Startseite » Allgemein »

Unternehmen sollten einen betrieblichen Pandemieplan erstellen

Betrieblicher Pandemieplan
Besonders wichtig: Klare Absprachen und sachliche Informationen

Besonders wichtig: Klare Absprachen und sachliche Informationen
Unternehmen sollten Notfallpläne für den Fall einer Pandemie erstellen. Foto: Worawut - stock.adobe,.com

Noch ist es für Betriebe nicht zu spät, sich mit einem Not­fallplan auf eine dro­hende Pan­demie durch den Coro­n­avirus vorzu­bere­it­en. Wichtig ist vor allem eine gute Kom­mu­nika­tion: Leg­en Sie Ansprech­part­ner fest, die entschei­den kön­nen und im Betrieb bekan­nt sind. Darauf weist die Kam­pagne “kom­m­mit­men­sch” der Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lka­ssen hin. 

Wie kön­nen die Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäftigten während ein­er Pan­demie best­möglich geschützt wer­den? Wie kann der Betrieb trotz möglich­er Ein­schränkun­gen weit­er­laufen? „In solch ein­er Aus­nahme­si­t­u­a­tion haben Führungskräfte eine beson­dere Ver­ant­wor­tung“, sagt Dr. Ste­fan Hussy, Haupt­geschäfts­führer der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV): „Eine gute Kom­mu­nika­tion sowie die Beteili­gung der Beschäftigten an den geplanten Maß­nah­men schaf­fen Ver­trauen und geben Orientierung“

Grund­sät­zlich gilt: Unternehmen soll­ten Not­fallpläne für den Fall ein­er Pan­demie erstellen. Fol­gende The­men soll­ten darin ange­sprochen werden:

Kommunikation

Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­ber leg­en mit Unter­stützung der Ver­ant­wortlichen für Sicher­heit und Gesund­heit im Betrieb fest, wie die interne Kom­mu­nika­tion ablaufen soll und wer welche Auf­gabe dabei übern­immt. Sach­liche Infor­ma­tio­nen und klare Anweisun­gen sind Voraus­set­zung für einen möglichst rei­bungslosen Ablauf im Ernstfall.

Hygiene

Ein hygien­is­ches Ver­hal­ten am Arbeit­splatz ist im Fall ein­er Epi­demie oder Pan­demie beson­ders wichtig. Die zuständi­gen Bun­des- oder Lan­des­be­hör­den geben Hin­weise, was zu beacht­en ist. Das bet­rifft zum Beispiel Quar­an­täne­maß­nah­men oder die Schließung von Ein­rich­tun­gen. Ein Ver­weis auf diese Empfehlun­gen sollte in jedem betrieblichen Pan­demieplan enthal­ten sein. Im Fall des aktuellen Coro­n­avirus gel­ten die gle­ichen Hygien­eregeln wie all­ge­mein zum Schutz vor luftüber­trag­baren Infektionskrankheiten:

  • Hän­de­schüt­teln vermeiden
  • Regelmäßiges und gründlich­es Händewaschen
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten
  • Hus­ten und Niesen in ein Taschen­tuch oder in die Armbeuge
  • Im Krankheits­fall Abstand halten
  • Geschlossene Räume regelmäßig lüften

Verhalten im Krankheitsfall

Wie sollen Beschäftigte sich ver­hal­ten, die Krankheitssymp­tome zeigen? Im Fall des Coro­n­avirus lautet die Empfehlung: Die Betrof­fe­nen soll­ten zunächst von zu Hause aus einen Arzt, eine Ärztin oder ein Gesund­heit­samt anrufen. Die Fach­leute entschei­den, ob ein Test angezeigt und was weit­er zu tun ist.  Fall­en Beschäftigte durch Krankheit aus, ermöglicht ein gut vorge­planter Per­son­alein­satz mit Vertre­tungsregelun­gen und Pri­or­itätenset­zung die Weit­er­führung des Betriebs.

Heimarbeit und Dienstreisen

Wann sollte ich von Zuhause arbeit­en und welche Dien­streise kann ich absagen? Auch diese Fra­gen soll­ten in einem betrieblichen Pan­demieplan klar geregelt wer­den. Hussy: „Inner­halb der DGUV haben wir aktuell zum Beispiel beschlossen, dass Dien­streisen in Absprache mit der Führungskraft ent­fall­en kön­nen. Wir nutzen wann immer es geht die Möglichkeit zu Video- oder Telefonkonferenzen.“

Faltblatt aktualisiert

Der Koor­dinierungskreis für Biol­o­gis­che Arbeitsstoffe (KOBAS) der DGUV hat die zehn Tipps zur betrieblichen Pan­demiepla­nung aktu­al­isiert und fort­geschrieben. Dieses Falt­blatt informiert, was in den Betrieben festzule­gen und zu ver­an­lassen ist, wenn sich ein Krankheit­ser­reger weltweit ver­bre­it­et. Das Falt­blatt wird gemein­sam von der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung, dem Ver­band Deutsch­er Betriebs- und Werk­särzte (VDBW) und dem Ver­band für Sicher­heit, Gesund­heit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) herausgegeben.

Hier geht es zum Falt­blatt: 10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung

www.kommmitmensch.de

 

 

Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de