Die Bayerische Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, nach dem bald auch im Freistaat in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, Rauchmelder angebracht werden müssen. Voraussichtlich zum 1. Januar 2013 gilt diese Pflicht dann schon für Neubauten. Altbauwohnungen sollen bis spätestens 2017 mit Rauchmeldern nachgerüstet sein.
Einen ähnlichen Gesetzentwurf hat jetzt auch die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen angekündigt. Damit gäbe es dann in zwölf Bundesländern eine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht. Lediglich Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen haben es bisher versäumt, vergleichbare Gesetzesinitiativen zu ergreifen; angesichts von rund 500 Menschen, die in Deutschland immer noch jedes Jahr bei Wohnungsbränden ums Leben kommen – die meisten davon durch eine Rauchgasvergiftung im Schlaf – eine gefährliche Gesetzeslücke, wie der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. mitteilt. „Der große Nutzen und die lebensrettende Funktion eines Rauchmelders“, so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf, „ist unbestritten und kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wenn wir schlafen, ‚schläft‘ auch unser Geruchssinn. Deshalb kann sich ein Schwelbrand unbemerkt ausbreiten, ohne dass wir es merken. Wer die giftigen Rauchgase und das freigesetzte Kohlenmonoxid einatmet, ist nach wenigen Minuten lebensbedrohlich gefährdet. Deshalb ist es so wichtig, im Brandfall rechtzeitig aus dem Schlaf gerissen zu werden.“ Eine Nachrüstpflicht für vorhandene Wohnungen besteht in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.
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