Startseite » Allgemein »

Leicht entflammbare Stoffe im Arbeitsalltag: Brandrisiken erkennen

Umgang mit entflammbaren Stoffen
Brandrisiken frühzeitig erkennen

Brandrisiken frühzeitig erkennen
Grafik: TÜV Rheinland

Anlässlich der europäis­chen Woche für Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz bei der Arbeit macht der TÜV Rhein­land auf die Vielzahl von leicht ent­flamm­baren Stof­fen im Arbeit­sall­t­ag aufmerk­sam: Der tägliche Umgang mit Gefahrstof­fen senke das Risikobe­wusst­sein, zudem wür­den Brand­schutz­maß­nah­men aus Bequem­lichkeit nicht einge­hal­ten, war­nen die Experten. 

Viele Beruf­stätige gehen im Arbeit­sall­t­ag ganz selb­stver­ständlich mit gefährlichen Sub­stanzen um. Zu den leicht ent­flamm­baren Stof­fen gehören beispiel­sweise bes­timmte Haar­sprays im Friseur­sa­lon eben­so wie lösungsmit­tel­haltige Nag­el­lacke in der Kos­metik. Meist sind ent­flamm­bare Stoffe mit einem Gefahrze­ichen – der Flamme – gekennze­ich­net. Doch bei Sub­stanzen, mit denen Men­schen täglich umge­hen, wer­den diese Hin­weise oft nicht mehr bewusst wahrgenom­men. In holz- oder met­al­lver­ar­bei­t­en­den Berufen kön­nen sich auch feine Stäube, die Holz, Alu­mini­um oder Mag­ne­sium enthal­ten, entzünden.

Geringes Risikobewusstsein

Ein weit­er­er Gefahren­bere­ich ist die Küche: Kochen mit Gas kann eben­so zur Brandge­fahr wer­den wie zu stark erhitztes Öl in ein­er Frit­teuse. Nach Angaben der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV) ereigneten sich in Deutsch­land im Jahr 2016 allein durch den Umgang mit ent­flamm­baren Stof­fen 1.366 Arbeit­sun­fälle. Die laufende europäis­che Woche für Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz bei der Arbeit (21. bis 25 Okto­ber) macht auf die Risiken beim Umgang mit Gefahrstof­fen wie ent­flamm­baren Sub­stanzen aufmerksam.

Im Sinne des Arbeits- und Gesund­heitss­chutzes müssen tech­nis­che und organ­isatorische Maß­nah­men beim Brand­schutz naht­los ineinan­der­greifen. Den rechtlichen Rah­men bilden ver­schiedene europäis­che und nationale Regelun­gen. Dazu gehören beispiel­sweise die Arbeitsstät­ten- und Gefahrstof­fverord­nung, die Bauord­nun­gen der Län­der, die ein­schlägi­gen Regeln der Tech­nik und die Vor­gaben der Beruf­sgenossen­schaften. „Brand­schutz­maß­nah­men sind nur dann wirk­sam, wenn sie auch einge­hal­ten wer­den. Doch es kommt häu­fig vor, dass zum Beispiel Brand­schutztüren aus Bequem­lichkeit nicht geschlossen oder Sicher­heitsvor­gaben nicht in vollem Umfang beachtet wer­den. Daher sind regelmäßige Unter­weisun­gen der Mitar­bei­t­en­den wichtig“, weiß Dr. Daniel Breßler, Experte für Gefahrstoff­man­age­ment bei TÜV Rheinland.

Gefährdungen (er)kennen

Ob und wie gut ein Stoff bren­nt, hängt von ver­schiede­nen Fak­toren ab. Während ein Holzscheit bei Funken­flug auf­grund von Schweißar­beit­en nur schwelt, fan­gen Holzspäne oder Holz­wolle deut­lich leichter Feuer. Fein in der Luft verteil­ter Holzs­taub kann sog­ar explodieren. Neben dem Brennstoff müssen für die Bran­dentste­hung aus­re­ichend Sauer­stoff und eine Zündquelle zur Ver­fü­gung ste­hen. „Bei ein­er Zündquelle han­delt es sich nicht immer um den sprich­wörtlichen Funken: Auch heiße Ober­flächen, ein heiß gelaufenes Lager an ein­er Mas­chine, chemis­che Reak­tio­nen oder zusam­men mit Stahlwolle gelagerte Bat­te­rien kön­nen Brände aus­lösen. Mitar­beit­er, die mögliche Bran­dur­sachen in ihrem Arbeits­bere­ich ken­nen, kön­nen auf solche Gefährdun­gen gezielt hin­weisen und für Abhil­fe sor­gen. Damit leis­ten sie einen wichti­gen Beitrag zum Arbeits- und Gesund­heitss­chutz im Unternehmen“, so der Experte.

Im Rah­men der Gefährdungs­beurteilung wird ermit­telt, ob im Unternehmen eine Brandge­fährdung vor­liegt und welche Tätigkeit­en mit brennbaren Stof­fen durchge­führt wer­den. Dabei müssen alle für die Entste­hung, Aus­bre­itung und Auswirkun­gen eines Bran­des rel­e­van­ten Fak­toren berück­sichtigt wer­den. Entsprechende Vor­gaben find­en sich in der Tech­nis­chen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 800 und den zuge­höri­gen Erläuterungen.

Maßnahmen ableiten

Wird mit ent­flamm­baren Stof­fen gear­beit­et, ist die Gefährdung so ger­ing wie möglich zu hal­ten. Der Arbeit­ge­ber muss prüfen, ob eine weniger gefährliche Sub­stanz einge­set­zt oder das Ver­fahren so verän­dert wer­den kann, dass die Gefährdung sinkt. Beste­ht eine hohe oder sehr hohe Brandge­fahr, müssen weit­ere Schutz­maß­nah­men getrof­fen wer­den. Dazu gehört zum Beispiel, ent­flamm­bare Stoffe in gesicherten Bere­ichen aufzube­wahren, Zündquellen zu sich­ern oder für bes­timmte Arbeit­en Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung vorzuschreiben.

www.tuv.com

Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de