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E-Scooter auf dem Firmengelände - Grundlagen zur sicheren Nutzung

Sichere Nutzung im Betrieb
E‑Scooter auf dem Firmengelände

E-Scooter auf dem Firmengelände
E-Sooter sind eine flotte Alternative zum Betriebsfahrrad - doch es sind einige Sicherheitsregeln zu beachten. Foto: © spaskov - stock.adobe.com

Sie sind klein, schnell und derzeit extrem ange­sagt: elek­trisch betriebene Tretroller, auch E‑Scooter genan­nt. Doch der Tretroller-Trend hat auch seine Schat­ten­seit­en: Unfall­berichte über schw­er ver­let­zte E‑Scooterfahrer in Berlin und anderen Städten zeigen, wie gefährlich der schnelle Fahrspaß sein kann. Doch nicht nur im Straßen­verkehr, son­dern auch im inner­be­trieblichen Verkehr ist Vor­sicht geboten, empfehlen die Fach­leute der Beruf­sgenossen­schaft Han­del und Waren­l­o­gis­tik BGHW. 

E‑Scooter sind soge­nan­nte Elek­trokle­in­st­fahrzeuge. Seit dem 15. Juni 2019 sind die emis­sions­freien Flitzer offiziell auf deutschen Straßen zuge­lassen. Sie sollen den Straßen­verkehr ent­las­ten und für bessere Luft in den Großstädten sor­gen. Für eine sichere Nutzung der han­dlichen Flitzer sind jedoch einige Grun­dregeln zu beacht­en – sowohl im Straßen­verkehr als auch im inner­be­trieblichen Bereich.

Alternative zum Betriebsrad

Um flott auf dem Betrieb­s­gelände unter­wegs zu sein, sind E‑Tretroller eine Alter­na­tive zum Betrieb­s­fahrrad. „Allerd­ings soll­ten die damit ver­bun­de­nen Gefährdun­gen nicht unter­schätzt wer­den“, rät Ulrich Süßn­er, Refer­at­sleit­er Verkehrssicher­heit und Trans­port bei der BGHW. Welche Gefährdun­gen das sind, zeigt eine BGHW-Auswer­tung der häu­fig­sten Ursachen für Unfälle auf inner­be­trieblichen Verkehr­swe­gen. Dabei han­delt es sich um:

  • bauliche Män­gel,
  • Hin­dernisse und eingeengte Verkehrswege,
  • sowie feuchte oder ver­schmutzte Verkehrswege.

Saubere Fahrbahnen

Beim Ein­satz von E‑Scootern auf dem Betrieb­s­gelände sollte deshalb peni­bel auf das Beseit­i­gen dieser Män­gel geachtet wer­den. „Durch die kleinen Räder reagieren Tretroller sen­si­bel auf jede kleine Störung“, erläutert Süßn­er. Ein Loch im Boden, ein Stückchen Holz auf der Fahrbahn oder eine kleine Pfütze kön­nen den Tretroller-Fahrer schon zu Fall bringen.

Achtung Gabelstapler!

Gefährdun­gen ergeben sich außer­dem über­all dort, wo Fußgänger und Fahrzeuge wie Gabel­sta­pler, Lkw oder E‑Scooter aufeinan­dertr­e­f­fen. Dort gel­ten die Vorschriften zur Regelung des inner­be­trieblichen Verkehrs, wie sie die Arbeitsstät­ten­verord­nung vorgibt. Wie Betrieb­s­fahrräder dür­fen E‑Scooter nicht auf Fußgänger­we­gen fahren, son­dern brauchen eigens gekennze­ich­nete Verkehr­swege. Diese müssen deut­lich getren­nt vom Lkw-Verkehr ver­laufen. Beson­dere Vor­sicht sollte zudem da wal­ten, wo Gabel­sta­pler verkehren. Unter­schätzt der Sta­pler­fahrer zum Beispiel die Geschwindigkeit des nahen­den Tretrollers, kann das zu gefährlichen Sit­u­a­tio­nen führen.

Nur mit Helm 

In jedem Fall rät BGHW-Fach­mann Süßn­er zur Helmpflicht für Beschäftigte, die mit dem E‑Tretroller auf dem Betrieb­s­gelände unter­wegs sind. Zur eige­nen Sicher­heit soll­ten auch geeignete Schuhe und bei Dunkel­heit reflek­tierende Klei­dung getra­gen wer­den. Außer­dem müssen E‑Scooter regelmäßig geprüft werden.

Diese Maß­nah­men kön­nen in die Gefährdungs­beurteilung mite­in­fließen und in ein­er Betrieb­san­weisung fest­ge­hal­ten wer­den. Unter­weisun­gen der Beschäftigten im sicheren Ver­hal­ten und Fahren auf Verkehr­swe­gen run­den das inner­be­triebliche Sicher­heitspaket ab.

Weitere Informationen

  • Wichtige Fra­gen rund um den Ein­satz von E‑Scootern beant­wortet der Fach­bere­ich Han­del und Logis­tik (FBHL) in den FAQ “Elek­trokle­in­st­fahrzeuge” im Internet.
  • Die  Fach­bere­iche Han­del und Logis­tik sowie Verkehr und Land­schaft der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV) arbeit­en zudem an ein­er Infor­ma­tion, die im August veröf­fentlicht wer­den soll.
  • Empfehlun­gen für die Gestal­tung von inner­be­trieblichen Verkehr­swe­gen gibt die BGHW auf ihrer Wis­sensplat­tform Kom­pendi­um Arbeitss­chutz.

www.bghw.de

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