Andreas Vogt, Leiter des Sachgebiets Fußschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und stellv. Geschäftsführer der Region Nord der BG BAU, Hannover, referiert am 10. Dezember 2020 in Heidelberg beim „3. Tag der PSA“ über das Thema „Aktuelle Entwicklungen und Innovationen im Fußschutz“:
„Sind doch nur Schuhe…oder?“ Weit gefehlt: Fußschutz hat für die Benutzer eine besondere Bedeutung. An Fußschutz werden heute hohe Erwartungen gestellt. Dazu gehören insbesondere sicheres Gehen und Stehen, der Schutz vor Gefährdungen bei betrieblichen Tätigkeiten, ergonomische Gesichtspunkte unter Berücksichtigung von Bequemlichkeit und Tragekomfort sowie gegebenenfalls noch die Möglichkeit zur individuellen orthopädischen Versorgung. Deshalb wird Fußschutz vor allem unter sicherheitstechnischen und ergonomischen Aspekten weiterentwickelt.
Der Vortrag gibt einen aktuellen Überblick auf relevante Änderungen und Weiterentwicklungen von Fußschutznormen. So erfolgt beispielsweise eine maßgebliche Änderung in der sicherheitstechnischen Funktionalität „Schutz gegen Durchstich“. Trotz Benutzung von Schuhen mit der Schutzfunktion „Durchtrittsicherheit“ waren steigende Zahlen von Arbeitsunfällen infolge von Durchstich dünner Gegenstände (in der Regel Nägel) durch die Schuhsohle zu beobachten. Im Zuge von umfangreichen Versuchen und Weiterentwicklungen erfolgt nun eine Spezifizierung in der Norm für diese optionale Zusatzanforderung.
Von wachsender Bedeutung ist auch der orthopädischer Fußschutz. Hier sind die Versorgungen mittels industriell gefertigter Schuhe durch den Einbau von orthopädischen Einlagen oder Zurichtungen bis hin zu individuell gefertigten orthopädischen Maßschuhen zu nennen. Grundsätzlich kann jede Veränderung an einem Schuh negative sicherheitstechnische Auswirkungen haben. Daher sind Veränderungen des Baumusters generell unzulässig, die Konformität wäre nicht mehr gegeben. In Deutschland wurden unter Beachtung der PSA-Richtlinie beziehungsweise der PSA-Verordnung sowie der Normen hervorragende Möglichkeiten zur rechtssicheren individuellen orthopädischen Versorgung geschaffen. Diese haben sich bewährt und finden umfassende Akzeptanz. Nun werden im Rahmen der Normrevision entsprechende Regelungen zum orthopädischen Fußschutz aufgenommen.
Faktisch muss auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) im Rahmen der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung der Fußschutz ausgewählt werden. Aber es reicht nicht, einen Schuh allein nach den vorhandenen Gefährdungen auszusuchen – er muss auch passen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Tragekomfort zu. Aber welcher Schuh ist denn nun der Passende? Anprobieren ist eine praktikable und zielführende Möglichkeit. Sie beschränkt sich allerdings auf Schuhe und Modelle, die vor Ort verfügbar sind. Beim Onlinekauf, der in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat, besteht diese Möglichkeit im Vorfeld gar nicht. Um diesem Problem zu begegnen, wurden neue Möglichkeiten zur digitalisierten Auswahl von Schuhen entwickelt. Damit erfolgt bereits vor dem Anprobieren eine auf den Träger zugeschnittene Vor-Auswahl von geeigneten Modellen. Diese Möglichkeiten werden exemplarisch in ihrer Funktionalität vorgestellt.
Der Vortrag geht auch auf digitale Innovationen im Fußschutz ein, so zum Beispiel auf die Möglichkeit das Fußklima im Schuh per App zu steuern. Weitere digitale Entwicklungen beziehen sich auf Schuhe, die beim Tragen leuchten oder Bewegungsprofile aufzeichnen.
Darüber hinaus werden ausgewählte Aktivitäten und Ergebnisse der Arbeit des Sachgebietes Fußschutz in unterschiedlichen Projekten vorgestellt. Diese orientieren sich grundsätzlich an aktuellen Fragestellungen oder aus dem Unfallgeschehen. Insbesondere gibt der Vortrag Antworten auf folgende Fragen:
- „Wann dürfen Orthesen in Sicherheitsschuhen getragen werden?“
Wie wirken sich Orthesen auf die sicherheitstechnischen Funktionalitäten von Sicherheitsschuhen aus? Was zeigen entsprechende Kombinationsprüfungen?
- „Wann ist der Einsatz von Überziehern/Überschuhen sicherheitstechnisch nicht zu beanstanden?“
Auf dem Markt werden Überzieher/Überschuhe unterschiedlicher Materialien und Fertigungsweisen zum betrieblichen Einsatz angeboten. Ist dies aus sicherheitstechnischer Sicht überhaupt akzeptabel? Welche berechtigten Bedenken bestehen? Was zeigen entsprechende Kombinationsprüfungen?
Andreas Vogt, Leiter des Sachgebiets Fußschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und stellv. Geschäftsführer der Region Nord der BG BAU, Hannover
Der „Tag der PSA“ wird von den Fachzeitschriften „Sicherheitsingenieur“ und „Sicherheitsbeauftragter“ in Zusammenarbeit mit der Si-Akademie organisiert.