1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Arbeitssicherheit » Elektrosicherheit »

Es geht auch ohne Schimmel und Kaffeeflecken

Gefahren in der Teeküche
Es geht auch ohne Schimmel und Kaffeeflecken

Eine Tasse Kaf­fee oder Tee trinkt jed­er gerne im Büro. Doch wohin mit den dreck­i­gen Tassen? Wer spült sie und vor allem wo? Auf der Toi­lette ist eine Möglichkeit, doch sich­er keine appeti­tliche Lösung. Für die Zubere­itung von Pausen­getränken und kleinen Gericht­en ist eine Teeküche ide­al. Doch auch hier sollte auf die Sicher­heit geachtet werden.

Bet­ti­na Brucker

Manch ein­er fragt sich vielle­icht: Was kann in der Teeküche schon passieren? Kann jemand über einen Tee­beu­tel stolpern? Nein, das ist eher nicht zu erwarten. Aber darauf aus­rutschen, das kann passieren. Auch Ver­let­zun­gen wie eingek­lemmte oder angeschnit­tene Fin­ger kön­nen vorkom­men. Typ­is­che Gefährdun­gen und Belas­tun­gen im Zusam­men­hang mit Teeküchen sind elek­trisch­er Strom, Brände, Stolpern und Stürzen.
Vor allem in Ver­wal­tun­gen oder Büro­ge­bäu­den sind Teeküchen für die Beschäftigten ein wichtiger Raum. Hier kön­nen Getränke und Speisen sich­er und sauber zubere­it­et wer­den. Ob es sich dabei wirk­lich um einen abgeschlosse­nen Raum han­deln muss oder ob dafür eine Nis­che reicht, sollte man im Vor­feld über­legen. Soll eine Mikrow­elle oder ein Geschirrspüler in der Teeküche unterge­bracht wer­den, sollte man den Raum belüften kön­nen und er sollte eine Tür haben. Son­st kön­nen sich Mitar­beit­er durch Essens­gerüche oder Lärm belästigt fühlen.
Eine sichere Teeküche planen
Eine Teeküche ist ein frei­williges Ange­bot des Arbeit­ge­bers. Es gibt im Arbeitss­chutzrecht keine Gestal­tungsvor­gaben dafür. Arbeit­ge­ber und Belegschaft soll­ten sich darüber ver­ständi­gen, wozu der Raum dienen soll, zum
  • Zubere­it­en von Heißgetränken,
  • Auf­be­wahren von Lebensmitteln,
oder auch als
  • Pause­naufen­thalt­sraum oder
  • Kom­mu­nika­tion­str­e­ff­punkt.
Die Teeküche sollte im Gebäude so platziert sein, dass die Wege von und zu den Arbeit­splätzen möglichst kurz sind. Das ist vor allem dann wichtig, wenn sich die Mitar­beit­er in der Teeküche etwas zubere­it­en und es dann an einem anderen Platz verzehren. Unter­wegs kann es näm­lich passieren, dass man stolpert oder hän­gen bleibt und dabei Essen oder Trinken ver­schüt­tet. Dabei kön­nen die Verkehr­swege ver­schmutzt wer­den oder man kann sich und andere ver­brühen oder tech­nis­che Geräte wie Tele­fo­nan­la­gen oder Com­put­er „ertränken“. Da die Büromi­tar­beit­er über­wiegend leicht­es Schuh­w­erk mit unter­schiedlichen Sohlen tra­gen, sollte der Fuß­bo­den­be­lag rutschhem­mend sein. In der Teeküche soll­ten Fliesen oder Estriche mit grif­figer Ober­fläche, Rutschhem­mungs­be­w­er­tungs­gruppe R10, ver­wen­det wer­den. Außer­dem sollte der Boden gut zu reini­gen sein. Beson­ders hell muss es nicht sein. Die erforder­liche Beleuch­tungsstärke nach DIN EN 12464 beträgt 200 Lux (lx).
Laut Arbeitsstät­ten­verord­nung inklu­sive der bauord­nungsrechtlichen Bes­tim­mungen für gewerbliche Bau­vorhaben muss es möglich sein, eine fen­ster­lose Teeküche über eine tech­nis­che Lösung zu entlüften.
Über Nacht oder übers Woch­enende kann eine Kaf­feemas­chine einen Brand verur­sachen. Wie das passieren kann? Wenn man ver­gisst, sie auszuschal­ten. Dann muss nur etwas auf die Heiz­plat­te fall­en und sich mit der Zeit so erhitzen, dass es Feuer fängt. Für die Küchengeräte wie Heißwasser­bere­it­er, Kaf­feemas­chine oder Herd emp­fiehlt sich deshalb ein sep­a­rater Steck­dosen-Stromkreis mit Zeit­s­teuerung. Er ver­ringert die Brandge­fahr außer­halb der Bürozeit­en. Außer­dem emp­fiehlt sich eine Absicherung durch einen RCD/­FI-Schutzschal­ter. In ein­er Teeküche ist die Brandge­fahr höher als in anderen Räu­men. Deshalb ist es sin­nvoll, im Raum davor einen Rauch­warn­melder anzubrin­gen. Wer in der Teeküche Hängeschränke aufhän­gen will, sollte an die Stoßge­fahr denken. So kön­nen geteilte Türen oder Schiebetüren ver­hin­dern, dass man sich aus Verse­hen den Kopf an ein­er offen ste­hen­den Schrank­tür stößt. In kleineren Unternehmen kommt es vor, dass die Teeküche eher pro­vi­sorisch aus­ges­tat­tet ist. Die Mitar­beit­er brin­gen ihre pri­vate Kaf­feemas­chine oder den eige­nen Wasserkocher mit. Das ist prinzip­iell auch möglich. Doch Achtung: Auch für solche pri­vat­en elek­trischen Geräte, die am Arbeit­splatz genutzt wer­den, gilt die Betrieb­ssicher­heitsverord­nung und zwar durch die Gefährdungs­beurteilung nach dem Arbeitss­chutzge­setz (Arb­SchG). So emp­fiehlt es sich, die Geräte vor Inbe­trieb­nahme und danach regelmäßig zu prüfen. Oft brin­gen Mitar­beit­er allerd­ings „aus­rang­ierte“ Geräte mit. Um kein Risiko einzuge­hen und eventuell Sicher­heitsmän­gel zu überse­hen, kann es dann sicher­er sein, wenn ein neues Gerät angeschafft wird.
Gesel­ligkeit braucht Regeln
Eine Teeküche ist ein Ort, an dem man sich trifft. Der kleine Raum trägt zu ein­er lebendi­gen informellen Kom­mu­nika­tion im Unternehmen bei. Ste­hen Kekse, Schoko­lade, Obst oder Nüsse bere­it, kommt jed­er gerne mal zum Knab­bern vor­bei. Solche kurzen Pausen sind auch gut, um Energie zu tanken. Doch oft man­gelt es in gemein­schaftlich genutzten Teeküchen an Sauberkeit und Ord­nung. Nie­mand fühlt sich richtig dafür zuständig. Bevor kein­er mehr vor lauter Ekel die Teeküche betreten mag, sollte man einen Mitar­beit­er benen­nen, der darauf achtet, dass die (Hygiene-)Regeln und Reini­gungsin­ter­valle einge­hal­ten wer­den. Er sollte sich auch darum küm­mern, wenn ein Gerät defekt ist. Für diese Auf­gaben braucht man täglich nur wenige Minuten. Bei einem Team kann man die Auf­sicht über die Teeküche von Monat zu Monat neu vergeben. Tipp: Es sollte von vorn­here­in geregelt sein, was passiert, wenn die ver­ant­wortliche Per­son Urlaub hat oder krank ist. In Klein­be­trieben gel­ten übri­gens die gle­ichen Hygien­e­s­tandards wie in Groß­be­trieben, denn das Gesund­heit­srisiko ist über­all gle­ich groß. Beim Kon­takt mit anderen Men­schen oder Gegen­stän­den, die gemein­sam benutzt wer­den, beste­ht grund­sät­zlich die Möglichkeit, dass sich ansteck­ende Krankheit­en ver­bre­it­en. Wer also bei ein­er Besprechung Brötchen reicht, sollte bei der Zubere­itung auf Sauberkeit Wert legen.
Chemis­che Keulen sind nicht nötig
Für die Sauberkeit greifen allerd­ings viele vorschnell zur chemis­chen Keule. Doch Desin­fek­tion­s­mit­tel oder ätzende Reini­gungsmit­tel müssen in der Teeküche nicht sein. Umweltscho­nende Pro­duk­te sor­gen für eine gesunde Sauberkeit. Dazu gehören beispielsweise:
  • Hand­tuch­pa­pi­er aus Recyclingpapier,
  • biol­o­gisch abbaubare Spülmit­tel und Handseifen,
  • Zitro­nen­säure zum Entkalken der Kaffeemaschine.
Achtung: Getränke und Reini­gungsmit­tel soll­ten nie zusam­men auf­be­wahrt wer­den. Außer dem Spülmit­tel emp­fiehlt es sich, die Reini­gungsmit­tel in einem geson­derten Raum zu lagern.
Alle drei bis sechs Monate sollte der Kühlschrank kon­trol­liert und gere­inigt wer­den. Hil­fre­ich ist es dann, wenn die per­sön­lichen Lebens­mit­tel der Mitar­beit­er gekennze­ich­net und mit Datum verse­hen sind. Gut zu organ­isieren ist das über sep­a­rate Kühlschrankkörbe oder klar definierte Zonen im Kühlschrank. Wenn man es genau nimmt, gehen von ein­er Teeküche sog­ar Umwelt­be­las­tun­gen durch CO2-Emis­sio­nen aus. Im Stand-by-Modus ver­brauchen Geräte wie etwa Kaf­feemaschi­nen unnötig Strom. Die Summe aller Geräte belastet das Kli­ma mit Mil­lio­nen Ton­nen CO2. Deshalb sollte man den Kaf­fee bess­er nicht auf der Warmhal­teplat­te lassen, son­dern in Ther­moskan­nen umfüllen und die Mas­chine auss­chal­ten. Außer­dem schmeckt er so auch besser.
Vor­sicht Verwechslungsgefahr!
Lei­der ist auch immer wieder zu beobacht­en, dass Teeküchen für andere Zwecke miss­braucht wer­den. ‚Da ist doch Platz’, denkt sich manch ein­er und bringt Dinge unter, die hier nichts zu suchen haben. So find­en sich in den Schränken beispiel­sweise Pflanzendüngemit­tel. Doch die kön­nen mit Lebens­mit­teln ver­wech­selt wer­den und soll­ten deshalb bess­er im Vor­rat­sraum gelagert wer­den. Auch Ton­er oder Papi­er haben hier nichts zu suchen, eben­so Druck­er und Kopier­er. Diese sind in einem sep­a­rat­en Raum aufzustellen, in dem der Ton­er­staub nicht mit Lebens­mit­teln in Berührung kom­men kann. Auch Jack­en und Män­tel gehören nicht in die Teeküche. Sie soll­ten an ein­er Garder­obe im Ein­gangs­bere­ich aufge­hängt werden.
Rain­er Kun­ze, Sicher­heits­beauf­tragter beim Vere­in für Soziale Bil­dungsar­beit (VSB e. V.) in Gum­mers­bach achtet vor allem auch auf kleine Gefahren­quellen. Denn 24 Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er sowie wech­sel­nde Kursteil­nehmer vergessen schon ein­mal den Sicher­heit­saspekt. „Ein Ort, den ich immer wieder in Augen­schein nehme, ist die Teeküche. Warum? Immer wieder beobachte ich, dass die Mess­er mit der Klinge nach oben in die Besteck­körbe der Geschirrspül­maschi­nen ein­sortiert wer­den. Das ist gefährlich. Wenn jemand etwas dahin­ter ein- oder aus­räu­men will, kann er sich an ein­er Messer­spitze ver­let­zen“, so Kunze.

Weitere Infos …
… erhal­ten Sie unter anderem bei der Ver­wal­tungs-Beruf­sgenossen­schaft (VBG). Dort gibt es die Broschüre „Arbeitsstät­ten sich­er pla­nen und gestal­ten“ unter www.vbg.de.
Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de