Beim Einsatz von Fahrzeugen kommt es im Berufsalltag immer wieder zu schweren Unfällen. Und das gilt nicht nur für die Teilnahme im öffentlichen Verkehrsraum. Gefährdungen ergeben sich bei allen Tätigkeiten am oder in der Nähe des Fahrzeuges. Insbesondere das Be- und Entladen von Fahrzeugen ist gefährlich und führt nicht selten zu Verletzungen des Fahr- und Ladepersonals. Lesen Sie hier, wie sich das Be- und Entladen von Fahrzeugen sicherer gestalten lässt.
Markus Tischendorf Präventionsdienst Hamburg BG ETEM tischendorf.markus@bgetem.de
Um Personen durch unkontrollierte Fahrzeugbewegungen nicht zu verletzen, ist das Fahrzeug zur Be- und Entladung gegen Wegrollen zu sichern. Dies wird vorrangig durch Betätigen der Feststellbremse erreicht. Beim Arbeiten im Gefälle oder auf einem sehr unebenen Gelände muss das Fahrzeug zusätzlich durch Unterlegkeile gesichert werden. Was zunächst so selbstverständlich klingt, wird im stressigen Arbeitsalltag jedoch gelegentlich vergessen. Die Folgen können schwerwiegend sein, wie die nachfolgende Unfallbeschreibung zeigt: An einer Laderampe sollte ein Sattelkraftfahrzeug mit Getränkekisten beladen werden. Der Fahrer versäumte es, sein Fahrzeug auf der schiefen Ebene ordnungsgemäß zu sichern, so dass es sich plötzlich in Bewegung setzte. Das führerlose Fahrzeug überquerte eine Straße und prallte in ein benachbartes Gebäude. Zum Glück blieb es beim Sachschaden, da sich zum Unfallzeitpunkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite keine Personen aufhielten.
Staplerbeladung nicht ohne Risiko
Ein weiteres Unfallrisiko entsteht dadurch, wenn Fahrzeuge mit Hilfe eines Gabelstaplers von einer Laderampe aus beladen beziehungsweise entladen werden. Hier ist eine gute Verständigung zwischen Lkw-Fahrer und Staplerfahrer dringend notwendig! Nicht selten ereigneten sich in der Vergangenheit schwere Staplerunfälle, weil der Fahrer bereits vor Beendigung der eigentlichen Ladetätigkeit seine Tour fortsetzte. Als Resultat stürzten die betroffenen Gabelstapler von der Laderampe herab, wobei sich die Staplerfahrer häufig schwer verletzten. Nicht zuletzt deswegen müssen Gabelstapler über eine so genannte Rückhalteeinrichtung für den Fahrer verfügen. Als Fahrer-Rückhalteeinrichtung kommen geschlossene Fahrerkabinen, seitliche Bügelsysteme oder Beckengurte zur Anwendung. Die Benutzung von Beckengurten ist als schlechteste Lösung anzusehen, da sie allein von der Akzeptanz des Staplerfahrers abhängig ist. Alle genannten Fahrer-Rückhalteeinrichtungen verhindern nicht den Absturz von der Rampe, minimieren gleichwohl aber die Verletzungsschwere im Falle eines Unfalles.
Um Absturzunfälle von Gabelstaplern an Laderampen zu verhindern, hat sich in der Praxis eine andere technische Lösung als geeignet erwiesen. Mit Hilfe von Unterlegkeilen, welche gebäudeseitig an der Laderampe befestigt sind, werden sowohl außen als auch innen geeignete Ampelsignalanlagen gesteuert. Befindet sich der Unterlegkeile in Schutzstellung (das Fahrzeug ist also gegen Wegrollen gesichert), so schaltet die Ampel im Inneren des Gebäudes auf „Grün“. Dies ist für den Lagermitarbeiter der Hinweis dafür, dass er mit dem Ladevorgang beginnen bzw. diesen weiter fortführen kann. Im Außenbereich der Rampe steht die Ampel für den Lkw-Fahrer auf „Rot“. Sie zeigt ihm an, dass der Ladevorgang noch nicht beendet ist. Nach Beendigung des Ladevorgangs wird der Unterlegkeil wieder entfernt. Nun steht die Ampel innen auf „Rot“ (Laden verboten!) und außen auf „Grün“ (Weiterfahrt zulässig!).
Be- und Entladen von Hand
Neben Gabelstaplern können bei der Be- und Entladung von Fahrzeugen auch andere technische Hilfsmittel zum Einsatz kommen. Hierzu gehören beispielsweise Krananlagen, welche jedoch eine Zugangsmöglichkeit von oben erfordern (z. B. offene Pritsche, Schiebeplane im Dachaufbau). Ferner werden als Hilfsmittel Sackkarren, Rollwagen, Rollcontainer und Rollbretter verwendet. Sofern diese Einrichtungen nicht einsetzbar sind, müssen die Waren und Güter manuell gehoben und getragen werden. Zur Vermeidung von Wirbelsäulenverletzungen sollte das Ladegewicht je Packstück auf max. 15 kg (für Frauen) bzw. 20 kg (für Männer) beschränkt sein. Bei häufigen Hebe- und Tragevorgängen sowie bei ungünstigen Körperhaltungen sind die genannten Maximalgewichte zu reduzieren. Es empfiehlt sich, die betroffenen Lagermitarbeiter in einer Rückenschule über das „richtige Heben und Tragen von Lasten“ zu informieren. Hierbei wird u. a. gelernt, dass der Rücken beim Heben niemals gebeugt werden sollte. Vielmehr sollten die Mitarbeiter in die Knie gehen und somit die Lastaufnahme mit geradem Rücken durchführen. Außerdem sind die entsprechenden Waren und Güter möglichst nah am Körper zu tragen, wobei unnötige Drehbewegungen der Wirbelsäule zu vermeiden sind.
Achtung, kippgefährdete Ladegüter!
Eine besondere Gefahr stellt der Transport von kippgefährdeten Ladegütern da. Kippgefährdet sind Waren und Güter immer dann, wenn sie über einen hohen Schwerpunkt und / oder über eine geringe Aufstandsfläche verfügen. Nach Möglichkeit sollten kippgefährdete Ladegüter daher liegend transportiert werden. Ist dies nicht möglich, ist die Standsicherheit der Ware durch eine geeignete Transportverpackung herzustellen.
Beim Transport von Ladegütern mit Fahrzeugen treten Beschleunigungskräfte auf, welche durch die Fahrbewegungen des Lkw verursacht werden. Diese Beschleunigungskräfte wirken nicht nur auf das Fahrzeug, sondern auch auf das Ladegut. Daher besteht beim Entladen von Fahrzeugen die Gefahr, dass Personen beim Öffnen von Bordwänden und Hecktüren durch kippende beziehungsweise herabfallende Ladegüter getroffen werden. Die erste Sicherheitsregel lautet daher, dass Verschlüsse von Bordwänden und Hecktüren nur von einem Standort außerhalb des Schwenkbereiches zu betätigen sind. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Ladung für den Gütertransport mit speziellen Zurrgurten durch Niederzurren zu sichern. Das Niederzurren ist eine kraftschlüssige Sicherungsmethode, wobei die zu sichernden Ladegüter mittels Zurrgurten überspannt und durch geeignete Ratschen auf die Ladefläche gepresst werden.
Beim Öffnen von herkömmlichen Ratschen kann der Mitarbeiter meistens nicht erkennen, ob die Ladung kippgefährdet ist. Nicht selten wurden Personen beim Empfang der Ware durch Lösen des letzten Zurrgurtes überrascht und von der herabfallenden Ladung getroffen. Um das Umkippen der Ladung beim Lösen der Zurrmittel zu vermeiden, sollten spezielle Ratschen mit „Ladedruckerkennung“ eingesetzt werden. Diese speziellen Ratschenelemente öffnen den Zurrgurt nicht schlagartig, sondern stufenweise. Der Bediener erkennt dadurch, dass die Ladung herabzufallen droht und kann entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten (z. B. die zusätzliche Sicherung der Ladung durch den Einsatz eines Gabelstaplers). Auskunft über geeignete Zurrgurtsysteme zur Ladungssicherung enthält man unter anderem bei den einschlägigen Herstellern oder den Präventionsabteilungen der Unfallversicherungsträger.
Sicheres Auf- und Absteigen
Das Auf- und Absteigen am Lkw führt häufig zu Unfällen. Durch Herabstürzen oder Abrutschen von den Stufen (z. B. zum Führerhaus) und Sprossen verletzen sich Fahrer immer wieder. Typische Verletzungen sind Fersenbeinbrüche, Schien- und Wadenbeinbrüche, Knöchelbrüche sowie Bänderrisse. Um dies zu vermeiden, müssen die eingesetzten Fahrzeuge mit geeigneten Aufstiegen zum Führerhaus, zum Arbeitsplatz hinter dem Führerhaus (zum Herstellen von Leitungsverbindungen) sowie zur Ladefläche ausgerüstet sein. Das Auf- und Absteigen über Reifen, Felgen, Radnaben oder den Unterfahrschutz ist gefährlich und daher grundsätzlich verboten! Das Führerhaus des Lkw ist immer vorwärts zu besteigen, dass Verlassen erfolgt immer rückwärts. Nur so ist es dem Fahrer möglich, jederzeit einen sicheren Halt zu haben. Auf keinen Fall sollte das Fahrpersonal aus dem Führerhaus oder von der Ladefläche herabspringen. Zum einen wirken ansonsten unnötig hohe dynamische Kräfte auf die Knie- und Fußgelenke des Fahrers, zum anderen reichen schon kleine Unebenheiten im Untergrund aus, um die oben genannten Verletzungen zu verursachen.
Unsere Webinar-Empfehlung
22.02.24 | 10:00 Uhr | Das Bewusstsein für die Risiken von Suchtmitteln am Arbeitsplatz wird geschärft, der Umgang mit Suchtmitteln im Betrieb wird reflektiert, sodass eine informierte Entscheidung über Maßnahmen zur Prävention von und Intervention bei Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz…
Teilen: