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Aus der Kinderperspektive …

Impfpflicht für Kinder? Impfrecht von Kindern!
Aus der Kinderperspektive …

Aus der Kinderperspektive ...
Haben Kinder und Kleinstkinder ein Recht auf ausreichende Impfungen? Foto: ©stalnyk - stock.adobe.com

Hierzu­lande wäre eine Impf­pflicht kaum durch­set­zbar, die Diskus­sio­nen um Imp­fun­gen sind emo­tion­al aufge­laden, die Fron­ten ver­härtet. Inter­es­sant ist es, das Ganze mal von ein­er ganz anderen Warte aus zu betra­cht­en und aus der Kinder­per­spek­tive zu fra­gen: Haben Kinder eigentlich ein Grun­drecht auf Impfungen?

Impfen oder nicht? – in Deutsch­land kön­nen alle Eltern frei entschei­den, ob sie ihr Kind impfen lassen oder nicht. Anders sieht das in Frankre­ich aus. Dort gibt es schon seit Jahren eine Pflicht zur Imp­fung gegen Diph­therie, Tetanus und Kinder­läh­mung. Mit dem Jahreswech­sel wurde die Impf­pflicht für Kinder deut­lich aus­geweit­et: Ab dem 1. Jan­u­ar 2018 geborene Kinder müssen in den ersten zwei Leben­s­jahren gegen elf Krankheit­en geimpft wer­den, darunter Keuch­hus­ten, Masern, Röteln und Hepati­tis B.

Gibt es ein Grundrecht auf Impfungen?

Die Antwort ist ein­deutig „Ja“, Kinder haben ein Recht auf den Schutz durch Imp­fun­gen, denn es ist in den Men­schen­recht­en der Vere­in­ten Natio­nen ver­ankert. Die Vere­in­ten Natio­nen haben für die Rechte der Kinder eine eigene Kon­ven­tion ver­ab­schiedet. Darin wird fest­ge­hal­ten, dass die Unterze­ich­n­er-Staat­en die höch­sten erziel­baren Stan­dards für die Gesund­heit der Kinder eines Lan­des anstreben. Keinem Kind darf der Zugang zur Gesund­heits-Ver­sorgung und damit auch zu Schutz­imp­fun­gen voren­thal­ten werden.

Mehr noch: Eine UN-Son­derta­gung für Kinder vom 8. bis 10. Mai 2002 in New York hat damals bere­its fest­gestellt: „Jedes Kind hat das Recht auf Imp­fung gegen ver­hüt­bare Krankheit­en. Die Rou­tineimp­fung von Kindern ist notwendig, um das Recht der Kinder auf Gesund­heit zu gewährleisten“.

Ein voll­ständi­ger Impf­schutz ist somit ein Grun­drecht eines jeden Kindes. Eltern haben nicht das Recht, ihren Kindern diesen Schutz vorzuen­thal­ten und sie dem Risiko ein­er schw­er­wiegen­den und sog­ar poten­tiell tödlichen Infek­tion bewusst auszuset­zen, meint der Berufsver­band der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.).* Aus ärztlich­er Sicht könne man von unter­lassen­er Hil­feleis­tung, von Ver­nach­läs­si­gung elter­lich­er Für­sorgepflicht oder auch von grober Fahrläs­sigkeit sprechen, wenn man einem Kind den derzeit möglichen Schutz vor impf­präventablen Erkrankun­gen vorenthält.

Was, wenn die Eltern Impfungen verweigern?

Etwa drei bis fünf Prozent der Eltern lehnen Imp­fun­gen grund­sät­zlich ab und sind sich sich­er, damit das Beste für ihr Kind zu tun. Das führt zu der schwieri­gen Frage, was höher wiegt: das Eltern­recht oder das Recht des Kindes auf Gesund­heit. Dür­fen Eltern ihrem Kind Imp­fun­gen voren­thal­ten, auch wenn daraus in einzel­nen Fällen gesund­heitliche Schä­den bis hin zum Tod resul­tieren könnten?

In Deutsch­land sind in den ver­gan­genen Jahren immer wieder Kinder an ver­mei­d­baren Krankheit­en gestor­ben. So wur­den zwis­chen 2005 und 2015 alleine 39 Fälle von SSPE gemeldet, ein­er quälen­den, immer tödlich enden­den Folge ein­er Masern-Infek­tion, vor allem bei Erkrankun­gen im ersten Lebensjahr.

Verantwortung: Herdenimmunität schützt die Schwächsten

Doch es gibt einen weit­eren Aspekt. Schutz­imp­fun­gen dienen nicht nur der „Selb­stvertei­di­gung“. Sie schützen indi­rekt auch nicht geimpfte Men­schen vor ein­er Erkrankung, da sie die Ver­bre­itung ein­er Infek­tion­skrankheit stop­pen oder ver­ringern (Her­den­schutz). Beson­ders zugute kommt dies den Schwäch­sten in unser­er Gesellschaft: z. B. Säuglin­gen in den ersten neun Lebens­monat­en und Men­schen mit Immunde­fek­ten oder unter immun­sup­pres­siv­er Behand­lung, die (noch) nicht mit den üblichen Lebendimpf­stof­fen geimpft wer­den kön­nen. Für sie kön­nen Wind­pock­en, Masern und Co ver­heerend sein. Auch an diese Mit­men­schen soll­ten Eltern bei ihrer Entschei­dung denken.

Beispiel Masern

Noch immer wer­den in Deutsch­land zu wenige Kinder geimpft. Das geht aus neuen Impfquoten für Schu­lan­fänger her­vor, die das Robert-Koch-Insti­tut (RKI) jet­zt anlässlich der Europäis­chen Impf­woche vorgelegt hat. Beispiel Masern­imp­fung: Zwar haben im Jahr 2016 erst­mals alle Bun­deslän­der bei der ersten Masern­imp­fung die für eine Aus­rot­tung der Masern erforder­liche Impfquote von 95 Prozent erre­icht. Bei der entschei­den­den zweit­en Masern­imp­fung ist die bun­desweite Impfquote aber nur ger­ingfügig auf 92,9 Prozent gestiegen. Impflück­en gibt es aber auch bei Jugendlichen und jun­gen Erwachsenen.
Die Masern sind in der Europäis­chen Region der WHO wieder auf dem Vor­marsch. Im ver­gan­genen Jahr wur­den ins­ge­samt 21.315 Fälle reg­istri­ert, davon 35 mit tödlichem Aus­gang, nach­dem 2016 mit 5.273 Fällen ein Reko­rdtief verze­ich­net wor­den war.

 

Quellen:

*Kinder- und Jugen­darzt 46. Jg. (2015) Nr. 4: Hal­tung des Berufsver­bands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.) zum Impfen und zur Förderung aus­re­ichend hoher Durchimpfungsraten

Welt­ge­sund­heit­sor­gan­i­sa­tion (WHO), Region­al­büro für Europa, Pressemit­teilung vom 19.2.2018: Europäis­che Region verze­ich­net 2017 Vervier­fachung der Masern­fälle gegenüber Vorjahr

https://www.rki.de/DE/Content/Service/Presse/Pressemitteilungen/2018/03_2018.html

 

http://dgk.de/

 

 

 

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