Nach der Freigabe durch den Gesetzgeber erobern E‑Scooter demnächst auch in Deutschland den öffentlichen Verkehrsraum. Bei ihrer Anschaffung gilt es allerdings einige Aspekte bezüglich Zulassung, Versicherungsschutz, Fahrerlaubnis, Helm und Produktqualität zu beachten. Darauf verweisen die Sachverständigen von DEKRA.
E‑Scooter gelten vielen als ideales Verkehrsmittel für die „letzte Meile“: Doch vor ihrer Anschaffung gibt es einiges zu bedenken. „Erste Praxistests im DEKRA Technology Center haben gezeigt, dass der Verbraucher beim Kauf eines E‑Scooters neben Zulassung und Versicherung auf Qualität achten muss, wenn er an seinem Fahrzeug Freude haben möchte“, warnt Clemens Klinke, Mitglied des Vorstands DEKRA SE, vor Billigprodukten.
Die große Vielfalt des Marktangebots sei für den Verbraucher „etwas verwirrend“: Das Spektrum reiche von Billig-Scootern ohne Straßenzulassung über die maximal 20 km/h schnellen Roller bis hin zu E‑Scootern, die bis zu 25 km/h fahren dürfen und den Mofas gleichgestellt sind. „Und für jede dieser Varianten gelten unterschiedliche Regelungen“, erklärt Mario Zweig, Sachverständiger am DEKRA Technology Center in Klettwitz.
Zulassung und Versicherungspflicht
Damit ein E‑Scooter am Straßenverkehr teilnehmen darf, braucht er eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) oder – für die den Mofas gleichgestellten Modelle – eine EG-Typgenehmigung. Dies ist an einem Label auf dem Fahrzeug zu erkennen. Ohne eine dieser Genehmigungen darf es nur auf privatem Gelände fahren. Auf öffentlichen Wegen fehlt der Versicherungsschutz, auch eine private Haftpflichtversicherung greift nicht.
Im Übrigen ist für alle E‑Scooter, die sich im Straßenverkehr bewegen, eine Versicherung vorgeschrieben. Für E‑Roller bis 20 km/h soll es eine kleine aufzuklebende Versicherungsplakette geben. E‑Scooter bis maximal 25 km/h brauchen ein Mofa-Versicherungskennzeichen.
Einstieg mit 14 Jahren
Ein E‑Scooter mit einer Geschwindigkeit bis maximal 20 km/h darf ab einem Mindestalter von 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Die Fahrer dieser kleineren Elektro-Roller müssen wie Fahrradfahrer den Radweg benutzen. Auf den Gehweg dürfen sie nicht. Die Fahrer von 25 km/h schnellen E‑Scootern wiederum sind Mofa-Fahrern gleichgestellt. Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein und brauchen eine Mofa-Prüfbescheinigung. Die schnellen E‑Scooter müssen wie Mofas die Fahrbahn benutzen.
Schutzhelm immer empfohlen
Wer einen E‑Scooter bis höchstens 20 km/h fährt, muss keinen Helm tragen. Erst ab den 25-km/h‑Scootern gilt die Helmpflicht. DEKRA rät aber auch den Fahrern der kleineren E‑Roller dringend zum Helm. „Eine aktuelle Studie aus den USA zeigt, dass es bei etwa jedem zweiten Unfall mit Personenschaden zu Kopfverletzungen kam“, sagt Markus Egelhaaf, Unfallforscher von DEKRA. „Weiter ist zu erwarten, dass es mit der Einführung der neuen Fahrzeuggruppe zu zahlreichen Unfällen kommen wird, bis sich alle Verkehrsteilnehmer an die neuen Fahrzeuge gewöhnt haben.“
Vorsicht auf nasser Fahrbahn
Der Forscher empfiehlt auch, sich bei Neuanschaffung nicht sofort ins Verkehrsgetümmel zu stürzen, sondern sich vorab mit dem Fahr- und Bremsverhalten des Rollers vertraut zu machen. „Vor allem die Kombination aus Mini-Rädern und hohem Lenker ist brisant. Bremst der Fahrer bei flotter Fahrt zu stark mit der Vorderradbremse ab oder verlagert sein Gewicht beim Bremsen nicht genug nach hinten, droht ein Sturz über die Lenkstange.“ Außerdem sei aufgrund der kleinen Räder auf nasser, verschmutzter und unebener Fahrbahn mit erhöhter Sturzgefahr zu rechnen.