Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihr Vorschriften- und Regelwerk neu aufgestellt und nummeriert. Die Fachbereiche der DGUV sind für Neuaufnahmen von Schriften in das Vorschriften- und Regelwerk und für Überarbeitungen verantwortlich, sie gewährleisten Aktualität und fachliche Qualität. Bestandsschriften erhalten neue Bezeichnungen und Nummern.
Dr. Stefan Dreller Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Mit der Fusion des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) und des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) zum Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bestanden ab 2007 zunächst die Mustervorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze im Bereich der Prävention von BUK und HVBG fort. Zum Teil kam es durch Schriften zum gleichen Thema oder aufgrund der Bezeichnungen in der Praxis zu Verunsicherungen und entsprechenden Nachfragen. Im Sinne einer besseren Übersichtlichkeit entfallen deshalb ab Mai 2014 die bisher verwendeten vielfältigen Kürzel zugunsten der folgenden neuen Bezeichnungen:
- DGUV Vorschriften
- DGUV Regeln
- DGUV Informationen und
- DGUV Grundsätze
Ergänzend hat die DGUV
- den neuen Fachbereichen und Sachgebieten der DGUV die Qualitätssicherung des Vorschriften- und Regelwerks auch für Informationen und Grundsätze übertragen und
- ein einheitliches, schlüssiges und inhaltlich geprägtes System der Nummerierung für alle Vorschriften, Regeln, Informationen und Grund- sätze entwickelt.
Fachbereiche sichern Qualität
Der bisherige Bestand der Schriften des DGUV Vorschriften- und Regelwerks ist zum 1. Mai 2014 in das neue Regelwerk beziehungsweise die neue Systematik überführt worden. Die Fachbereiche der DGUV erhalten zudem die Aufgabe, die aus dem Bestand übernommenen Schriften innerhalb bestimmter Fristen zu überprüfen. Dabei wird auch eine Bereinigung vermeintlicher „Doppelschriften“ erfolgen, die noch aus der Herkunft BUK/HVBG stammen. Neu erstellte Schriften müssen, sofern sie in das neue Regelwerk aufgenommen werden sollen, vom zuständigen Fachbereich beschlossen worden sein. Damit nehmen die Fachbereiche der DGUV die wichtige Aufgabe wahr, das DGUV Vorschriften- und Regelwerk auf dem aktuellen Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Rechtsetzung zu halten. Dies geschieht unter Beachtung des im August 2011 im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) verfassten Leitlinienpapiers zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz. Durch die Mitwirkung von Experten der Unfallversicherungsträger, betroffener Kreise, Hersteller und Betreiber, Sozialpartner und staatlicher Vertreter sind die Fachbereiche hierzu gut aufgestellt. Die betrieblichen Anwender profitieren letztlich von der Qualität des Regelwerkes, das sie in der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen unterstützt.
Neue Nummerierungssystematik
Für die Nummerierung der DGUV Vorschriften ist der Zahlenbereich von 1 bis 99 vorgesehen. Für DGUV Regeln ist der Zahlenbereich von 100 aufwärts reserviert, für DGUV Informationen der Zahlenbereich ab 200 aufwärts und für Grundsätze ab 300 aufwärts. Da die Anzahl der Regeln und Informationen zurzeit jeweils deutlich größer als 100 ist, benötigt man zusätzliche Ziffern. Diese werden nach einem Bindestrich angefügt, also
- DGUV Regeln: 100-xxx
- DGUV Informationen: 200-xxx
- DGUV Grundsätze: 300-xxx
Dabei kann xxx eine Zahl zwischen 001 und 999 bedeuten.
Die notwendige inhaltliche Anknüpfung wird erreicht, indem die Regeln, Informationen und Grundsätze den Bezeichnungen der neuen Fachbereiche der DGUV zugeordnet werden. Dazu erhalten die im DGUV Grundsatz 401 (nun 300–001) genannten Fachbereiche Kennziffern von 01 bis 15 (siehe Tab. 1).
Diese Kennziffern ersetzen in der Nummer der Regel, Information oder des Grundsatzes die zweite und dritte Ziffer. Damit ist erkennbar, welcher Branche (zum Beispiel Holz und Metall) oder welchem Thema (zum Beispiel Erste Hilfe, PSA) eine Regel, Information oder ein Grundsatz zugeordnet ist. Schriften, die übergreifenden Charakter haben und nicht eindeutig einem der Fachbereiche zugeordnet werden können, behalten als zweite und dritte Ziffern die „00“.
Beispiele:
- Die Information „Gesundheitsdienst“ (BGI/GUV‑I 8682) ist dem Fachbereich Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zugeordnet und trägt als „DGUV Information“ die ersten drei Ziffern 207-… (vollständig nun 207–019).
- Die Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500 bzw. GUV‑R 500) gilt übergreifend und ist keinem speziellen Fachbereich zugeordnet. Die neue Nummer enthält also die ersten drei Ziffern 100-…, vollständig lautet sie 100–500 [frühere BGR] bzw. 100–501 [frühere GUV‑R].
- Der Grundsatz 401 ist Fachbereich-übergreifend, seine ersten drei Ziffern lauten neu 300-… (vollständig 300–001).
Wichtig: Die Anzahl der maximal möglichen Nummern gibt nicht die Anzahl der zu erwartenden DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen und Grundsätze wieder. Außerdem lässt das System auch Erweiterungen für Schriften, zum Beispiel des Ausschusses Arbeitsmedizin der gesetzlichen Unfallversicherung, zu (Kennziffern „50“). So werden die Handlungsanleitungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (bisher BGI/GUV‑I 504–1.1 bis 504–46) nun unter den Nummern 250–401 bis 250–453 einsortiert. Eine Übersicht über die Nummerierungssystematik zeigt Tabelle 2. Mit der Umstellung auf das neue System wird eine Transferliste mit den alten und neuen Nummern bereitgestellt. Die bisherigen Nummern werden für eine Übergangszeit auf der Schrift kenntlich gemacht.
Linktipp
Unter www.dguv.de/publikationen finden Sie die DGUV Publikationsdatenbank und die Transferliste.
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