Sie sind klein, schnell und derzeit extrem angesagt: elektrisch betriebene Tretroller, auch E‑Scooter genannt. Doch der Tretroller-Trend hat auch seine Schattenseiten: Unfallberichte über schwer verletzte E‑Scooterfahrer in Berlin und anderen Städten zeigen, wie gefährlich der schnelle Fahrspaß sein kann. Doch nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch im innerbetrieblichen Verkehr ist Vorsicht geboten, empfehlen die Fachleute der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik BGHW.
E‑Scooter sind sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge. Seit dem 15. Juni 2019 sind die emissionsfreien Flitzer offiziell auf deutschen Straßen zugelassen. Sie sollen den Straßenverkehr entlasten und für bessere Luft in den Großstädten sorgen. Für eine sichere Nutzung der handlichen Flitzer sind jedoch einige Grundregeln zu beachten – sowohl im Straßenverkehr als auch im innerbetrieblichen Bereich.
Alternative zum Betriebsrad
Um flott auf dem Betriebsgelände unterwegs zu sein, sind E‑Tretroller eine Alternative zum Betriebsfahrrad. „Allerdings sollten die damit verbundenen Gefährdungen nicht unterschätzt werden“, rät Ulrich Süßner, Referatsleiter Verkehrssicherheit und Transport bei der BGHW. Welche Gefährdungen das sind, zeigt eine BGHW-Auswertung der häufigsten Ursachen für Unfälle auf innerbetrieblichen Verkehrswegen. Dabei handelt es sich um:
- bauliche Mängel,
- Hindernisse und eingeengte Verkehrswege,
- sowie feuchte oder verschmutzte Verkehrswege.
Saubere Fahrbahnen
Beim Einsatz von E‑Scootern auf dem Betriebsgelände sollte deshalb penibel auf das Beseitigen dieser Mängel geachtet werden. „Durch die kleinen Räder reagieren Tretroller sensibel auf jede kleine Störung“, erläutert Süßner. Ein Loch im Boden, ein Stückchen Holz auf der Fahrbahn oder eine kleine Pfütze können den Tretroller-Fahrer schon zu Fall bringen.
Achtung Gabelstapler!
Gefährdungen ergeben sich außerdem überall dort, wo Fußgänger und Fahrzeuge wie Gabelstapler, Lkw oder E‑Scooter aufeinandertreffen. Dort gelten die Vorschriften zur Regelung des innerbetrieblichen Verkehrs, wie sie die Arbeitsstättenverordnung vorgibt. Wie Betriebsfahrräder dürfen E‑Scooter nicht auf Fußgängerwegen fahren, sondern brauchen eigens gekennzeichnete Verkehrswege. Diese müssen deutlich getrennt vom Lkw-Verkehr verlaufen. Besondere Vorsicht sollte zudem da walten, wo Gabelstapler verkehren. Unterschätzt der Staplerfahrer zum Beispiel die Geschwindigkeit des nahenden Tretrollers, kann das zu gefährlichen Situationen führen.
Nur mit Helm
In jedem Fall rät BGHW-Fachmann Süßner zur Helmpflicht für Beschäftigte, die mit dem E‑Tretroller auf dem Betriebsgelände unterwegs sind. Zur eigenen Sicherheit sollten auch geeignete Schuhe und bei Dunkelheit reflektierende Kleidung getragen werden. Außerdem müssen E‑Scooter regelmäßig geprüft werden.
Diese Maßnahmen können in die Gefährdungsbeurteilung miteinfließen und in einer Betriebsanweisung festgehalten werden. Unterweisungen der Beschäftigten im sicheren Verhalten und Fahren auf Verkehrswegen runden das innerbetriebliche Sicherheitspaket ab.
Weitere Informationen
- Wichtige Fragen rund um den Einsatz von E‑Scootern beantwortet der Fachbereich Handel und Logistik (FBHL) in den FAQ “Elektrokleinstfahrzeuge” im Internet.
- Die Fachbereiche Handel und Logistik sowie Verkehr und Landschaft der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) arbeiten zudem an einer Information, die im August veröffentlicht werden soll.
- Empfehlungen für die Gestaltung von innerbetrieblichen Verkehrswegen gibt die BGHW auf ihrer Wissensplattform Kompendium Arbeitsschutz.