Jeder weiß aus eigener Erfahrung: Ein sonniger Tag macht gute Laune, flackerndes Kerzenlicht wirkt beruhigend, helles Scheinwerferlicht macht aufmerksam und grelles Neonlicht strengt an. Aber welches Licht ist beim Arbeiten das richtige?
Bettina Brucker
Wer im richtigen Licht arbeitet, macht weniger Fehler und lebt gesünder. Ob an der Nähmaschine, im Lager oder im Treppenhaus – gutes Licht sorgt für Sicherheit am Arbeitsplatz. Licht beeinflusst auch unsere Stimmung, Konzentration und Leistung. Für die optimale Beleuchtung sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Tageslicht ist am besten für unseren Organismus, denn damit fühlen wir uns wohl und der Stoffwechsel arbeitet rund. Doch es ist nicht immer vorhanden und manchmal ist es zu hell oder zu dunkel. Dann muss künstliches Licht für Ersatz sorgen.
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) findet man im Anhang unter Kapitel 3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ folgende Anforderungen: (1) „Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein. (2) Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass sich dadurch keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben können.
(3) Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahren ausgesetzt sind, müssen eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben.“ Maßgeblich sind zudem seit 2011 die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, ASR A3.4, Beleuchtung.
Auch wenn schlechte Lichtverhältnisse die Augen von Erwachsenen nicht dauerhaft schädigen, können sie leidvolle Folgen verursachen: brennende Augen, Kopfschmerzen, Verspannungen oder Winterdepressionen. Für gutes Licht zu sorgen ist eine Aufgabe des Arbeitsschutzes. Und Arbeitsschützer wissen, dass jeder Arbeitsplatz anders ist. So muss ein Bildschirmarbeitsplatz anders beleuchtet werden als ein Arbeitsplatz in der Fabrikhalle.
An einem ungetrübten Sommertag herrschen mittags bis zu 100.000 Lux. Und selbst an einem trüben Tag im November beträgt die Helligkeit im Freien immer noch 2.000 bis 4.000 Lux. Allerdings halten wir uns bis zu 90 Prozent der Zeit in Gebäuden auf. Und da hat es deutlich weniger Lux. Lux ist übrigens das lateinische Wort für Licht und bezeichnet die Maßeinheit (lx) für die Beleuchtungsstärke.
80 Prozent aller Informationen nehmen wir mit den Augen auf. Damit wir ausreichend sehen können, muss es hell genug sein. Wie hell es am Arbeitsplatz sein muss, hängt von der Sehaufgabe ab. Also unter anderem davon, wie klein das Sehobjekt und wie weit der Betrachter davon entfernt ist. Buchstaben in einem Buch sind deutlich kleiner als Möbel in einem Lager. Auch der Kontrast ist entscheidend. Es macht beispielsweise einen Unterschied, ob weißer Stoff mit hellem oder schwarzem Faden genäht wird. Erschwert wird das Sehen außerdem, wenn das zu bearbeitende Objekt Licht reflektiert wie zum Beispiel bei der Schmuckverarbeitung oder wenn es selbst leuchtet wie etwa ein Monitor.
Bedarfsgerecht beleuchten
Normalerweise leuchtet eine Allgemeinbeleuchtung den gesamten Arbeitsraum fast gleichmäßig aus, häufig über eine Deckenbeleuchtung. Besondere Erfordernisse für einzelne Raumabschnitte sind dabei nicht berücksichtigt. Doch „gleiches Licht für alle“ ist oft keine befriedigende Lösung. Besser ist es, bedarfsgerecht zu beleuchten. So gibt es Richtwerte für unterschiedliche Bereiche. Die Beleuchtungsstärke muss beispielsweise in Fluren mindestens 100 lx betragen, an einem Arbeitsplatz innerhalb eines Gebäudes 200 lx und an Bildschirmarbeitsplätzen 500 lx.
Bei Bildschirmarbeitsplätzen muss man zudem darauf achten, dass es keine Reflexionen auf dem Monitor durch Lichtquellen gibt, die hinter dem Beschäftigten vorhanden sind.
Richtiges Licht am Arbeitsplatz ist nicht nur für die Gesundheit und das Wohlbefinden wichtig, sondern auch eine Frage der Sicherheit. Das wird an drei Beispielen schnell deutlich:
- Treppenhäuser müssen beleuchtet sein. Ist ein Treppenhaus während der Arbeitszeiten nicht ununterbrochen beleuchtet, muss die Beleuchtung in jeder Etage einzuschalten sein. Die Lichtschalter dafür sollten möglichst selbst leuchten und an den Treppenzugängen platziert sein.
- Beleuchtungen signalisieren auch Gefahrstellen und markieren Fluchtwege. Signalfarben von Warnschildern sind dann eindeutig zu erkennen, wenn die Farbe unverfälscht wiedergegeben wird. Deshalb ist in Gefahrenbereichen der Einsatz von weißer Lichtfarbe notwendig.
- LKW-Fahrer wissen gutes Licht an der Laderampe zu schätzen. Denn ist die Beleuchtung schlecht, lassen Konzentration und Leistungsfähigkeit nach. Und wenn das Arbeitsumfeld zu dunkel ist, nimmt nachgewiesenermaßen die Zahl der Arbeitsunfälle zu. So hofft der Fahrer, wenn er ganz dicht an die Rampe fährt, dass etwas vom Licht der Rampe in seinen dunklen Laderaum fällt. Denn die muss mit mindestens 100 lx beleuchtet sein. Für mehr Sicherheit sorgt eine spezielle Verladeleuchte an der Rampe. Richtig angebracht blendet sie nicht und lässt sich unterschiedlich positionieren. Durch diese gezielte Beleuchtung entsteht der erforderliche Schattigkeitskontrast für räumliches Sehen. Das erleichtert die Verladearbeit.
Künstliche Lichtquellen
Im September 2012 sind Glühlampen vom europäischen Markt genommen worden. Das Angebot an sparsamen und langlebigen Ersatzprodukten ist groß: Es gibt Halogenleuchten, Neonröhren oder Energiesparlampen. Die Zukunft liegt allerdings in LED-Lampen.
Beleuchtung macht im Unternehmen bis zu 50 Prozent des Energieverbrauchs aus. Wer die passende Beleuchtung sucht, sollte neben dem Preis vor allem auf Energieeffizienz, Helligkeit und Lichtfarbe achten. Denn an den neuen Lampen hat man lange: sie überzeugen durch Langlebigkeit und geringe Umweltbelastungen.
Lichtfarbe und Farbwiedergabe sind als dreiziffriger Code auf den Lampen vermerkt. Die erste Ziffer nennt die Farbwiedergabeeigenschaft und die beiden folgenden Ziffern die Lichtfarbe. Eine 8 bedeutete beispielsweise, dass der Farbwiedergabeindex größer als 80 und somit gut ist. Die letzten beiden Ziffern stehen für die Farbtemperatur. Eine 40 bedeutet z. B. 4.000 Kelvin, was einer neutralweißen Lichtfarbe entspricht.
Energiesparlampen brauchen deutlich weniger Strom, wie schon ihr Name verrät. Bereits nach einem Jahr hat sich die Anschaffung gelohnt. Ihre Lebensdauer ist weniger lang als die von LED-Lampen. Es gibt sie in Stab‑, Spiralen oder Birnenform. Energiesparlampen erzeugen aber auch Elektrosmog und aus technischen Gründen flackern sie. Dies ist bewusst nicht wahrnehmbar. Einige Experten warnen allerdings vor der optischen Unruhe. Sie könnte für Kopfschmerzen, Schwindel, Unwohlsein, neurologische Störungen oder Hormonprobleme verantwortlich sein. Und: Auch ökologisch zertifizierte Energiesparlampen enthalten bis maximal zwei Milligramm Quecksilber. Deshalb müssen sie sachgerecht entsorgt werden. Sammelboxen dafür stehen im Handel zur Verfügung.
Der Nachteil von LED-Lampen ist immer noch ihr recht hoher Preis. Trotzdem kann sich die Investition lohnen. Manche versprechen eine Lebensdauer von 20 Jahren bei täglich drei Stunden Einsatz. Außerdem verbrauchen sie im Vergleich zu Glühlampen bis zu 90 Prozent weniger Strom. Es gibt sie inzwischen in allen Lampenform – wie Birne oder Strahler – sowie für unterschiedliche Lampensockel. LED-Lampen enthalten kein Quecksilber. Da sie aber zu den Elektrokleingeräten zählen, gehören sie nicht in den herkömmlichen Hausmüll, sondern sollten bei Sammelstellen abgeben werden.
Bei künstlichem Licht kommt immer nur ein Teil des Lichtspektrums zum Einsatz. Künstliches Licht macht zwar hell, aber bei weitem nicht so vollwertig, wie wir es von Natur aus gewohnt sind. Kunstlicht ist also immer auch Mangellicht. Nah an das natürliche Licht heran reichen so genannte Tageslichtlampen. In Räumen, die mit Tageslichtlampen beleuchtet werden, fühlen sich die meisten Menschen wohler. Sie sind aktiver und können sich besser konzentrieren. Mit ihrem Lichtspektrum nahe dem Sonnenlicht um die Mittagszeit simulieren Tageslichtlampen das natürliche Licht so, dass es sich gut anfühlt. Dies kann auch dazu beitragen, die dunkle Jahreszeit besser zu überstehen. Tageslichtlampen erfüllen die Voraussetzungen nach DIN EN 12.464. Es gibt sie zwischen 20 und 85 Watt. Ihre Ausgangsleistung ist jedoch fünfmal höher, wodurch die Verbrauchskosten bis zu 80 Prozent unter den Kosten normaler Lampen liegen.
Spartipp: Mit Bewegungsmeldern wird der Raum erst beim Betreten beleuchtet. Wird das Zimmer verlassen und findet keine Bewegung mehr statt, schaltet sich das Licht automatisch aus.
Damit es wieder hell wird
- Reinigen Sie Leuchten regelmäßig, mindestens jährlich.
- Streichen Sie die Wände neu und hell.
- Tauschen Sie ausgefallene Lampen aus.
- Ersetzen Sie Lampen nach Ablauf der Nutzungslebensdauer gemäß der Herstellerangabe.
- Achten Sie beim Kauf von neuen Leuchtstofflampen auf den dreiziffrigen Code.
Tageslicht über Umwege
Keine Fenster, kein Tageslicht? Das muss nicht sein. Licht lässt sich z. B. durch Spiegel, Lichtröhren oder ‑kamine in fensterlose Räume bringen. So können innen liegende Treppenhäuser, Waschräume, aber auch Büroräume und Lagerhallen tagsüber natürlich und ohne Energiekosten beleuchtet werden. Vormontierte Bausätze lassen sich in wenigen Stunden und ohne Schmutz einbauen. Das Licht lässt sich sogar dimmen und mit Kunstlicht ergänzen. So ist immer für ausreichende und angenehme Beleuchtung gesorgt. Tageslicht ist gesund und kostengünstig. Wer Tageslicht nutzt, um Innenräume zu beleuchten, kann viel Energie einsparen und die betriebswirtschaftlichen Kosten senken.
Weitere Informationen:
- „ASR A3.4, Beleuchtung“ Technischen Regeln für Arbeitsstätten, www.baua.de
- „Beleuchtung im Büro. Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen“, BGI 856, VBG, www.vbg.de
- „Handlungsanleitung zur Beleuchtung von Arbeitsstätten“, LV 41, Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), http://lasi.osha.de/de/gfx/publications/lv41_info.htm
- „Beleuchtung an Arbeitsplätzen“, Prüfliste 050, Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM), www. bgetem.de
- „Beleuchtung an Arbeitsplätzen“, Ergo-Tipps, Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienrzeugnisse (BG ETEM), www.bgetem.de
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