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Bald auch in Bayern und NRW Pflicht

Rauchmelder
Bald auch in Bayern und NRW Pflicht

Bald auch in Bayern und NRW Pflicht
Rauchmelder signalisieren die Entstehung eines Brandes mit einem schrillen Alarmsignal und wecken die Schlafenden auch aus ihren tiefsten Träumen. So gewinnen die Bewohner lebenswichtige Sekunden, um sich und ihre Angehörigen in Sicherheit bringen zu können.
Die Bay­erische Staat­sregierung hat einen Geset­zen­twurf in den Land­tag einge­bracht, nach dem bald auch im Freis­taat in allen Schlaf- und Kinderz­im­mern sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, Rauch­melder ange­bracht wer­den müssen. Voraus­sichtlich zum 1. Jan­u­ar 2013 gilt diese Pflicht dann schon für Neubaut­en. Alt­bau­woh­nun­gen sollen bis spätestens 2017 mit Rauch­meldern nachgerüstet sein.

Einen ähn­lichen Geset­zen­twurf hat jet­zt auch die rot-grüne Lan­desregierung in Nor­drhein-West­falen angekündigt. Damit gäbe es dann in zwölf Bun­deslän­dern eine geset­zliche Rauch­melder-Pflicht. Lediglich Berlin, Baden-Würt­tem­berg, Bran­den­burg und Sach­sen haben es bish­er ver­säumt, ver­gle­ich­bare Geset­zesini­tia­tiv­en zu ergreifen; angesichts von rund 500 Men­schen, die in Deutsch­land immer noch jedes Jahr bei Woh­nungs­brän­den ums Leben kom­men – die meis­ten davon durch eine Rauch­gasvergif­tung im Schlaf – eine gefährliche Geset­zes­lücke, wie der Bun­desver­band Brand­schutz-Fach­be­triebe e.V. mit­teilt. „Der große Nutzen und die leben­sret­tende Funk­tion eines Rauch­melders“, so Carsten Wege, Geschäfts­führer des bvbf, „ist unbe­strit­ten und kann nicht hoch genug eingeschätzt wer­den. Wenn wir schlafen, ‚schläft‘ auch unser Geruchssinn. Deshalb kann sich ein Schwel­brand unbe­merkt aus­bre­it­en, ohne dass wir es merken. Wer die gifti­gen Rauch­gase und das freige­set­zte Kohlen­monox­id einat­met, ist nach weni­gen Minuten lebens­bedrohlich gefährdet. Deshalb ist es so wichtig, im Brand­fall rechtzeit­ig aus dem Schlaf geris­sen zu wer­den.“ Eine Nachrüstpflicht für vorhan­dene Woh­nun­gen beste­ht in Rhein­land-Pfalz, Schleswig-Hol­stein, Ham­burg und Mecklenburg-Vorpommern.
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