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Alles aus einem Guss

Umstellung des DGUV Vorschriften- und Regelwerks
Alles aus einem Guss

Alles aus einem Guss
Aus einem Guss ist jetzt die Nummerierung der DGUV Vorschriften und Regeln. Tab. 1: Kennziffern für die DGUV Fachbereiche Tab. 2: Neues Nummerierungssystem des DGUV Vorschriften- und Regelwerks Foto: Otmar Smit - Fotolia.com
Die Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung (DGUV) hat ihr Vorschriften- und Regel­w­erk neu aufgestellt und num­meriert. Die Fach­bere­iche der DGUV sind für Neuauf­nah­men von Schriften in das Vorschriften- und Regel­w­erk und für Über­ar­beitun­gen ver­ant­wortlich, sie gewährleis­ten Aktu­al­ität und fach­liche Qual­ität. Bestandss­chriften erhal­ten neue Beze­ich­nun­gen und Nummern.

Dr. Ste­fan Dreller Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung (DGUV)

Mit der Fusion des Bun­desver­ban­des der Unfal­lka­ssen (BUK) und des Hauptver­ban­des der gewerblichen Beruf­sgenossen­schaften (HVBG) zum Spitzen­ver­band Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung (DGUV) bestanden ab 2007 zunächst die Muster­vorschriften, Regeln, Infor­ma­tio­nen und Grund­sätze im Bere­ich der Präven­tion von BUK und HVBG fort. Zum Teil kam es durch Schriften zum gle­ichen The­ma oder auf­grund der Beze­ich­nun­gen in der Prax­is zu Verun­sicherun­gen und entsprechen­den Nach­fra­gen. Im Sinne ein­er besseren Über­sichtlichkeit ent­fall­en deshalb ab Mai 2014 die bish­er ver­wen­de­ten vielfälti­gen Kürzel zugun­sten der fol­gen­den neuen Bezeichnungen:
  • DGUV Vorschriften
  • DGUV Regeln
  • DGUV Infor­ma­tio­nen und
  • DGUV Grund­sätze
Ergänzend hat die DGUV
  • den neuen Fach­bere­ichen und Sachge­bi­eten der DGUV die Qual­itätssicherung des Vorschriften- und Regel­w­erks auch für Infor­ma­tio­nen und Grund­sätze über­tra­gen und
  • ein ein­heitlich­es, schlüs­siges und inhaltlich geprägtes Sys­tem der Num­merierung für alle Vorschriften, Regeln, Infor­ma­tio­nen und Grund- sätze entwickelt.
Fach­bere­iche sich­ern Qualität
Der bish­erige Bestand der Schriften des DGUV Vorschriften- und Regel­w­erks ist zum 1. Mai 2014 in das neue Regel­w­erk beziehungsweise die neue Sys­tem­atik über­führt wor­den. Die Fach­bere­iche der DGUV erhal­ten zudem die Auf­gabe, die aus dem Bestand über­nomme­nen Schriften inner­halb bes­timmter Fris­ten zu über­prüfen. Dabei wird auch eine Bere­ini­gung ver­meintlich­er „Dop­pelschriften“ erfol­gen, die noch aus der Herkun­ft BUK/HVBG stam­men. Neu erstellte Schriften müssen, sofern sie in das neue Regel­w­erk aufgenom­men wer­den sollen, vom zuständi­gen Fach­bere­ich beschlossen wor­den sein. Damit nehmen die Fach­bere­iche der DGUV die wichtige Auf­gabe wahr, das DGUV Vorschriften- und Regel­w­erk auf dem aktuellen Stand der Tech­nik, der Arbeitsmedi­zin und der Recht­set­zung zu hal­ten. Dies geschieht unter Beach­tung des im August 2011 im Rah­men der Gemein­samen Deutschen Arbeitss­chutzs­trate­gie (GDA) ver­fassten Leitlin­ien­pa­piers zur Neuord­nung des Vorschriften- und Regel­w­erks im Arbeitss­chutz. Durch die Mitwirkung von Experten der Unfal­lver­sicherungsträger, betrof­fen­er Kreise, Her­steller und Betreiber, Sozial­part­ner und staatlich­er Vertreter sind die Fach­bere­iche hierzu gut aufgestellt. Die betrieblichen Anwen­der prof­i­tieren let­ztlich von der Qual­ität des Regel­w­erkes, das sie in der Umset­zung geset­zlich­er Anforderun­gen unterstützt.
Neue Num­merierungssys­tem­atik
Für die Num­merierung der DGUV Vorschriften ist der Zahlen­bere­ich von 1 bis 99 vorge­se­hen. Für DGUV Regeln ist der Zahlen­bere­ich von 100 aufwärts reserviert, für DGUV Infor­ma­tio­nen der Zahlen­bere­ich ab 200 aufwärts und für Grund­sätze ab 300 aufwärts. Da die Anzahl der Regeln und Infor­ma­tio­nen zurzeit jew­eils deut­lich größer als 100 ist, benötigt man zusät­zliche Zif­fern. Diese wer­den nach einem Binde­strich ange­fügt, also
  • DGUV Regeln: 100-xxx
  • DGUV Infor­ma­tio­nen: 200-xxx
  • DGUV Grund­sätze: 300-xxx
Dabei kann xxx eine Zahl zwis­chen 001 und 999 bedeuten.
Die notwendi­ge inhaltliche Anknüp­fung wird erre­icht, indem die Regeln, Infor­ma­tio­nen und Grund­sätze den Beze­ich­nun­gen der neuen Fach­bere­iche der DGUV zuge­ord­net wer­den. Dazu erhal­ten die im DGUV Grund­satz 401 (nun 300–001) genan­nten Fach­bere­iche Kennz­if­fern von 01 bis 15 (siehe Tab. 1).
Diese Kennz­if­fern erset­zen in der Num­mer der Regel, Infor­ma­tion oder des Grund­satzes die zweite und dritte Zif­fer. Damit ist erkennbar, welch­er Branche (zum Beispiel Holz und Met­all) oder welchem The­ma (zum Beispiel Erste Hil­fe, PSA) eine Regel, Infor­ma­tion oder ein Grund­satz zuge­ord­net ist. Schriften, die über­greifend­en Charak­ter haben und nicht ein­deutig einem der Fach­bere­iche zuge­ord­net wer­den kön­nen, behal­ten als zweite und dritte Zif­fern die „00“.
Beispiele:
  • Die Infor­ma­tion „Gesund­heits­di­enst“ (BGI/GUV‑I 8682) ist dem Fach­bere­ich Gesund­heits­di­enst und Wohlfahrt­spflege zuge­ord­net und trägt als „DGUV Infor­ma­tion“ die ersten drei Zif­fern 207-… (voll­ständig nun 207–019).
  • Die Regel „Betreiben von Arbeitsmit­teln“ (BGR 500 bzw. GUV‑R 500) gilt über­greifend und ist keinem speziellen Fach­bere­ich zuge­ord­net. Die neue Num­mer enthält also die ersten drei Zif­fern 100-…, voll­ständig lautet sie 100–500 [frühere BGR] bzw. 100–501 [frühere GUV‑R].
  • Der Grund­satz 401 ist Fach­bere­ich-über­greifend, seine ersten drei Zif­fern laut­en neu 300-… (voll­ständig 300–001).
Wichtig: Die Anzahl der max­i­mal möglichen Num­mern gibt nicht die Anzahl der zu erwartenden DGUV Vorschriften, Regeln und Infor­ma­tio­nen und Grund­sätze wieder. Außer­dem lässt das Sys­tem auch Erweiterun­gen für Schriften, zum Beispiel des Auss­chuss­es Arbeitsmedi­zin der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung, zu (Kennz­if­fern „50“). So wer­den die Hand­lungsan­leitun­gen zur arbeitsmedi­zinis­chen Vor­sorge (bish­er BGI/GUV‑I 504–1.1 bis 504–46) nun unter den Num­mern 250–401 bis 250–453 ein­sortiert. Eine Über­sicht über die Num­merierungssys­tem­atik zeigt Tabelle 2. Mit der Umstel­lung auf das neue Sys­tem wird eine Trans­ferliste mit den alten und neuen Num­mern bere­it­gestellt. Die bish­eri­gen Num­mern wer­den für eine Über­gangszeit auf der Schrift ken­ntlich gemacht.
Link­tipp
Unter www.dguv.de/publikationen find­en Sie die DGUV Pub­lika­tions­daten­bank und die Transferliste.
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