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Beleuchtung von Arbeitsstätten: Tipps für gutes Licht

BGHM gibt Tipps zur richtigen Beleuchtung von Arbeitsstätten
Gutes Licht bringt Sicherheit

Gutes Licht bringt Sicherheit
Ein gutes Beleuchtungskonzept erhöht die Sicherheit und Leistungsfähigkeit im Betrieb. Foto: peshkova - stock.adobe.com

Um ihre Auf­gaben sich­er und effizient erfüllen zu kön­nen, benöti­gen Beschäftigte eine gute Beleuch­tung am Arbeit­splatz. Was ein aus­ge­wo­genes Beleuch­tungskonzept aus­macht und was bei der Pla­nung, Real­isierung und Bew­er­tung ein­er Beleuch­tungsan­lage zu beacht­en ist, erk­lärt die Beruf­sgenossen­schaft Holz und Met­all (BGHM).

Mit ein­er guten Beleuch­tung am Arbeit­splatz wer­den Gefahren schneller erkan­nt und Unfälle ver­mieden. Licht steuert aber auch die Pro­duk­tion von Hor­mo­nen im Kör­p­er und bee­in­flusst damit die Leis­tungs­bere­itschaft und die Leis­tungs­fähigkeit. Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­ber soll­ten daher Wert auf ein aus­ge­wo­genes Beleuch­tungskonzept im Betrieb leg­en. Worauf es dabei ankommt, erk­lärt Torsten Köp­pen, Auf­sichtsper­son bei der Beruf­sgenossen­schaft Holz und Met­all (BGHM).

Unterschiedliche Beleuchtungsanforderungen

Bei der Pla­nung, Real­isierung und Bew­er­tung ein­er Beleuch­tungsan­lage müssen licht­tech­nis­che Güte­merk­male wie Tages­lich­tan­teil, Lichtrich­tung, Licht­farbe, Beleuch­tungsniveau, Farb­wieder­gabe, Flim­mer­frei­heit und die Begren­zung von Blendung berück­sichtigt wer­den. Min­destanforderun­gen an die Beleuch­tung von Arbeitsstät­ten ergeben sich aus den Anhän­gen 1 und 2 der Tech­nis­chen Regel für Arbeitsstät­ten ASR A3.4 „Beleuch­tung“. „Die Umset­zung der Anforderun­gen an die Beleuch­tung kann sich je nach Arbeits­bere­ich und Tätigkeit auf den ganzen Arbeit­sraum, den Arbeit­splatz oder lediglich eine Teil­fläche beziehen“, sagt Köp­pen. Damit kann es inner­halb ein­er Halle oder eines Raumes ganz unter­schiedliche Beleuch­tungsan­forderun­gen geben.

Durch fachgerechte Planung Fehler vermeiden

Beleuch­tungsan­la­gen sind durch eine fachkundi­ge Per­son unter Beach­tung der Anforderun­gen der ASR A3.4 und der EN 12464–1 „Licht und Beleuch­tung – Beleuch­tung von Arbeitsstät­ten – Teil 1: Arbeitsstät­ten in Innen­räu­men“ zu pla­nen. In den Pla­nung­sun­ter­la­gen wer­den das Beleuch­tungskonzept sowie alle Berech­nun­gen und Angaben doku­men­tiert. Darin wer­den auch die tat­säch­lichen Betrieb­s­be­din­gun­gen, die Ein­fluss auf die Qual­ität der Beleuch­tung haben, berück­sichtigt. „So kön­nen Fehler frühzeit­ig erkan­nt und kor­rigiert wer­den“, sagt Köp­pen. Dazu gehören beispiel­sweise Leucht­en über Maschi­nen oder Arbeit­splätzen, die ungün­stig posi­tion­iert sind oder Behin­derun­gen durch Ein­baut­en an der Decke. Während und nach der Errich­tung der Beleuch­tungsan­lage sind die fest­gelegten Pla­nungspa­ra­me­ter regelmäßig zu kon­trol­lieren und die Wirk­samkeit der Beleuch­tungsan­lage ist nachzuweisen.

Hin­weise zur Über­prü­fung von Pla­nung­sun­ter­la­gen sowie zur Prü­fung bere­its beste­hen­der Beleuch­tungsan­la­gen gibt es im BGHM-Sem­i­nar „Beleuch­tung“. Die DGUV Infor­ma­tion 215–210 „Natür­liche und kün­stliche Beleuch­tung von Arbeitsstät­ten“ enthält weit­ere Infor­ma­tio­nen zum Thema.

www.bghm.de

Direk­tlink zum BGHM-Sem­i­nar „Beleuch­tung“

Hier find­en Sie die DGUV-Infor­ma­tion 215–210

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