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Brandgefahr: Entstehende Brände noch mit Feuerlöschern bekämpfbar

Erhöhte Brandgefahr
Entstehende Brände mit Feuerlöschern bekämpfbar

Entstehende Brände mit Feuerlöschern bekämpfbar
Die Bedienung eines Feuerlöschers ist leicht. Sie kann, muss aber nicht geübt werden. Foto: auremar - stock.adobe.com

Auf­grund der anhal­tenden Hitze beste­ht in ganz Deutsch­land eine erhöhte Brandge­fahr. Dabei geht es nicht nur um Wald­brände, son­dern auch um Feuer in der häus­lichen Umge­bung, die durch Funken­flug oder Leichtsinn entste­hen kön­nen. Hier heißt es, schnell zu han­deln, denn Brände lassen sich in ihrer Entste­hungsphase zumeist noch mit einem Feuer­lösch­er erstick­en. Darauf ver­weist der Bun­desver­band Brand­schutz-Fach­be­triebe e.V. (bvbf).

Ein­fache Handhabung

Die Hand­habung eines Feuer­lösch­ers ist denkbar ein­fach und in weni­gen Minuten für jed­er­mann umset­zbar. Im Brand­fall kann daher jed­er „Erste Hil­fe“ leis­ten, größere Sach­schä­den ver­mei­den und sog­ar Men­schen­leben ret­ten. Wie in jed­er Not­si­t­u­a­tion gilt auch bei einem Brand: Ruhe bewahren, denn hek­tis­ches Han­deln ver­hin­dert über­legtes Reagieren.

Bedienungsanleitung studieren

Auf jedem Feuer­lösch­er zeigt eine Bedi­enungsan­leitung in ein­fachen Worten und Bildern, wie das Gerät zu nutzen ist:

  • Löschdüse gezielt auf den Brand richten.
  • Sicherung ent­fer­nen, den Schlag­knopf oder Betä­ti­gungs­griff drück­en und mit dem Löschstrahl das Feuer bekämpfen.
  • Darauf acht­en, dass genü­gend Abstand zu den Flam­men besteht.
  • Während­dessen, ide­al­er­weise durch eine weit­ere Per­son, über die Notrufnum­mer 112 die Feuer­wehr verständigen.

So ist bere­its Hil­fe unter­wegs, falls das Feuer doch nicht unter Kon­trolle zu brin­gen ist. Außer­dem kann die Feuer­wehr die mögliche Ursache des Bran­des klären und ein Wieder­auf­flam­men des Brand­herdes verhindern.

Auffüllen erforderlich!

Nach jedem Ein­satz muss der Feuer­lösch­er unbe­d­ingt neu aufge­füllt wer­den – auch dann, wenn er nur teil­weise entleert wurde. Die Kosten dafür übern­immt in der Regel die Feuer- oder Hausratversicherung.

Die Wieder­auf­fül­lung nehmen qual­i­fizierte Brand­schutz-Fach­be­triebe vor, die zum Beispiel im Inter­net unter www.bvbf-brandschutz.de zu find­en sind. Diese bieten auch eine kom­pe­tente Beratung bei Neuan­schaf­fun­gen von Rauch­warn­meldern und Feuer­lösch­ern an. Außer­dem führen sie die regelmäßige sachkundi­ge Prü­fung der Geräte durch, die min­destens alle zwei Jahre erfol­gen sollte. Denn nur so ist gewährleis­tet, dass ein Feuer­lösch­er im Falle eines Fall­es auch wirk­lich voll funk­tion­stüchtig ist.

www.bvbf.de

 

 

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