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Die Sicherheit der Kameraden im Blick

Sicherheitsbeauftragter bei der Feuerwehr
Die Sicherheit der Kameraden im Blick

Die Sicherheit der Kameraden im Blick
Der Sicherheitsbeauftragte berät und informiert. Foto: Kzenon-Fotolia.com
In Deutsch­land gibt es mehr als 100 Berufs­feuer­wehren und weit über 22.000 Frei­willige Feuer­wehren. Rund 1,4 Mil­lio­nen Feuer­wehrleute küm­mern sich beru­flich oder ehre­namtlich um Brand­schutz und Hil­feleis­tun­gen. Dass sie gesund und sich­er arbeit­en, dazu trägt auch der Sicher­heits­beauf­tragte bei.

Bet­ti­na Brucker

Dien­stagabend, 18 Uhr. Die Feuer­wehr Bruch­sal hat einen Übungsabend. The­ma des Abends sind die Strahlrohre. Der richtige Umgang mit den Hohlstrahlrohren soll geübt wer­den. Denn die Hand­habung ist anspruchsvoll und nicht ganz unge­fährlich. Doch alles geht gut. Nach der prak­tis­chen Übung sitzen die Kam­er­aden noch im Aufen­thalt­sraum beisam­men. Plöt­zlich bricht ein­er der Stüh­le zusam­men. Alle lachen, denn der altertüm­liche Stuhl war schon lange als Wack­elka­n­di­dat bekan­nt. Und zum Glück hat sich der junge Feuer­wehrmann, der darauf saß, nur ein paar blaue Fleck­en und eine Beule am Kopf zuge­zo­gen. Doch eigentlich hätte das gar nicht passieren dürfen …
Nach § 22 SGB VII muss nicht nur jedes Unternehmen ab ein­er bes­timmten Anzahl an Mitar­beit­ern einen Sicher­heits­beauf­tragten stellen, son­dern auch ehre­namtlich beset­zte Organ­i­sa­tio­nen, wie es die Frei­willige Feuer­wehr ist. Haup­tauf­gabe dieser sicher­heits­beauf­tragten Per­son ist es, sich in allen Belan­gen des Unfallschutzes im Feuer­wehr­di­enst einzuset­zen, bei der Präven­tion und Gesund­heits­förderung zu unter­stützen und die Kam­eradin­nen und Kam­er­aden zum sicher­heits­gerecht­en Han­deln und gesund­heits­be­wusstem Ver­hal­ten zu motivieren. Zudem wirbt der Sicher­heits­beauf­tragte auch bei der Jugend­feuer­wehr für Sicher­heit und Gesundheit.
Von der Gemeinde bestellt
Auch bei ehernamtlichen Brand­bekämpfern und Ret­tern muss die Sicher­heit pro­fes­sionell geregelt sein. Ihre Auf­gaben sind mit beru­flichen Tätigkeit­en ver­gle­ich­bar. Arbeits- und Gesund­heitss­chutz ist deshalb auch ein The­ma der Frei­willi­gen Feuer­wehr. Für die Umset­zung sind die Träger – also die Kom­munen – der jew­eili­gen Feuer­wehr zuständig. Sie müssen dafür sor­gen, dass die Mit­glieder der Feuer­wehr vor Unfällen, Beruf­skrankheit­en und Gesund­heits­ge­fahren bei ihren Tätigkeit­en geschützt sind und dass im Not­fall die erste Hil­fe sichergestellt ist.
Der Sicher­heits­beauf­tragte ist Mit­glied der Feuer­wehr und wird von der Gemeinde schriftlich bestellt. Dies kann zum Beispiel durch den Wehrführer per Urkunde geschehen. In seine Arbeit beziehungsweise Auf­gaben ist der Sicher­heits­beauf­tragte einzuweisen. Er gehört nicht zu den unmit­tel­baren Führungskräften und hat kein­er­lei Ver­ant­wor­tung. Er hat auss­chließlich eine bera­tende Funk­tion und ist wed­er auf­sichts- noch weisungsbefugt.
Der Sicher­heits­beauf­tragte ist ohne fest­geschriebe­nen Zeitaufwand unter­stützend tätig. Er tritt gegenüber seinen Kam­er­aden als Mul­ti­p­lika­tor auf und bewirkt durch sein Auftreten und seine Vor­bild­funk­tion sowie durch sein kol­le­giales Ein­wirken ein sicher­heits­gerecht­es Ver­hal­ten aller Feuerwehrmitglieder.
Wer Sicher­heits­beauf­tragter wer­den will, sollte schon länger Mit­glied der Feuer­wehr sein. Denn umfassende Orts‑, Fach- und Sachken­nt­nis helfen ihm, Unfall- und Gesund­heits­ge­fahren schnell zu erken­nen und angemessen darauf zu reagieren. Außer­dem ken­nt er sich mit den vorgeschriebe­nen Schutzvor­rich­tun­gen und ‑aus­rüs­tun­gen aus.
Die Auf­gaben sind vielseitig
Die Frei­willige Feuer­wehr in Celle bere­it­et ihren Tag der offe­nen Tür vor. Das bunte Pro­gramm umfasst unter anderem Vor­führun­gen zur Brand­bekämp­fung, zur Unfall­ret­tung sowie von den Höhen­ret­tern. Bei ein­er Tombo­la kann man einen Auf­stieg auf die große Drehleit­er gewin­nen. Ver­sorgt wer­den die Gäste mit Leck­erem vom Grill, kühlen Getränken und Kaf­fee sowie selb­st­gemachtem Kuchen. Schon Tage vorher brin­gen die Kam­er­aden Holzkohle, Bier­bänke, Son­nen­schirme und Getränke zum Feuer­wehrhaus. Immer mehr sam­melt sich an und ste­ht zum Teil im Weg. Da schre­it­et Jörg T., der Sicher­heits­beauf­tragte ein. Er ruft seine Kam­er­aden zusam­men und erk­lärt ihnen, warum die Gegen­stände hier nicht länger gelagert wer­den dür­fen. Danach räu­men sie gemein­sam eine Ecke in der Fahrzeughalle frei, in der bis zum Tag der offe­nen Tür alles gut und sich­er ver­wahrt wer­den kann und wed­er bei den Übungsaben­den noch bei möglichen Ein­sätzen stört oder zur Stolper­falle wird.
Die Auf­gaben des Sicher­heits­beauf­tragten erstreck­en sich auf die gesamte Tätigkeit im Feuer­wehr­di­enst. Sie betr­e­f­fen also sowohl die Ein­satzkräfte, die Tech­nik als auch deren Zusammenwirken.
Der Sicher­heits­beauf­tragte
  • set­zt sich auf dem Gebi­et des Unfallschutzes präven­tiv und oper­a­tiv ein,
  • unter­stützt und berät den Träger der Feuer­wehr bei der Unfallverhütung,
  • bestätigt jede Unfal­lanzeige mit sein­er Unterschrift,
  • unter­stützt den Wehrführer bei der Erken­nung von Unfallgefahren,
  • überwacht und kon­trol­liert in den Geräte­häusern bzw. auf den Ein­satz­fahrzeu­gen die Unfall­nach­weis­büch­er und die Erste-Hil­fe-Aus­rüs­tung auf Ver­falls­da­tum und ver­an­lasst bei Bedarf den Ersatz bzw. Austausch,
  • unter­stützt den Wehrführer bei der Durch­set­zung von Maß­nah­men zur Ver­hü­tung von Unfällen und ein­satzbe­d­ingten Gesundheitsgefahren,
  • sorgt dafür, dass die Belehrun­gen, Unter­weisun­gen und fach­spez­i­fis­chen Demon­stra­tio­nen des Wehrführers umge­set­zt werden,
  • achtet darauf, dass in den Aus- und Fort­bil­dungsplä­nen den Gefahren im Feuer­wehr­di­enst sowie den Maß­nah­men zur Ver­hü­tung von Unfällen genü­gend Beach­tung eingeräumt wird,
  • achtet auf den ord­nungs­gemäßen Zus­tand der per­sön­lichen Schutzaus­rüs­tung (PSA), der Atem­schutztech­nik, der Ein­satztech­nik und der Feuerwehrfahrzeuge,
  • stellt fest, ob bei den Geräten die vorgeschriebe­nen Prüf­fris­ten einge-hal­ten werden,
  • kon­trol­liert regelmäßig das Feuer­wehrg­eräte­haus und dessen Einrichtung,
  • weist auf Män­gel oder Unzulänglichkeit­en sofort hin und kon­trol­liert, ob der Man­gel beseit­igt wurde,
  • achtet darauf, dass sich die Kam­er­aden sich­er und umsichtig verhalten,
  • weist die Kam­er­aden auf die Benutzung der PSA hin,
  • betreut neue Kam­er­aden beson­ders aufmerksam,
  • besucht Lehrgänge, um seine Ken­nt­nisse zu erweit­ern und
  • ist selb­st stets Vor­bild, u.a. auch durch einen gesun­den Lebensstil.
Die Arbeit erfol­gt im Team
Als Berater wirkt der Sicher­heits­beauf­tragte auch bei fol­gen­den Auf­gaben mit:
  • Durch­führung der jährlichen Inventur,
  • Anfer­ti­gung der Unfallstatistik,
  • Pla­nung von Bau­maß­nah­men in und am Gerätehaus,
  • Kon­trollen und Ein­satzübun­gen im Stadtbereich.
Per­sön­liche Stärken und fach­liche Qualifikation
Löschmeis­ter Sebas­t­ian G. ist Sicher­heits­beauf­tragter bei der Orts­feuer­wehr. Der gel­ernte Dachdeck­er ist schon seit sein­er Jugend bei der Feuer­wehr. Als Handw­erk­er weiß er, wie wichtig es ist, dass Arbeitsmit­tel und die per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung immer in einem ein­wand­freien Zus­tand sind. Doch er weiß auch, dass die ganz jun­gen, uner­fahre­nen Kam­er­aden oft über­mütig und risikofreudig sind. Deshalb ver­anstal­tet er zweimal im Jahr Abende mit den Mit­gliedern der Jugend­feuer­wehr, wo es nicht um die Auf­gaben der Feuer­wehr geht, son­dern um The­men wie Alko­hol, Dro­gen oder Umweltschutz. Die Jugendlichen disku­tieren gerne mit dem engagierten jun­gen Sicher­heits­beauf­tragten, der nicht mit erhoben­em Zeigefin­ger rum­läuft, son­dern auch für Vorschläge und Ideen ein offenes Ohr hat.
Um Sicher­heits­beauf­tragter zu wer­den, muss die Feuerwehrfrau/der Feuer­wehrmann per­sön­lich geeignet sein und die erforder­liche Befähi­gung durch den Lehrgang der Feuer­wehr-Unfal­lka­sse (FUK) „Sicher­heits­beauf­tragter in ein­er Frei­willi­gen Feuer­wehr“ und den Lehrgang an ein­er Lan­des­feuer­wehrschule „Grup­pen­führer der Frei­willi­gen Feuer­wehr FIII“ erlangt haben.
Damit der Sicher­heits­beauf­tragte seine Tätigkeit­en aus­führen kann, muss er
  • sich in seinem Zuständigkeits­bere­ich unge­hin­dert bewe­gen kön­nen und
  • sämtliche für seine Tätigkeit erforder­lichen Infor­ma­tio­nen erhalten.
Jed­er sollte den Sicher­heits­beauf­tragten kennen
Damit alle wis­sen, wer Sicher­heits­beauf­tragter ist, was seine Auf­gaben sind und welche Stel­lung er hat, gibt es ver­schiedene Möglichkeit­en, darüber zu informieren:
  • Vorstel­lung und offizielle Einführung,
  • Bekan­nt­gabe bei Übungsabenden,
  • Aushang am Schwarzen Brett mit Name und Kontaktmöglichkeit,
  • Bekan­nt­gabe auf der Home­page der Feuerwehr,
  • Vorstel­lung im Gemeindeblatt.
Mögliche Sicher­heits- und Gesund­heit­s­the­men für die Feuerwehr
Für die Arbeit des Sicher­heits­beauf­tragten ist es hil­fre­ich, wenn Sicher­heits- und Gesund­heit­s­the­men gesam­melt wer­den, die für den Feuer­wehrall­t­ag rel­e­vant sind. Anschließend sollte auch fes­tlegt wer­den, welche davon beson­ders wichtig und drin­gend sind. Der Sicher­heits­beauf­tragte kann dann bei einem Übungsabend zu einem dieser The­men informieren.
Organ­isatorische Maßnahmen
    • Ord­nung im Feuerwehrgerätehaus,
    • Lagerung von Chemikalien, Reini­gungsmit­teln und Gefahrstoffen,
    • Umgang mit defek­ten Arbeitsmitteln,
Psy­chis­che Gesundheit
  • Belas­tun­gen durch Unfallgeschehen,
  • Beanspruchung durch das Ver­hal­ten neugieriger Schaulustiger am Einsatzort
Weit­ere Infor­ma­tio­nen gibt es u. a.
  • in der Broschüre „Der Sicher­heits­beauf­tragte der Feuer­wehr. Infor­ma­tio­nen für Sicher­heits­beauf­tragte der Feuer­wehren“ der Arbeits­ge­mein­schaft der Feuer­wehr-Unfal­lka­ssen unter www.fuk.de/pdf-dl.php?id=311&type=1
  • in der DGUV-Broschüre „Der Sicher­heits­beauf­tragte. Infor­ma­tio­nen für Unternehmer, Sicher­heits­fachkräfte, Betrieb­särzte, Betriebs-/Per­son­al­räte und Sicher­heits­beauf­tragte unter www.dguv.de/publikationen
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