Dem Einsatz des sogenannten „Nudging“ in der Betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention widmet sich der iga.Report 38. Nudging heißt so viel wie „anstupsen“. Der aktuelle Report zeigt auf, wie Unternehmen ihre Belegschaft auf diese Weise bei Entscheidungen im Sinne der eigenen Gesundheit unterstützen können. Er enthält Praxisbeispiele und einen Handlungsleitfaden mit Checkliste, um den Nudging-Ansatz systematisch zu verfolgen.
Viele unbewusste Entscheidungen
Menschen wird die Eigenschaft zugeschrieben, freie und rationale Entscheidungen zu treffen. Verhaltensökonomische Studien zeigen jedoch, dass wir uns häufig nicht nur irrational, sondern auch wider die eigenen Interessen verhalten. Vor allem die vielen alltäglichen Entscheidungen werden häufig unbewusst oder nach simplen Faustregeln getroffen. 2008 veröffentlichten Richard H. Thaler und Cass R. Sunstein ihr Buch „Nudge: improving decisions about health, wealth, and happiness“. Sie beschreiben darin, wie Nudges (sanfte Stupser) den Menschen helfen können, „bessere“ Entscheidungen zu treffen, ohne sie zu bevormunden.
Dabei wird die Umgebung, in der eine Entscheidung getroffen wird, so gestaltet, dass die Wahl der erwünschten Option mit weniger Mühe verbunden ist und somit leichter fällt. Nudging kam bislang überwiegend im Marketing zum Einsatz, aber auch in der Verbraucher- und Umweltpolitik wurde das Konzept bereits erfolgreich angewendet. Gesundheitsförderung und Prävention im Betrieb sind weitere potenzielle Handlungsfelder. Mit Nudging könnte gesünderes und sicherheitsbewusstes Verhalten in der Arbeitsumgebung unterstützt werden.
Beispiel Kantine
Etwas für die eigene Gesundheit am Arbeitsplatz zu tun, kann so einfach sein. Vorausgesetzt man trifft die richtige Entscheidung: „Genau daran scheitert es aber häufig. In der Kantine wird die Currywurst dem Salat vorgezogen. Statt ein paar Schritte die Treppe zu nehmen, wird der bequemere Weg mit dem Lift gewählt. Denn die gesunde Entscheidung kostet etwas Überwindung, wissen Diana Eichhorn und Ida Ott. Die Autorinnen des iga.Reports 38 loten die Chancen von Nudging für die Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung aus und stellen eine Handreichung mit Tipps, Checklisten und Fallbeispielen zum Ausprobieren im Unternehmen vor. Sie setzen sich aber auch kritisch mit dem Konzept auseinander und haben Kriterien für den Einsatz ethisch vertretbarer Nudges zusammengestellt.
„Viele Firmen bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schon heute zahlreiche Angebote im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung an. Diese erfreuen sich auch großer Beliebtheit, allerdings verändern sie nicht automatisch das alltägliche Entscheidungsverhalten der Teilnehmenden“, erklären die Autorinnen. Hier setzt Nudging an. Ziel sei es, den Menschen an ihrem Arbeitsplatz die gesunden Alternativen aufzuzeigen und diese attraktiv und einfach zu machen. Wichtig ist, dass der Moment der Entscheidung selbst verändert wird. Der iga.Report 38 veranschaulicht dies anhand verschiedener Praxisbeispiele.
Abmelden statt Anmelden
„Statt sich wie üblich für ein Gesundheitsangebot anmelden zu müssen, könnten Unternehmen beispielsweise die Teilnahme einer gesamten Abteilung voraussetzen, indem für alle Beschäftigten Termine vergeben werden. Jeder, der nicht teilnehmen möchte, müsste sich demnach erst einmal aktiv mit dem Gedanken auseinandersetzen und sich dann auch bewusst dagegen aussprechen“, nennen die Verfasserinnen einen von vielen Ansätzen des Nudging. Wichtig dabei sei, dass nur die „Vorzeichen“ der Entscheidung verändert werden. Die eigentliche Entscheidung zur Teilnahme bleibt den Beschäftigten überlassen.
Systematischer Prozess
Für Betriebe, die mit Nudging arbeiten wollen, bietet sich ein entsprechender Prozess an. Dieser setzt ein systematisches Vorgehen voraus. Er besteht aus einer Ziel‑, Analyse‑, Entwicklungs- und Evaluationsphase. Der iga.Report hält hierzu einen entsprechenden Handlungsleitfaden inklusive Checklisten für die Anwendung in Unternehmen bereit.
Der iga.Report ist ab sofort hier abrufbar