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Hinweise für die Lagerung von Gefahrstoffen

Allgemein Brandschutz Gefahrstoffe / Ex-Schutz Sicherheitsbeauftragter
Hinweise für die Lagerung von Gefahrstoffen

  • Entlüf­tung von Sicher­heitss­chränken nach der Tech­nis­chen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510: Sicher­heitss­chränke für brennbare Flüs­sigkeit­en nach DIN EN 14470–1 müssen min­destens mit ein­er Luftwech­sel­rate von 10fach pro Stunde entlüftet werden.
  • Entlüf­tung bei der Innen-Lagerung von aggres­siv­en Gefahrstof­fen (Säuren und Lau­gen): Experten empfehlen eine Luftwech­sel­rate von 30fach pro Stunde.
  • Zusam­men­lagerung von aggres­siv­en Gefahrstof­fen: Säuren und Lau­gen soll­ten stets in getren­nten Lagere­in­heit­en auf­be­wahrt wer­den, da die Ver­dun­stun­gen der bei­den Stoffe in Kom­bi­na­tion zu gefährlichen Dämpfen reagieren können.
  • Zusam­men­lagerung von brennbaren Flüs­sigkeit­en und aggres­siv­en Stof­fen: Säuren oder Lau­gen in Abteilen mit Met­allbe­standteilen führen durch Ver­dun­stungs­dämpfe über kurz oder lang zu Rost an den Met­all­teilen. Mit optionaler met­all­freier Brand­schutz-Innenein­rich­tung in den Typ 90 Abteilen für brennbare Flüs­sigkeit­en ist keine Kor­ro­sion möglich.
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