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BAuA-Datenbank schafft Überblick

CLP-Verordnung
BAuA-Datenbank schafft Überblick

Zum Schutz der men­schlichen Gesund­heit und der Umwelt ist seit 2009 die CLP-Verord­nung (Reg­u­la­tion on Clas­si­fi­ca­tion, Labelling and Pack­ag­ing of Sub­stances and Mix­tures) in Kraft. Die Verord­nung regelt unter anderem die europaweit ein­heitliche Ein­stu­fung von chemis­chen Stof­fen und Gemis­chen. Die Ein­stu­fung hat jedoch nicht nur Fol­gen für die Kennze­ich­nung und die Ver­pack­ung von Pro­duk­ten, son­dern kann auch andere Rechts­bere­iche wie beispiel­sweise das Jugen­dar­beitss­chutzge­setz oder die Baustel­len­verord­nung berühren. Eine Daten­bank der Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA) über die Rechts­fol­gen der Ein­stu­fung eines chemis­chen Stoffes oder Gemis­ches sorgt jet­zt für mehr Klarheit.

Die BAuA-Daten­bank beruht auf ein­er Recherche aller in Deutsch­land direkt gülti­gen Recht­snor­men, die im Auf­trag des Bun­desmin­is­teri­ums für Arbeit und Soziales durchge­führt wurde. Dabei lag der Schw­er­punkt auf EU-Verord­nun­gen, Bun­des­ge­set­zen, Verord­nun­gen und Ver­wal­tungsvorschriften, in denen Rechts­fol­gen direkt an eine Ein­stu­fung nach Stoff-/Zu­bere­itungsrichtlin­ie oder CLP-Verord­nung gekop­pelt sind. Außer­dem wurde her­aus­gestellt, wie die jew­eili­gen Rechts­fol­gen beschaf­fen sind und an wen sie sich richten.
Die Daten­bank ermöglicht es Nutzern, sich schnell und umfassend darüber zu informieren, ob die Chemikalien, die sie ver­wen­den, geset­zlichen Regelun­gen unter­liegen. Daraus lassen sich mögliche Fol­gen für den Ein­satz und die Ver­wen­dung der Stoffe ableit­en. Die Daten­bank gibt es im Inter­ne­tange­bot der BAuA unter
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