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Gutes Licht für gute Sicht

Beleuchtung am Arbeitsplatz
Gutes Licht für gute Sicht

Jed­er weiß aus eigen­er Erfahrung: Ein son­niger Tag macht gute Laune, flack­ern­des Kerzen­licht wirkt beruhi­gend, helles Schein­wer­fer­licht macht aufmerk­sam und grelles Neon­licht strengt an. Aber welch­es Licht ist beim Arbeit­en das richtige?

Bet­ti­na Brucker

Wer im richti­gen Licht arbeit­et, macht weniger Fehler und lebt gesün­der. Ob an der Näh­mas­chine, im Lager oder im Trep­pen­haus – gutes Licht sorgt für Sicher­heit am Arbeit­splatz. Licht bee­in­flusst auch unsere Stim­mung, Konzen­tra­tion und Leis­tung. Für die opti­male Beleuch­tung sind mehrere Fak­toren zu berück­sichti­gen. Tages­licht ist am besten für unseren Organ­is­mus, denn damit fühlen wir uns wohl und der Stof­fwech­sel arbeit­et rund. Doch es ist nicht immer vorhan­den und manch­mal ist es zu hell oder zu dunkel. Dann muss kün­stlich­es Licht für Ersatz sorgen.
In der Arbeitsstät­ten­verord­nung (Arb­StättV) find­et man im Anhang unter Kapi­tel 3.4 „Beleuch­tung und Sichtverbindung“ fol­gende Anforderun­gen: (1) „Die Arbeitsstät­ten müssen möglichst aus­re­ichend Tages­licht erhal­ten und mit Ein­rich­tun­gen für eine der Sicher­heit und dem Gesund­heitss­chutz der Beschäftigten angemesse­nen kün­stlichen Beleuch­tung aus­ges­tat­tet sein. (2) Die Beleuch­tungsan­la­gen sind so auszuwählen und anzuord­nen, dass sich dadurch keine Unfall- oder Gesund­heits­ge­fahren ergeben können.
(3) Arbeitsstät­ten, in denen die Beschäftigten bei Aus­fall der All­ge­mein­beleuch­tung Unfall­ge­fahren aus­ge­set­zt sind, müssen eine aus­re­ichende Sicher­heits­beleuch­tung haben.“ Maßge­blich sind zudem seit 2011 die Tech­nis­chen Regeln für Arbeitsstät­ten, ASR A3.4, Beleuchtung.
Auch wenn schlechte Lichtver­hält­nisse die Augen von Erwach­se­nen nicht dauer­haft schädi­gen, kön­nen sie lei­d­volle Fol­gen verur­sachen: bren­nende Augen, Kopf­schmerzen, Verspan­nun­gen oder Win­ter­de­pres­sio­nen. Für gutes Licht zu sor­gen ist eine Auf­gabe des Arbeitss­chutzes. Und Arbeitss­chützer wis­sen, dass jed­er Arbeit­splatz anders ist. So muss ein Bild­schir­mar­beit­splatz anders beleuchtet wer­den als ein Arbeit­splatz in der Fabrikhalle.
An einem ungetrübten Som­mertag herrschen mit­tags bis zu 100.000 Lux. Und selb­st an einem trüben Tag im Novem­ber beträgt die Hel­ligkeit im Freien immer noch 2.000 bis 4.000 Lux. Allerd­ings hal­ten wir uns bis zu 90 Prozent der Zeit in Gebäu­den auf. Und da hat es deut­lich weniger Lux. Lux ist übri­gens das lateinis­che Wort für Licht und beze­ich­net die Maßein­heit (lx) für die Beleuchtungsstärke.
80 Prozent aller Infor­ma­tio­nen nehmen wir mit den Augen auf. Damit wir aus­re­ichend sehen kön­nen, muss es hell genug sein. Wie hell es am Arbeit­splatz sein muss, hängt von der Sehauf­gabe ab. Also unter anderem davon, wie klein das Sehob­jekt und wie weit der Betra­chter davon ent­fer­nt ist. Buch­staben in einem Buch sind deut­lich klein­er als Möbel in einem Lager. Auch der Kon­trast ist entschei­dend. Es macht beispiel­sweise einen Unter­schied, ob weißer Stoff mit hellem oder schwarzem Faden genäht wird. Erschw­ert wird das Sehen außer­dem, wenn das zu bear­bei­t­ende Objekt Licht reflek­tiert wie zum Beispiel bei der Schmuck­ver­ar­beitung oder wenn es selb­st leuchtet wie etwa ein Monitor.

Bedarfsgerecht beleuchten

Nor­maler­weise leuchtet eine All­ge­mein­beleuch­tung den gesamten Arbeit­sraum fast gle­ich­mäßig aus, häu­fig über eine Deck­en­beleuch­tung. Beson­dere Erfordernisse für einzelne Raum­ab­schnitte sind dabei nicht berück­sichtigt. Doch „gle­ich­es Licht für alle“ ist oft keine befriedi­gende Lösung. Bess­er ist es, bedarf­s­gerecht zu beleucht­en. So gibt es Richtwerte für unter­schiedliche Bere­iche. Die Beleuch­tungsstärke muss beispiel­sweise in Fluren min­destens 100 lx betra­gen, an einem Arbeit­splatz inner­halb eines Gebäudes 200 lx und an Bild­schir­mar­beit­splätzen 500 lx.
Bei Bild­schir­mar­beit­splätzen muss man zudem darauf acht­en, dass es keine Reflex­io­nen auf dem Mon­i­tor durch Lichtquellen gibt, die hin­ter dem Beschäftigten vorhan­den sind.
Richtiges Licht am Arbeit­splatz ist nicht nur für die Gesund­heit und das Wohlbefind­en wichtig, son­dern auch eine Frage der Sicher­heit. Das wird an drei Beispie­len schnell deutlich:
  • Trep­pen­häuser müssen beleuchtet sein. Ist ein Trep­pen­haus während der Arbeit­szeit­en nicht unun­ter­brochen beleuchtet, muss die Beleuch­tung in jed­er Etage einzuschal­ten sein. Die Lichtschal­ter dafür soll­ten möglichst selb­st leucht­en und an den Trep­pen­zugän­gen platziert sein.
  • Beleuch­tun­gen sig­nal­isieren auch Gefahrstellen und markieren Fluchtwege. Sig­nal­far­ben von Warn­schildern sind dann ein­deutig zu erken­nen, wenn die Farbe unver­fälscht wiedergegeben wird. Deshalb ist in Gefahren­bere­ichen der Ein­satz von weißer Licht­farbe notwendig.
  • LKW-Fahrer wis­sen gutes Licht an der Lader­ampe zu schätzen. Denn ist die Beleuch­tung schlecht, lassen Konzen­tra­tion und Leis­tungs­fähigkeit nach. Und wenn das Arbeit­sum­feld zu dunkel ist, nimmt nachgewiesen­er­maßen die Zahl der Arbeit­sun­fälle zu. So hofft der Fahrer, wenn er ganz dicht an die Rampe fährt, dass etwas vom Licht der Rampe in seinen dun­klen Lader­aum fällt. Denn die muss mit min­destens 100 lx beleuchtet sein. Für mehr Sicher­heit sorgt eine spezielle Ver­ladeleuchte an der Rampe. Richtig ange­bracht blendet sie nicht und lässt sich unter­schiedlich posi­tion­ieren. Durch diese gezielte Beleuch­tung entste­ht der erforder­liche Schat­tigkeit­skon­trast für räum­lich­es Sehen. Das erle­ichtert die Verladearbeit.

Künstliche Lichtquellen

Im Sep­tem­ber 2012 sind Glüh­lam­p­en vom europäis­chen Markt genom­men wor­den. Das Ange­bot an sparsamen und lan­glebi­gen Ersatzpro­duk­ten ist groß: Es gibt Halo­gen­leucht­en, Neon­röhren oder Energies­par­lam­p­en. Die Zukun­ft liegt allerd­ings in LED-Lampen.
Beleuch­tung macht im Unternehmen bis zu 50 Prozent des Energie­ver­brauchs aus. Wer die passende Beleuch­tung sucht, sollte neben dem Preis vor allem auf Energieef­fizienz, Hel­ligkeit und Licht­farbe acht­en. Denn an den neuen Lam­p­en hat man lange: sie überzeu­gen durch Lan­glebigkeit und geringe Umweltbelastungen.
Licht­farbe und Farb­wieder­gabe sind als dreiz­iffriger Code auf den Lam­p­en ver­merkt. Die erste Zif­fer nen­nt die Farb­wieder­gabeeigen­schaft und die bei­den fol­gen­den Zif­fern die Licht­farbe. Eine 8 bedeutete beispiel­sweise, dass der Farb­wieder­gabein­dex größer als 80 und somit gut ist. Die let­zten bei­den Zif­fern ste­hen für die Farbtem­per­atur. Eine 40 bedeutet z. B. 4.000 Kelvin, was ein­er neu­tral­weißen Licht­farbe entspricht.
Energies­par­lam­p­en brauchen deut­lich weniger Strom, wie schon ihr Name ver­rät. Bere­its nach einem Jahr hat sich die Anschaf­fung gelohnt. Ihre Lebens­dauer ist weniger lang als die von LED-Lam­p­en. Es gibt sie in Stab‑, Spi­ralen oder Bir­nen­form. Energies­par­lam­p­en erzeu­gen aber auch Elek­tros­mog und aus tech­nis­chen Grün­den flack­ern sie. Dies ist bewusst nicht wahrnehm­bar. Einige Experten war­nen allerd­ings vor der optis­chen Unruhe. Sie kön­nte für Kopf­schmerzen, Schwindel, Unwohl­sein, neu­rol­o­gis­che Störun­gen oder Hor­mon­prob­leme ver­ant­wortlich sein. Und: Auch ökol­o­gisch zer­ti­fizierte Energies­par­lam­p­en enthal­ten bis max­i­mal zwei Mil­ligramm Queck­sil­ber. Deshalb müssen sie sachgerecht entsorgt wer­den. Sam­mel­box­en dafür ste­hen im Han­del zur Verfügung.
Der Nachteil von LED-Lam­p­en ist immer noch ihr recht hoher Preis. Trotz­dem kann sich die Investi­tion lohnen. Manche ver­sprechen eine Lebens­dauer von 20 Jahren bei täglich drei Stun­den Ein­satz. Außer­dem ver­brauchen sie im Ver­gle­ich zu Glüh­lam­p­en bis zu 90 Prozent weniger Strom. Es gibt sie inzwis­chen in allen Lam­p­en­form – wie Birne oder Strahler – sowie für unter­schiedliche Lam­p­ensock­el. LED-Lam­p­en enthal­ten kein Queck­sil­ber. Da sie aber zu den Elek­trokleingeräten zählen, gehören sie nicht in den herkömm­lichen Haus­müll, son­dern soll­ten bei Sam­mel­stellen abgeben werden.
Bei kün­stlichem Licht kommt immer nur ein Teil des Licht­spek­trums zum Ein­satz. Kün­stlich­es Licht macht zwar hell, aber bei weit­em nicht so voll­w­er­tig, wie wir es von Natur aus gewohnt sind. Kun­stlicht ist also immer auch Man­gel­licht. Nah an das natür­liche Licht her­an reichen so genan­nte Tages­licht­lam­p­en. In Räu­men, die mit Tages­licht­lam­p­en beleuchtet wer­den, fühlen sich die meis­ten Men­schen wohler. Sie sind aktiv­er und kön­nen sich bess­er konzen­tri­eren. Mit ihrem Licht­spek­trum nahe dem Son­nen­licht um die Mit­tagszeit simulieren Tages­licht­lam­p­en das natür­liche Licht so, dass es sich gut anfühlt. Dies kann auch dazu beitra­gen, die dun­kle Jahreszeit bess­er zu über­ste­hen. Tages­licht­lam­p­en erfüllen die Voraus­set­zun­gen nach DIN EN 12.464. Es gibt sie zwis­chen 20 und 85 Watt. Ihre Aus­gangsleis­tung ist jedoch fünf­mal höher, wodurch die Ver­brauch­skosten bis zu 80 Prozent unter den Kosten nor­maler Lam­p­en liegen.
Spar­tipp: Mit Bewe­gungsmeldern wird der Raum erst beim Betreten beleuchtet. Wird das Zim­mer ver­lassen und find­et keine Bewe­gung mehr statt, schal­tet sich das Licht automa­tisch aus.
Damit es wieder hell wird
  • Reini­gen Sie Leucht­en regelmäßig, min­destens jährlich.
  • Stre­ichen Sie die Wände neu und hell.
  • Tauschen Sie aus­ge­fal­l­ene Lam­p­en aus.
  • Erset­zen Sie Lam­p­en nach Ablauf der Nutzungslebens­dauer gemäß der Herstellerangabe.
  • Acht­en Sie beim Kauf von neuen Leucht­stof­flam­p­en auf den dreiz­iffrigen Code.

Tageslicht über Umwege

Keine Fen­ster, kein Tages­licht? Das muss nicht sein. Licht lässt sich z. B. durch Spiegel, Lichtröhren oder ‑kamine in fen­ster­lose Räume brin­gen. So kön­nen innen liegende Trep­pen­häuser, Waschräume, aber auch Büroräume und Lager­hallen tagsüber natür­lich und ohne Energiekosten beleuchtet wer­den. Vor­mon­tierte Bausätze lassen sich in weni­gen Stun­den und ohne Schmutz ein­bauen. Das Licht lässt sich sog­ar dim­men und mit Kun­stlicht ergänzen. So ist immer für aus­re­ichende und angenehme Beleuch­tung gesorgt. Tages­licht ist gesund und kostengün­stig. Wer Tages­licht nutzt, um Innen­räume zu beleucht­en, kann viel Energie eins­paren und die betrieb­swirtschaftlichen Kosten senken.

Weitere Informationen:
  • „ASR A3.4, Beleuch­tung“ Tech­nis­chen Regeln für Arbeitsstät­ten, www.baua.de
  • „Beleuch­tung im Büro. Hil­fen für die Pla­nung der kün­stlichen Beleuch­tung in Büroräu­men“, BGI 856, VBG, www.vbg.de
  • „Hand­lungsan­leitung zur Beleuch­tung von Arbeitsstät­ten“, LV 41, Län­der­auss­chuss für Arbeitss­chutz und Sicher­heit­stech­nik (LASI), http://lasi.osha.de/de/gfx/publications/lv41_info.htm
  • „Beleuch­tung an Arbeit­splätzen“, Prüfliste 050, Beruf­sgenossen­schaft Energie, Tex­til, Elek­tro, Medi­enerzeug­nisse (BG ETEM), www. bgetem.de
  • „Beleuch­tung an Arbeit­splätzen“, Ergo-Tipps, Beruf­sgenossen­schaft Energie, Tex­til, Elek­tro, Medi­en­rzeug­nisse (BG ETEM), www.bgetem.de
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