- Entlüftung von Sicherheitsschränken nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510: Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten nach DIN EN 14470–1 müssen mindestens mit einer Luftwechselrate von 10fach pro Stunde entlüftet werden.
- Entlüftung bei der Innen-Lagerung von aggressiven Gefahrstoffen (Säuren und Laugen): Experten empfehlen eine Luftwechselrate von 30fach pro Stunde.
- Zusammenlagerung von aggressiven Gefahrstoffen: Säuren und Laugen sollten stets in getrennten Lagereinheiten aufbewahrt werden, da die Verdunstungen der beiden Stoffe in Kombination zu gefährlichen Dämpfen reagieren können.
- Zusammenlagerung von brennbaren Flüssigkeiten und aggressiven Stoffen: Säuren oder Laugen in Abteilen mit Metallbestandteilen führen durch Verdunstungsdämpfe über kurz oder lang zu Rost an den Metallteilen. Mit optionaler metallfreier Brandschutz-Inneneinrichtung in den Typ 90 Abteilen für brennbare Flüssigkeiten ist keine Korrosion möglich.
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