In der dunklen Jahreszeit wird es besonders heikel, wenn das Stromnetz ausfällt. Unfälle an Maschinen oder durch Stolpern können geschehen und Gebäude sind nur schwer zu verlassen. Dann kommt es auf Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme an.
Dr. Jürgen Waldorf Geschäftsführer licht.de, Fördergemeinschaft Gutes Licht
Die Rechtslage ist eindeutig: Arbeitgeber haben ihre Mitarbeiter zu schützen und sind für eine umfassende Gefahrenprävention verantwortlich – so ist es im Arbeitsschutzgesetz festgelegt.
Dies gilt auch für Stromausfälle – eine Gefahr mit schnell weitreichenden Folgen. Ohne Strom kein künstliches Licht: Gerade in der dunklen Jahreszeit wird dieses Szenario zu einer großen Herausforderung. Netzausfälle sind keineswegs eine Seltenheit. Ob kurzfristig oder tagelang und großräumig, derartige Situationen haben auch in Deutschland in den vergangenen Jahren zugenommen. Wetterkapriolen – Stürme, Gewitter oder massive Wintereinbrüche – sind nur ein Beispiel für ein breites Spektrum an Ursachen.
Ohne Strom kein Licht, aber viele Gefahren
Ohne Beleuchtung können sich im betrieblichen Alltag folgende Herausforderungen ergeben:
- Gebäude sind nicht mehr gefahrlos zu verlassen. Panik kann entstehen – besonders, wenn viele Menschen durch dunkle Gänge nach draußen drängen.
- An Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung erhöht sich das Risiko von Unfällen.
- Die Produktion muss häufig aus betriebswirtschaftlichen Gründen fortgeführt werden.
- Viele Maschinen lassen sich nur langsam herunterfahren.
In all diesen Szenarien ist „Notbeleuchtung“ erforderlich. So lautet heute nach internationaler Normung und gemäß europäischer Richtlinien auch der Überbegriff. Innerhalb der Notbeleuchtung wird zwischen Sicherheits- und Ersatzbeleuchtung unterschieden. Ersatzbeleuchtung liefert Licht, wenn nach einem Netzausfall keine Gefahr besteht und notwendige Arbeiten weiterzuführen sind.
Für die für Sicherheit Verantwortlichen und auch die Sicherheitsbeauftragen deutlich wichtiger ist die „Sicherheitsbeleuchtung“.
Aufbauend auf dem Arbeitsschutzgesetz nennen Arbeitsstättenverordnung sowie Arbeitsstättenregeln (Technische Regeln für Arbeitsstätten) Details. Innerhalb der Sicherheitsbeleuchtung wird unterschieden zwischen:
- Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege gemäß Arbeitsstättenregel ASR2.3, Arbeitsschutz- und Baurecht
- Sicherheitsbeleuchtung bei Unfallgefahr nach ASR A3/4.3 und Arbeitsschutzgesetz sowie
- Antipanikbeleuchtung.
Wann in welcher Einrichtung Sicherheitsbeleuchtung erforderlich wird, ist in Deutschland in den verschiedenen Bundesländern, aber auch im Vergleich zu den europäischen Mitgliedsstaaten nicht einheitlich geregelt.
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsstätten
Grundsätzlich gilt: Unternehmen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze vorzunehmen. Ergibt sich ein Risikopotenzial, ist eine netzunabhängige Sicherheitsbeleuchtung zu installieren.
Es ist sinnvoll, Sicherheitsbeauftragte in die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung einzubinden, denn sie kennen die Situation vor Ort am besten. Hierzu sollten sie mehrere Fragen beantworten. Ganz wichtig: Ist es möglich, die Arbeitsstätte gefahrlos zu verlassen? Wenn ja, gilt es, auf eine Kennzeichnung der Ausgänge gemäß ASR A1.3 zu achten. Drohen Gefahren, wenn Mitarbeiter oder Besucher die Arbeitsstätte verlassen müssen, ist neben der Kennzeichnung eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung nach ASR A3.4/3 Abs. 4.1 und 4.3 Pflicht. In diesem Fall beträgt die horizontale Mindestbeleuchtungsstärke ein Lux in einer Höhe von bis zu 20 Zentimetern (so steht es in der ASR), besser aber in zwei Zentimetern Abstand über dem Boden (so laut DIN EN 1838).
Besonders heikel sind Situationen, in denen durch den Netzausfall eine Unfallgefahr am Arbeitsplatz entsteht. Gemäß ASR A3.4/3 Abs. 4.2 und 4.3 ergibt sich für Arbeitsbereiche mit besonderer Gefährdung oder Unfallgefahr die Forderung nach einer horizontalen Mindestbeleuchtungsstärke von 15 Lux.
Für den Fall einer zusätzlich erhöhten Gefährdung ist nach ASR A2.3 Abs. 7(2) zusätzlich ein optisches Sicherheitsleitsystem zu installieren. Dieses kann Personen zum Teil dynamisch – also der jeweiligen Gefahrenlage angepasst – auf frei passierbaren Fluchtwegen aus Gebäuden lenken. Eine solche Situation kann sich etwa ergeben, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass Arbeitsplätze und Fluchtwege verrauchen.
Rechtssicherheit durch Vorgehen nach ASR
Für Unternehmen ergibt sich bei einem Vorgehen gemäß den ASR ein großer Vorteil: Insbesondere im Schadensfall lässt sich gegenüber den Behörden zweifelsfrei belegen, dass alle Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung eingehalten wurden. Wer auf eigene Faust vorgeht und von diesem Verfahren abweicht, hat die Wirksamkeit selbst nachzuweisen.
Sicherheitsbeleuchtung auch für kleine Firmen häufig ein Muss
Sicherheitsbeleuchtung ist nicht nur in großen Firmenkomplexen, sondern auch in kleineren Betrieben häufig ein Muss. Denn Simulationen und Probealarme zeigen: Falls etwa in der dunklen Jahreszeit gegen 17 Uhr der Strom ausfällt, ist es für Mitarbeiter nahezu unmöglich, sich zügig und gefahrlos aus einem lichtlosen Gebäude ins Freie zu begeben – selbst wenn es sich um ein vergleichsweise kleines Bürogebäude handelt.
Antipanik-Beleuchtung lenkt raus
Neben Arbeitsstätten gibt es ein weites Spektrum weiterer Gebäude mit entsprechenden Rechtsgrundlagen. Dazu zählen etwa Verkaufsstätten, Schulen, Krankenhäuser, Hochhäuser, Garagen oder Versammlungsstätten. Vor allem in Arenen oder Stadien spielt ein weiterer Aspekt der Notbeleuchtung eine große Rolle – die Antipanik-Beleuchtung. Bei Fußballspielen, Rockkonzerten oder im Opernhaus – immer sind sehr viele Menschen auf dicht gedrängtem Raum zusammen. Nach einem Stromausfall drohen Situationen rasch zu kippen – Menschen werden unruhig. Dies kann sich auf andere Personen übertragen, und rasch entsteht eine unkontrollierbare Dynamik. Antipanik-Beleuchtung hat hier die Funktion, Menschen aus Gebäuden zu leiten und die Lage zu stabilisieren.
Planung und Betrieb von Sicherheitsbeleuchtung
Für Sicherheitsbeleuchtung gibt es drei grundlegende Konzepte:
- Leuchten der Allgemeinbeleuchtung dienen als Sicherheitsbeleuchtung oder
- „Doppelleuchten“ mit eingebauten Modulen spenden beim Ausfall der Netzstromversorgung Licht.
- Schließlich gibt es die Möglichkeit einer eigenständigen Sicherheitsbeleuchtung. Hier empfehlen sich LED-Leuchten („Lighting emitting Diode“). LED-Systeme brauchen nur eine geringe Anschlussleistung und bieten, wenn sie über ein leistungsstarkes Thermomanagement sowie hochwertige Betriebsgeräte verfügen, eine Lebensdauer von 50.000 Betriebsstunden und mehr.
Ersatzenergie für die Notbeleuchtung liefern Batteriesysteme, Stromaggregate oder separate Einspeisungen aus dem Versorgungsnetz. Auch zu dieser Thematik gibt es eine breite Palette an Vorschriften und Normen, die zu beachten sind.
Drei Arbeitshilfen von licht.de informieren
Einen kompakten Überblick über alle Aspekte der Notbeleuchtung liefert licht.de mit drei Arbeitshilfen. Heft 10 der Schriftenreihe licht.wissen trägt den Titel „Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung“. Auf 52 Seiten informiert der im April 2012 neu aufgelegte Leitfaden im Format DIN A4 über Rechtsfragen, technische Aspekte und Anwendungsbeispiele. Weitere Hinweise liefern auch licht.forum 56 „Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsstätten“ und licht.forum 57 „Optische Sicherheitsleitsysteme“ mit einem Umfang von jeweils acht Seiten.
Heft 10 „Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung“ aus der Schriftenreihe „licht.wissen“ (52 Seiten, DIN A4, ISBN 978–3–926193–74–2) kostet neun Euro und kann unter <a href=“http://www.licht.de/publikationen” target=“_blank” title=“www.licht.de/publikationen”>www.licht.de/publikationen bestellt werden (dort auch freier Download der PDF-Datei) oder bei licht.de, Postfach 701261, 60591 Frankfurt am Main, Bestell-Fax 069 98955–100. licht.forum 56 und 57 gibt es ebenfalls im Internet unter <a href=“http://www.licht.de/publikationen” target=“_blank” title=“www.licht.de/publikationen”>www.licht.de/publikationen als freien Download und auf Bestellung auch als kostenloses Print-Exemplar.
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