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Am 27. Juni hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Prävention beschlossen. Im Zuge dessen sollen Kitas, Schulen, Seniorenheime, Betriebe oder Sportvereine in den Ländern und den Kommunen künftig Unterstützung von den Krankenkassen und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhalten. Gemeinsam mit den Ländern ist es nun Aufgabe der Krankenkassen, gesundheitsförderliche Konzepte zu entwickeln. Dafür stehen den Krankenkassen mindestens 280 Millionen Euro zur Verfügung, so das Bundesministerium für Gesundheit. Das Gesetz enthält ferner Verbesserungen im Bereich der Prävention bei Kindern und Jugendlichen. Außerdem sollen jetzt in den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und in den Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene, dem sogenannten Check-up, Präventionsaspekte stärker berücksichtigt werden.
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