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Dächer sicher von Schnee befreien - Achtung Dachlawinen

Lawinen- und Einsturzgefahr
Dächer sicher vom Schnee befreien

Dächer sicher vom Schnee befreien
Wenn der Schnee zur Last wird... Foto: Christian Schwier

Nach starkem Schneefall beste­ht die Gefahr, dass sich Dachlaw­inen von den Häusern lösen oder Däch­er unter der schw­eren Last ein­stürzen. Höch­ste Vor­sicht ist aber auch beim Räu­men von ver­schneit­en Dachflächen geboten. Die Sozialver­sicherung für Land­wirtschaft, Forsten und Garten­bau mah­nt, schneebe­deck­te Däch­er niemals ungesichert zu betreten. Die Schneemassen soll­ten mit pro­fes­sioneller Hil­fe ent­fer­nt werden.

Ist mit Dachlaw­inen zu rech­nen, muss der Eigen­tümer mit Absper­run­gen und Schildern dafür sor­gen, dass gefährdete Bere­iche unter­halb der Däch­er nicht betreten oder befahren wer­den. Vor­sichts­maß­nah­men sind zudem beim Räu­men der ver­schneit­en Dachflächen zu tre­f­fen. Wer unsich­er ist, ob ein Dach ein­sturzge­fährdet ist, muss eine fachkundi­ge Mei­n­ung ein­holen. Ansprech­part­ner sind zum Beispiel die örtlichen Bauauf­sichts­be­hör­den, Sta­tik­er oder Bauin­ge­nieure, die beurteilen kön­nen, ob eine Räu­mung notwendig ist. Bei akuter Ein­sturzge­fahr ist das Gebäude zu evakuieren. Das Dach darf dann unter keinen Umstän­den mehr betreten werden!

Keine Arbeit für Laien

Wenn bei anhal­ten­dem Schneefall oder angekündigtem Regen­fall das Dach ein­sturzge­fährdet ist, soll­ten Profis, wie zum Beispiel die Feuer­wehr oder das Tech­nis­che Hil­f­swerk, mit der Räu­mung beauf­tragt wer­den. Bei Däch­ern, die bere­its die Gren­ze der Belas­tung erre­icht haben, kann die Räu­mung nur von außen vorgenom­men wer­den. Sofern ein sicher­er Stand­platz vorhan­den ist, kann dies mit­tels Hubar­beits­büh­nen oder mit Maschi­nen erfolgen.

Verschneite Photovoltaikanlagen

Auch wenn schneebe­deck­te Pho­to­voltaikan­la­gen zu Ertrags­min­derun­gen führen kön­nen, sollte abge­wogen wer­den, ob sich ein Abräu­men in der ohne­hin ertragss­chwächeren Zeit lohnt. Häu­fig löst Tauwet­ter das Prob­lem in kurz­er Zeit von selb­st. Sollen die Plat­ten in jedem Fall gere­inigt wer­den, emp­fiehlt sich hierzu eben­falls ein am Front­lad­er mon­tiert­er Arbeit­sko­rb oder eine Arbeits­bühne als Arbeit­splatz. Von dort aus lassen sich die Son­nenkollek­toren mit einem Teleskop­w­erkzeug sich­er vom Schnee befreien.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen bietet die DGUV-Infor­ma­tion 212–002 „Schneeräu­mung auf Dachflächen“, die in der Pub­lika­tions­daten­bank unter https://publikationen.dguv.de zur Ver­fü­gung steht.

www.svlfg.de

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