Wegen fehlender Sicherungsmaßnahmen kommt es immer wieder zu schweren und tödlichen Abstürzen von Dächern, Gerüsten, Decken und Leitern. Erhebliche Gefahren bergen zudem ungesicherte Lichtkuppeln, Lichtbänder und nicht durchsturzsichere Dachbeläge. Gerade bei hochgelegenen Arbeitsplätzen sind Unternehmen und Beschäftigte gefordert, besondere Umsicht walten zu lassen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hin.
Bereits in den ersten fünf Monaten des Jahres ereigneten sich 40 tödliche Arbeitsunfälle auf Baustellen – fast 20 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Nahezu die Hälfte der Unfälle lassen sich auf Abstürze oder Durchstürze zurückführen, so eine aktuelle Auswertung der BG BAU. Allein zwischen April und Mitte Mai verunglückten sechs Menschen bei Dach-Durchstürzen tödlich. Das sind fast so viele wie im gesamten Jahr 2019. Auch die Anzahl tödlicher Absturzunfälle von Leitern, Gerüsten oder Dächern ist besorgniserregend hoch. Dabei kann auch schon ein Absturz aus geringen Höhen fatale Folgen haben.
Oberlichter und Lichtbänder als Gefahrenquellen
Gerade Lichtbänder und Lichtkuppeln zum Beispiel aus Acryl oder Polycarbonat können zu Todesfallen werden. Nach der Herstellung zunächst durchsturzsicher, kann der Kunststoff aufgrund der Witterung sowie nutzungsbedingt zunehmend spröde werden. Bei allen Oberlichtern wie etwa Lichtkuppeln, Lichtbändern, Lichtplatten, Glasoberlichter und Shed-Verglasungen ist deshalb Vorsicht geboten. Dazu Arenz: „Oberlichter müssen mit festen Absturzsicherungen, etwa mit Geländern, oder durch innen- oder außenliegende Gitter geschützt sein.” Bei allen Arbeiten in der Umgebung, beispielsweise beim Auswechseln von Oberlichtern, müssen zudem geeignete Persönliche Schutzausrüstung vor Ort und ein Rettungskonzept vorhanden sein.
Sicherheitsverstöße und Leichtsinn
Die Unfallauswertung der BG BAU macht deutlich, dass die meisten Vorfälle auf Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften, wie zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz oder die Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten zurückzuführen sind. Probleme bereiten aber auch das fehlende Gefahrenbewusstsein sowie Nachlässigkeiten von manchen Beschäftigten. „Gefährdungsbeurteilungen dürfen daher nicht als lästige Pflicht gesehen, sondern müssen schon bei der Planung der Arbeiten vorgenommen werden”, betont Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU.
Maßnahmen zur Unfallprävention
Ebenso notwendig sind zudem regelmäßige und baustellenspezifische Unterweisungen der Beschäftigten – auch um Nachlässigkeiten durch Routine bei älteren Berufstätigen und fehlende Erfahrungen bei den Jüngeren auszugleichen. Wichtige Leitplanken für sicheres Verhalten aller Gewerke stellen die lebenswichtigen Regeln des verhaltensorientierten Präventionsprogramms der Berufsgenossenschaft „BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH.“ dar.
Unterstützung und Förderung
Damit die Tätigkeit an hoch gelegenen Arbeitsplätzen sicherer wird, unterstützt die BG BAU ihre Mitgliedsunternehmen mit ihrem Beratungsangebot sowie mit zahlreichen Maßnahmen. So fördert sie mit finanziellen Anreizen die Anschaffung spezieller Sicherungssysteme wie Kleinsthubarbeitsbühnen, Ein-Personengerüste oder temporäre Lifeline-Systeme mit Höhensicherungsgerät und Auffanggurt.
Weitere Informationen zu den Arbeitsschutzprämien der BG BAU gibt es hier.
Hier geht es zum Präventionsprogramm „BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH.“