Noch ist es für Betriebe nicht zu spät, sich mit einem Notfallplan auf eine drohende Pandemie durch den Coronavirus vorzubereiten. Wichtig ist vor allem eine gute Kommunikation: Legen Sie Ansprechpartner fest, die entscheiden können und im Betrieb bekannt sind. Darauf weist die Kampagne “kommmitmensch” der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.
Wie können die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten während einer Pandemie bestmöglich geschützt werden? Wie kann der Betrieb trotz möglicher Einschränkungen weiterlaufen? „In solch einer Ausnahmesituation haben Führungskräfte eine besondere Verantwortung“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): „Eine gute Kommunikation sowie die Beteiligung der Beschäftigten an den geplanten Maßnahmen schaffen Vertrauen und geben Orientierung“
Grundsätzlich gilt: Unternehmen sollten Notfallpläne für den Fall einer Pandemie erstellen. Folgende Themen sollten darin angesprochen werden:
Kommunikation
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber legen mit Unterstützung der Verantwortlichen für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb fest, wie die interne Kommunikation ablaufen soll und wer welche Aufgabe dabei übernimmt. Sachliche Informationen und klare Anweisungen sind Voraussetzung für einen möglichst reibungslosen Ablauf im Ernstfall.
Hygiene
Ein hygienisches Verhalten am Arbeitsplatz ist im Fall einer Epidemie oder Pandemie besonders wichtig. Die zuständigen Bundes- oder Landesbehörden geben Hinweise, was zu beachten ist. Das betrifft zum Beispiel Quarantänemaßnahmen oder die Schließung von Einrichtungen. Ein Verweis auf diese Empfehlungen sollte in jedem betrieblichen Pandemieplan enthalten sein. Im Fall des aktuellen Coronavirus gelten die gleichen Hygieneregeln wie allgemein zum Schutz vor luftübertragbaren Infektionskrankheiten:
- Händeschütteln vermeiden
- Regelmäßiges und gründliches Händewaschen
- Hände aus dem Gesicht fernhalten
- Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge
- Im Krankheitsfall Abstand halten
- Geschlossene Räume regelmäßig lüften
Verhalten im Krankheitsfall
Wie sollen Beschäftigte sich verhalten, die Krankheitssymptome zeigen? Im Fall des Coronavirus lautet die Empfehlung: Die Betroffenen sollten zunächst von zu Hause aus einen Arzt, eine Ärztin oder ein Gesundheitsamt anrufen. Die Fachleute entscheiden, ob ein Test angezeigt und was weiter zu tun ist. Fallen Beschäftigte durch Krankheit aus, ermöglicht ein gut vorgeplanter Personaleinsatz mit Vertretungsregelungen und Prioritätensetzung die Weiterführung des Betriebs.
Heimarbeit und Dienstreisen
Wann sollte ich von Zuhause arbeiten und welche Dienstreise kann ich absagen? Auch diese Fragen sollten in einem betrieblichen Pandemieplan klar geregelt werden. Hussy: „Innerhalb der DGUV haben wir aktuell zum Beispiel beschlossen, dass Dienstreisen in Absprache mit der Führungskraft entfallen können. Wir nutzen wann immer es geht die Möglichkeit zu Video- oder Telefonkonferenzen.“
Faltblatt aktualisiert
Der Koordinierungskreis für Biologische Arbeitsstoffe (KOBAS) der DGUV hat die zehn Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung aktualisiert und fortgeschrieben. Dieses Faltblatt informiert, was in den Betrieben festzulegen und zu veranlassen ist, wenn sich ein Krankheitserreger weltweit verbreitet. Das Faltblatt wird gemeinsam von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) und dem Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) herausgegeben.
Hier geht es zum Faltblatt: 10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung