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Aktuelle Entwicklungen und Innovationen im Fußschutz

Tag der PSA am 10. Dezember 2020
Aktuelle Entwicklungen und Innovationen im Fußschutz

Aktuelle Entwicklungen und Innovationen im Fußschutz
Foto: Gorodenkoff, Fotolia

Andreas Vogt, Leit­er des Sachge­bi­ets Fußschutz der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV) und stel­lv. Geschäfts­führer der Region Nord der BG BAU, Han­nover, referiert am 10. Dezem­ber 2020 in Hei­del­berg beim „3. Tag der PSA“ über das The­ma „Aktuelle Entwick­lun­gen und Inno­va­tio­nen im Fußschutz“:

„Sind doch nur Schuhe…oder?“ Weit gefehlt: Fußschutz hat für die Benutzer eine beson­dere Bedeu­tung. An Fußschutz wer­den heute hohe Erwartun­gen gestellt. Dazu gehören ins­beson­dere sicheres Gehen und Ste­hen, der Schutz vor Gefährdun­gen bei betrieblichen Tätigkeit­en, ergonomis­che Gesicht­spunk­te unter Berück­sich­ti­gung von Bequem­lichkeit und Tragekom­fort sowie gegebe­nen­falls noch die Möglichkeit zur indi­vidu­ellen orthopädis­chen Ver­sorgung. Deshalb wird Fußschutz vor allem unter sicher­heit­stech­nis­chen und ergonomis­chen Aspek­ten weiterentwickelt.

Der Vor­trag gibt einen aktuellen Überblick auf rel­e­vante Änderun­gen und Weit­er­en­twick­lun­gen von Fußschutznor­men. So erfol­gt beispiel­sweise eine maßge­bliche Änderung in der sicher­heit­stech­nis­chen Funk­tion­al­ität „Schutz gegen Durch­stich“. Trotz Benutzung von Schuhen mit der Schutz­funk­tion „Durchtrittsicher­heit“ waren steigende Zahlen von Arbeit­sun­fällen infolge von Durch­stich dün­ner Gegen­stände (in der Regel Nägel) durch die Schuh­sohle zu beobacht­en. Im Zuge von umfan­gre­ichen Ver­suchen und Weit­er­en­twick­lun­gen erfol­gt nun eine Spez­i­fizierung in der Norm für diese optionale Zusatzanforderung.

Von wach­sender Bedeu­tung ist auch der orthopädis­ch­er Fußschutz. Hier sind die Ver­sorgun­gen mit­tels indus­triell gefer­tigter Schuhe durch den Ein­bau von orthopädis­chen Ein­la­gen oder Zurich­tun­gen bis hin zu indi­vidu­ell gefer­tigten orthopädis­chen Maßschuhen zu nen­nen. Grund­sät­zlich kann jede Verän­derung an einem Schuh neg­a­tive sicher­heit­stech­nis­che Auswirkun­gen haben. Daher sind Verän­derun­gen des Bau­musters generell unzuläs­sig, die Kon­for­mität wäre nicht mehr gegeben. In Deutsch­land wur­den unter Beach­tung der PSA-Richtlin­ie beziehungsweise der PSA-Verord­nung sowie der Nor­men her­vor­ra­gende Möglichkeit­en zur rechtssicheren indi­vidu­ellen orthopädis­chen Ver­sorgung geschaf­fen. Diese haben sich bewährt und find­en umfassende Akzep­tanz. Nun wer­den im Rah­men der Norm­re­vi­sion entsprechende Regelun­gen zum orthopädis­chen Fußschutz aufgenommen.

Fak­tisch muss auf Grund­lage des Arbeitss­chutzge­set­zes (Arb­SchG) im Rah­men der tätigkeits­be­zo­ge­nen Gefährdungs­beurteilung der Fußschutz aus­gewählt wer­den. Aber es reicht nicht, einen Schuh allein nach den vorhan­de­nen Gefährdun­gen auszusuchen – er muss auch passen. Beson­dere Bedeu­tung kommt dabei dem Tragekom­fort zu. Aber welch­er Schuh ist denn nun der Passende? Anpro­bieren ist eine prak­tik­able und zielführende Möglichkeit. Sie beschränkt sich allerd­ings auf Schuhe und Mod­elle, die vor Ort ver­füg­bar sind. Beim Onlinekauf, der in den ver­gan­genen Jahren stark zugenom­men hat, beste­ht diese Möglichkeit im Vor­feld gar nicht. Um diesem Prob­lem zu begeg­nen, wur­den neue Möglichkeit­en zur dig­i­tal­isierten Auswahl von Schuhen entwick­elt. Damit erfol­gt bere­its vor dem Anpro­bieren eine auf den Träger zugeschnit­tene Vor-Auswahl von geeigneten Mod­ellen. Diese Möglichkeit­en wer­den exem­plar­isch in ihrer Funk­tion­al­ität vorgestellt.

Der Vor­trag geht auch auf dig­i­tale Inno­va­tio­nen im Fußschutz ein, so zum Beispiel auf die Möglichkeit das Fußk­li­ma im Schuh per App zu steuern. Weit­ere dig­i­tale Entwick­lun­gen beziehen sich auf Schuhe, die beim Tra­gen leucht­en oder Bewe­gung­spro­file aufzeichnen.

Darüber hin­aus wer­den aus­gewählte Aktiv­itäten und Ergeb­nisse der Arbeit des Sachge­bi­etes Fußschutz in unter­schiedlichen Pro­jek­ten vorgestellt. Diese ori­en­tieren sich grund­sät­zlich an aktuellen Fragestel­lun­gen oder aus dem Unfallgeschehen. Ins­beson­dere gibt der Vor­trag Antworten auf fol­gende Fragen:

  • „Wann dür­fen Orthe­sen in Sicher­heitss­chuhen getra­gen werden?“
    Wie wirken sich Orthe­sen auf die sicher­heit­stech­nis­chen Funk­tion­al­itäten von Sicher­heitss­chuhen aus? Was zeigen entsprechende Kombinationsprüfungen?
  • „Wann ist der Ein­satz von Überziehern/Überschuhen sicher­heit­stech­nisch nicht zu beanstanden?“
    Auf dem Markt wer­den Überzieher/Überschuhe unter­schiedlich­er Mate­ri­alien und Fer­ti­gungsweisen zum betrieblichen Ein­satz ange­boten. Ist dies aus sicher­heit­stech­nis­ch­er Sicht über­haupt akzept­abel? Welche berechtigten Bedenken beste­hen? Was zeigen entsprechende Kombinationsprüfungen?

 

Bild: pri­vat

 

 

 

 

Andreas Vogt, Leit­er des Sachge­bi­ets Fußschutz der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV) und stel­lv. Geschäfts­führer der Region Nord der BG BAU, Hannover

 

 

Der  „Tag der PSA“ wird von den Fachzeitschriften „Sicher­heitsin­ge­nieur“ und „Sicher­heits­beauf­tragter“ in Zusam­me­nar­beit mit der Si-Akademie organisiert.

 

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