Rechtsanwalt Dr. Thomas Wilrich, Hochschule München, Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen, referiert am 10. Dezember 2019 in Heidelberg beim “2. Praxiskongress Recht” über das Thema “Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz – vier Urteile und ein Dutzend verantwortliche Personen”:
Juristisch gesehen heißt Verantwortung „Antwort geben“: Es handelt sich um eine Rechenschaftspflicht. Nach einem Arbeitsunfall wird vor allem danach gefragt, warum bestimmte Unternehmensmitarbeiter in bestimmten Situationen bestimmte Handlungen unterlassen haben, die den Schaden hätten verhindern können. Wer ist wann und inwieweit mit welchen Haftungsfolgen für welche Sicherheitsmaßnahmen zuständig?
Der Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Wilrich widmet sich anhand von vier Gerichtsurteilen etwa einem Dutzend ganz unterschiedlicher verantwortlicher Personen – vom Geschäftsführer über Betriebs- und Abteilungsleiter, Meister und „einfache“ Arbeitnehmer, die in der „Unternehmenshierarchie“ (Linie) Führungs- oder Sorgfaltspflichten übernommen haben, bis bin zu Beratern und Unterstützern („Stabsfunktion“) und sogar Sicherheitsbeauftragten.
Eines der vier besprochenen Gerichtsurteile ist ein Strafverfahren nach einem tödlichen Arbeitsunfall in Ilsfeld bei Heilbronn gegen den ausführenden Gabelstaplerfahrer, einen Sicherheitsbeauftragten und den Firmenvorstand. Dabei geht es in der Darstellung des Geschehens zuweilen durcheinander: Während Medien berichten, der Sicherheitsbeauftragte sei als „Sicherheitschef“ verantwortlich, heißt es im erstinstanzlichen Gerichtsurteil, der Sicherheitsbeauftragte sei für die Durchsetzung der Sicherheitsmaßnahmen zuständig. Thomas Wilrich klärt darüber auf, was genau hinter solchen Äußerungen steckt.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Wilrich, Hochschule München, Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen
Der “Praxiskongress Recht” wird von den Fachzeitschriften „Sicherheitsingenieur“ und „Sicherheitsbeauftragter“ in Zusammenarbeit mit der Si-Akademie organisiert.
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