die Sicher­heit der Anwen­der und der Pro­duk­te nicht auf der Strecke bleibt, hat die Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA) die baua: Prax­is „Pro­duk­t­sicher­heit beim 3D-Druck — Tipps für pri­vate Ver­wen­derin­nen und Ver­wen­der” veröf­fentlicht. Die Broschüre gibt einen Überblick über die Tech­nik des 3D-Drucks und erläutert, was für die Sicher­heit wichtig ist, wenn Geräte gekauft, betrieben und gedruck­te Pro­duk­te ver­wen­det wer­den. Der rechtliche Rah­men wird eben­falls betrachtet.

3D-Druck­er, dig­i­tale Druck­vor­la­gen und Mate­ri­alien gibt es mit­tler­weile zuhauf. Und in öffentlichen Mak­er­Spaces kön­nen pri­vate Nutzer All­t­ags­ge­gen­stände oder Design­pro­duk­te druck­en. Wichtig ist: Druck­er, Druck­vor­gang, einge­set­zte Mate­ri­alien und hergestellte Pro­duk­te müssen sich­er sein, damit sich Gesund­heits­ge­fahren auss­chließen lassen. Die neue baua: Prax­is geht dazu ver­tiefend auf die drei Aspek­te Sicher­heit beim Kauf, sicheres Druck­en und rechtliche Pflicht­en ein.

Anschaffung von 3D-Drucker und Material

Zunächst überblickt die Broschüre die Tech­nik des 3D-Drucks und die gängig­sten Ver­fahren. Die BAuA rät, 3D-Druck­er am besten von namhaften Her­stellern zu kaufen. Betrieb­san­leitung und Daten­blät­ter müssen beiliegen. Bei Geräten mit offe­nen Sys­te­men lassen sich die Sicher­heits­funk­tio­nen ein­se­hen. So lässt sich beispiel­sweise eine Über­hitzung ver­mei­den. Es soll­ten nur Kun­st­stoffe gekauft wer­den, für die der Druck­er aus­gelegt ist.

Beim 3D-Druck

Um Gefährdun­gen durch schädliche Dämpfe Druck­en zu ver­mei­den, soll­ten Anwen­der für aus­re­ichende Belüf­tung sor­gen. Ent­flamm­bare Gegen­stände in der Nähe des Druck­ers kön­nen sich beim Druck­vor­gang entzünden.

Vor­sicht ist bei Pro­duk­ten anger­at­en, die mit Lebens­mit­teln in Berührung kom­men: Hier kön­nen sich in den Rillen von gedruck­ten Objek­ten Keime ansiedeln. Zudem kön­nen Pro­duk­te aus Kun­st­stoff ihre Form ver­lieren, wenn sie an Wärme­quellen stehen.

Die Broschüre bietet zwei Check­lis­ten, die beim Kauf und beim sicheren Betrieb von 3D-Druck­ern helfen.

3D-Druck zum Verkauf

Auch die rechtlichen Pflicht­en soll­ten bedacht wer­den. Wer Druck­er oder gedruck­te Pro­duk­te geschäftsmäßig auf dem Markt bere­it­stellt, ist ein Wirtschaft­sak­teur mit weitre­ichen­den Pflicht­en. Dann muss beispiel­sweise das Pro­dukt vorschriftsmäßig hergestellt und gekennze­ich­net sein. Außer­dem haftet man dafür, wenn es anderen Per­so­n­en oder Sachen Schaden zufügt. Wer diese Risiken nicht einge­hen will, sollte den 3D-Druck nur für den pri­vat­en Bedarf nutzen und nichts anbi­eten oder verkaufen.

Die baua: Prax­is „Pro­duk­t­sicher­heit beim 3‑D-Druck — Tipps für pri­vate Ver­wen­derin­nen und Ver­wen­der” kann hier herun­terge­laden werden.

www.baua.de/Publikationen

 

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