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Handel und Industrie müssen künftig besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) für jeden Bestandteil eines Produktes ausweisen. Das beschloss der Gerichtshof der EU kürzlich und verschärft damit die Auslegung der Chemikalienverordnung REACH, berichtet der Deutscher Naturschutzring e.V. auf seinen Internetseiten. Der Gerichtshof entschied sich für den von Frankreich und Deutschland vertretenen Ansatz, dass eine Informationspflicht für jeden Bestandteil eines komplexen Produkts gilt, und spricht sich damit gegen die Meinung der EU-Kommission aus. Dies gilt ebenso für außereuropäische Impor-teure von Produkten. VertreterInnen der Industrie verlangen nun ein Moratorium für die Inkraftsetzung der Informationspflicht für die SVHC. Die EU-Kommission solle prüfen, ob diese für die Industrie nicht zu viele Kosten verursachen würden, sagte der Industrieverband EuroCommerce laut dem Deutschen Naturschutzring.
In REACH ist geregelt, dass der Anteil von SVHC in einem Produkt nicht mehr als 0,1 Prozent betragen darf. Uneinigkeit bestand darin, ob der Prozentsatz für das gesamte Produkt gilt oder auch für einzelne Bestandteile eines Produkts angewendet werden kann. Zwei französische Industriegruppen sind mit dieser Frage im Februar dieses Jahres vor den europäischen Gerichtshof gezogen.
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