Nach starkem Schneefall besteht die Gefahr, dass sich Dachlawinen von den Häusern lösen oder Dächer unter der schweren Last einstürzen. Höchste Vorsicht ist aber auch beim Räumen von verschneiten Dachflächen geboten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau mahnt, schneebedeckte Dächer niemals ungesichert zu betreten. Die Schneemassen sollten mit professioneller Hilfe entfernt werden.
Ist mit Dachlawinen zu rechnen, muss der Eigentümer mit Absperrungen und Schildern dafür sorgen, dass gefährdete Bereiche unterhalb der Dächer nicht betreten oder befahren werden. Vorsichtsmaßnahmen sind zudem beim Räumen der verschneiten Dachflächen zu treffen. Wer unsicher ist, ob ein Dach einsturzgefährdet ist, muss eine fachkundige Meinung einholen. Ansprechpartner sind zum Beispiel die örtlichen Bauaufsichtsbehörden, Statiker oder Bauingenieure, die beurteilen können, ob eine Räumung notwendig ist. Bei akuter Einsturzgefahr ist das Gebäude zu evakuieren. Das Dach darf dann unter keinen Umständen mehr betreten werden!
Keine Arbeit für Laien
Wenn bei anhaltendem Schneefall oder angekündigtem Regenfall das Dach einsturzgefährdet ist, sollten Profis, wie zum Beispiel die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk, mit der Räumung beauftragt werden. Bei Dächern, die bereits die Grenze der Belastung erreicht haben, kann die Räumung nur von außen vorgenommen werden. Sofern ein sicherer Standplatz vorhanden ist, kann dies mittels Hubarbeitsbühnen oder mit Maschinen erfolgen.
Verschneite Photovoltaikanlagen
Auch wenn schneebedeckte Photovoltaikanlagen zu Ertragsminderungen führen können, sollte abgewogen werden, ob sich ein Abräumen in der ohnehin ertragsschwächeren Zeit lohnt. Häufig löst Tauwetter das Problem in kurzer Zeit von selbst. Sollen die Platten in jedem Fall gereinigt werden, empfiehlt sich hierzu ebenfalls ein am Frontlader montierter Arbeitskorb oder eine Arbeitsbühne als Arbeitsplatz. Von dort aus lassen sich die Sonnenkollektoren mit einem Teleskopwerkzeug sicher vom Schnee befreien.
Weitere Informationen bietet die DGUV-Information 212–002 „Schneeräumung auf Dachflächen“, die in der Publikationsdatenbank unter https://publikationen.dguv.de zur Verfügung steht.