Eine Tasse Kaffee oder Tee trinkt jeder gerne im Büro. Doch wohin mit den dreckigen Tassen? Wer spült sie und vor allem wo? Auf der Toilette ist eine Möglichkeit, doch sicher keine appetitliche Lösung. Für die Zubereitung von Pausengetränken und kleinen Gerichten ist eine Teeküche ideal. Doch auch hier sollte auf die Sicherheit geachtet werden.
Bettina Brucker
Manch einer fragt sich vielleicht: Was kann in der Teeküche schon passieren? Kann jemand über einen Teebeutel stolpern? Nein, das ist eher nicht zu erwarten. Aber darauf ausrutschen, das kann passieren. Auch Verletzungen wie eingeklemmte oder angeschnittene Finger können vorkommen. Typische Gefährdungen und Belastungen im Zusammenhang mit Teeküchen sind elektrischer Strom, Brände, Stolpern und Stürzen.
Vor allem in Verwaltungen oder Bürogebäuden sind Teeküchen für die Beschäftigten ein wichtiger Raum. Hier können Getränke und Speisen sicher und sauber zubereitet werden. Ob es sich dabei wirklich um einen abgeschlossenen Raum handeln muss oder ob dafür eine Nische reicht, sollte man im Vorfeld überlegen. Soll eine Mikrowelle oder ein Geschirrspüler in der Teeküche untergebracht werden, sollte man den Raum belüften können und er sollte eine Tür haben. Sonst können sich Mitarbeiter durch Essensgerüche oder Lärm belästigt fühlen.
Eine sichere Teeküche planen
Eine Teeküche ist ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers. Es gibt im Arbeitsschutzrecht keine Gestaltungsvorgaben dafür. Arbeitgeber und Belegschaft sollten sich darüber verständigen, wozu der Raum dienen soll, zum
- Zubereiten von Heißgetränken,
- Aufbewahren von Lebensmitteln,
oder auch als
- Pausenaufenthaltsraum oder
- Kommunikationstreffpunkt.
Die Teeküche sollte im Gebäude so platziert sein, dass die Wege von und zu den Arbeitsplätzen möglichst kurz sind. Das ist vor allem dann wichtig, wenn sich die Mitarbeiter in der Teeküche etwas zubereiten und es dann an einem anderen Platz verzehren. Unterwegs kann es nämlich passieren, dass man stolpert oder hängen bleibt und dabei Essen oder Trinken verschüttet. Dabei können die Verkehrswege verschmutzt werden oder man kann sich und andere verbrühen oder technische Geräte wie Telefonanlagen oder Computer „ertränken“. Da die Büromitarbeiter überwiegend leichtes Schuhwerk mit unterschiedlichen Sohlen tragen, sollte der Fußbodenbelag rutschhemmend sein. In der Teeküche sollten Fliesen oder Estriche mit griffiger Oberfläche, Rutschhemmungsbewertungsgruppe R10, verwendet werden. Außerdem sollte der Boden gut zu reinigen sein. Besonders hell muss es nicht sein. Die erforderliche Beleuchtungsstärke nach DIN EN 12464 beträgt 200 Lux (lx).
Laut Arbeitsstättenverordnung inklusive der bauordnungsrechtlichen Bestimmungen für gewerbliche Bauvorhaben muss es möglich sein, eine fensterlose Teeküche über eine technische Lösung zu entlüften.
Über Nacht oder übers Wochenende kann eine Kaffeemaschine einen Brand verursachen. Wie das passieren kann? Wenn man vergisst, sie auszuschalten. Dann muss nur etwas auf die Heizplatte fallen und sich mit der Zeit so erhitzen, dass es Feuer fängt. Für die Küchengeräte wie Heißwasserbereiter, Kaffeemaschine oder Herd empfiehlt sich deshalb ein separater Steckdosen-Stromkreis mit Zeitsteuerung. Er verringert die Brandgefahr außerhalb der Bürozeiten. Außerdem empfiehlt sich eine Absicherung durch einen RCD/FI-Schutzschalter. In einer Teeküche ist die Brandgefahr höher als in anderen Räumen. Deshalb ist es sinnvoll, im Raum davor einen Rauchwarnmelder anzubringen. Wer in der Teeküche Hängeschränke aufhängen will, sollte an die Stoßgefahr denken. So können geteilte Türen oder Schiebetüren verhindern, dass man sich aus Versehen den Kopf an einer offen stehenden Schranktür stößt. In kleineren Unternehmen kommt es vor, dass die Teeküche eher provisorisch ausgestattet ist. Die Mitarbeiter bringen ihre private Kaffeemaschine oder den eigenen Wasserkocher mit. Das ist prinzipiell auch möglich. Doch Achtung: Auch für solche privaten elektrischen Geräte, die am Arbeitsplatz genutzt werden, gilt die Betriebssicherheitsverordnung und zwar durch die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). So empfiehlt es sich, die Geräte vor Inbetriebnahme und danach regelmäßig zu prüfen. Oft bringen Mitarbeiter allerdings „ausrangierte“ Geräte mit. Um kein Risiko einzugehen und eventuell Sicherheitsmängel zu übersehen, kann es dann sicherer sein, wenn ein neues Gerät angeschafft wird.
Geselligkeit braucht Regeln
Eine Teeküche ist ein Ort, an dem man sich trifft. Der kleine Raum trägt zu einer lebendigen informellen Kommunikation im Unternehmen bei. Stehen Kekse, Schokolade, Obst oder Nüsse bereit, kommt jeder gerne mal zum Knabbern vorbei. Solche kurzen Pausen sind auch gut, um Energie zu tanken. Doch oft mangelt es in gemeinschaftlich genutzten Teeküchen an Sauberkeit und Ordnung. Niemand fühlt sich richtig dafür zuständig. Bevor keiner mehr vor lauter Ekel die Teeküche betreten mag, sollte man einen Mitarbeiter benennen, der darauf achtet, dass die (Hygiene-)Regeln und Reinigungsintervalle eingehalten werden. Er sollte sich auch darum kümmern, wenn ein Gerät defekt ist. Für diese Aufgaben braucht man täglich nur wenige Minuten. Bei einem Team kann man die Aufsicht über die Teeküche von Monat zu Monat neu vergeben. Tipp: Es sollte von vornherein geregelt sein, was passiert, wenn die verantwortliche Person Urlaub hat oder krank ist. In Kleinbetrieben gelten übrigens die gleichen Hygienestandards wie in Großbetrieben, denn das Gesundheitsrisiko ist überall gleich groß. Beim Kontakt mit anderen Menschen oder Gegenständen, die gemeinsam benutzt werden, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass sich ansteckende Krankheiten verbreiten. Wer also bei einer Besprechung Brötchen reicht, sollte bei der Zubereitung auf Sauberkeit Wert legen.
Chemische Keulen sind nicht nötig
Für die Sauberkeit greifen allerdings viele vorschnell zur chemischen Keule. Doch Desinfektionsmittel oder ätzende Reinigungsmittel müssen in der Teeküche nicht sein. Umweltschonende Produkte sorgen für eine gesunde Sauberkeit. Dazu gehören beispielsweise:
- Handtuchpapier aus Recyclingpapier,
- biologisch abbaubare Spülmittel und Handseifen,
- Zitronensäure zum Entkalken der Kaffeemaschine.
Achtung: Getränke und Reinigungsmittel sollten nie zusammen aufbewahrt werden. Außer dem Spülmittel empfiehlt es sich, die Reinigungsmittel in einem gesonderten Raum zu lagern.
Alle drei bis sechs Monate sollte der Kühlschrank kontrolliert und gereinigt werden. Hilfreich ist es dann, wenn die persönlichen Lebensmittel der Mitarbeiter gekennzeichnet und mit Datum versehen sind. Gut zu organisieren ist das über separate Kühlschrankkörbe oder klar definierte Zonen im Kühlschrank. Wenn man es genau nimmt, gehen von einer Teeküche sogar Umweltbelastungen durch CO2-Emissionen aus. Im Stand-by-Modus verbrauchen Geräte wie etwa Kaffeemaschinen unnötig Strom. Die Summe aller Geräte belastet das Klima mit Millionen Tonnen CO2. Deshalb sollte man den Kaffee besser nicht auf der Warmhalteplatte lassen, sondern in Thermoskannen umfüllen und die Maschine ausschalten. Außerdem schmeckt er so auch besser.
Vorsicht Verwechslungsgefahr!
Leider ist auch immer wieder zu beobachten, dass Teeküchen für andere Zwecke missbraucht werden. ‚Da ist doch Platz’, denkt sich manch einer und bringt Dinge unter, die hier nichts zu suchen haben. So finden sich in den Schränken beispielsweise Pflanzendüngemittel. Doch die können mit Lebensmitteln verwechselt werden und sollten deshalb besser im Vorratsraum gelagert werden. Auch Toner oder Papier haben hier nichts zu suchen, ebenso Drucker und Kopierer. Diese sind in einem separaten Raum aufzustellen, in dem der Tonerstaub nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen kann. Auch Jacken und Mäntel gehören nicht in die Teeküche. Sie sollten an einer Garderobe im Eingangsbereich aufgehängt werden.
Rainer Kunze, Sicherheitsbeauftragter beim Verein für Soziale Bildungsarbeit (VSB e. V.) in Gummersbach achtet vor allem auch auf kleine Gefahrenquellen. Denn 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie wechselnde Kursteilnehmer vergessen schon einmal den Sicherheitsaspekt. „Ein Ort, den ich immer wieder in Augenschein nehme, ist die Teeküche. Warum? Immer wieder beobachte ich, dass die Messer mit der Klinge nach oben in die Besteckkörbe der Geschirrspülmaschinen einsortiert werden. Das ist gefährlich. Wenn jemand etwas dahinter ein- oder ausräumen will, kann er sich an einer Messerspitze verletzen“, so Kunze.
Weitere Infos …
… erhalten Sie unter anderem bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Dort gibt es die Broschüre „Arbeitsstätten sicher planen und gestalten“ unter www.vbg.de.
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