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Instabile Regale, dunkle Verkehrswege …

Gefahren im Lager
Instabile Regale, dunkle Verkehrswege …

2012 gab es in Deutsch­land rund 970.000 meldepflichtige Arbeit­sun­fälle. Ger­ade das Lager ist mit seinen Regalen und Trans­port­sys­te­men nicht unge­fährlich. Arbeit­ge­ber müssen Kon­se­quen­zen fürcht­en, wenn sie ihre Beschäftigten gefährden. Dabei lassen sich viele Unfälle leicht verhindern.

Ton­nen­schwere Kar­tons auf dem ober­sten Regal­bo­den, großes, aber trotz­dem leicht­es Gebinde ganz unten. Diese Fehler machen uner­fahrene Lager­mi­tar­beit­er öfters. Auf diese Art passieren in deutschen Lager­räu­men viele Unfälle. Denn obwohl extrem sta­bil, fall­en Regale schneller um, als den Lager­mi­tar­beit­ern klar ist. Das weiß Michael Schröter wie kaum ein ander­er. Der Pro­duk­tver­ant­wortliche Arbeitssicher­heit küm­mert sich mit rund 580 anderen Fachkräften für Arbeitssicher­heit und Arbeitsmedi­zin­ern im Fach­bere­ich Indus­trie, Bau und Immo­bilien der Dekra Auto­mo­bil GmbH um das The­ma Arbeit und Gesund­heit. Seit 20 Jahren ist er im Geschäft und berät Arbeit­ge­ber, Betriebs- und Per­son­al­räte, Führungskräfte und Mitar­beit­er darin, Arbeit­en sicher­er zu machen.
Grund­vo­raus­set­zung für die Sicher­heit der Regale ist, dass sie entsprechend den Angaben der Her­steller aufge­baut wer­den. Das sie lotrecht auf sta­bilem Boden ste­hen, ist noch das Ger­ing­ste. Wer Höhen der Regal­bö­den oder auch die Anzahl der Fäch­er ändert, kann die Tragfähigkeit des Regals stark bee­in­flussen und desta­bil­isiert dann die Kon­struk­tion ins­ge­samt. Auf einen Anfahrschutz für Flur­förder­fahrzeuge zu verzicht­en, wäre fahrläs­sig. „Denn kommt es zum Zusam­men­stoß von Regal und Trans­porter, kann das Regal beschädigt wer­den, auch wenn die Schä­den zunächst kaum sicht­bar sind.“ Mitar­beit­er müssten nach solchen Unfällen das Regal­sys­tem genau auf Schä­den unter­suchen und auch Kleinigkeit­en reparieren.
Gefährliche Insta­bil­ität
Zu stark, asym­metrisch oder mit Über­hang beladene Regale führen zu gefährlich­er Insta­bil­ität. „Nicht sel­ten fällt die Ware herunter, wird beschädigt oder ver­let­zt Per­so­n­en“, erzählt der 52-Jährige weit­er. Die Vor­gaben des Geset­zge­bers sind hier glasklar. „Unternehmer ste­hen immer in der Ver­ant­wor­tung. Sie müssen grund­sät­zlich die Sicher­heit der Arbeit­sumge­bung sich­er­stellen und dafür sor­gen, dass ihre Leute Arbeits- und Betrieb­smit­tel ord­nungs­gemäß verwenden.“
So müssen Arbeit­ge­ber für alle Bere­iche zunächst eine Gefährdungs­beurteilung erstellen und schriftlich regeln, wie Gefährdun­gen zu begeg­nen ist. Dabei kön­nen sie Auf­gaben an geeignete Mitar­beit­er delegieren.
Liegt die Gefährdungs­beurteilung beispiel­sweise bei ein­er Betrieb­s­besich­ti­gung durch die staatlichen oder beruf­sgenossen­schaftlichen Auf­sichts­di­en­ste nicht vor, dro­hen Bußgelder.
Mitar­beit­er sensibilisieren
Egal ob Paletten‑, Kragarm‑, Ein­fahr- oder Durch­laufre­gal: Unternehmer müssen ihre Lager prüfen lassen und das doku­men­tieren. Es gibt zwei ver­schiedene Prü­fun­gen: Zum Einen die Expertenin­spek­tio­nen durch eine befähigte Per­son, die ein­mal jährlich durchge­führt wer­den müssen. Zum Anderen Inspek­tio­nen und Sicht­prü­fun­gen, die in kürz­eren Zeitab­stän­den erfol­gen sollten.
Während interne Prü­fun­gen in der Regel hau­seigene, speziell weit­erge­bildete Mitar­beit­er machen, nutzen Unternehmen für die Expertenin­spek­tion oft Sachver­ständigenor­gan­i­sa­tio­nen wie die Dekra, erfahrene Mon­teure der Her­steller, Wartungs­fir­men oder entsprechend qual­i­fiziertes Per­son­al des Betreibers. Nicht nur die Qual­i­fika­tion der Prüfer ist wichtig. „Die Prüfer dür­fen in keinem Fall bee­in­flusst, unter Druck geset­zt oder benachteiligt wer­den“, betont Schröter. Ins­ge­samt sei das Prüfen jedoch kein Hex­en­werk. Schon mit gesun­dem Men­schen­ver­stand ließen sich 90 Prozent aller Schä­den erken­nen. „Die Mitar­beit­er müssen aber dafür sen­si­bil­isiert und entsprechend eingewiesen wer­den. Die Betrieb­san­weisun­gen und Unter­weisun­gen sind die ganze Kunst.“
Wartung ist wichtig
Da Unternehmen in jedem Fall Geld für die Sicher­heit in ihrem Lager aus­geben müssen, ist die Frage, auf welche Art sie dabei sparen kön­nen: Wie so oft im Paket. Denn neben den Regalen selb­st sind auch Fen­ster, Türen und Tore prü­fungspflichtig. „Unternehmer zahlen für Prü­fun­gen und Wartun­gen ihrer Lager, Tore und so weit­er eine Menge. Oft sind zu viele Ser­vice­be­triebe an einem Objekt tätig, das lässt sich reduzieren“, sagt Matthias Vossenkuhl. Die Erfahrung des tech­nis­chen Unternehmens­ber­aters: „Viel zu oft kaufen Unternehmer externes Know-how falsch ein. Durch die Bün­delung von Wartungs- und Prü­fungsar­beit­en lassen sich Syn­ergieef­fek­te erzie­len.“ Wer­den etwa Tore nicht fachgerecht gewartet, sei der Ver­schleiß höher. „Ein neues Tor wird dann schneller fäl­lig. Von den Gefahren durch Fehlfunk­tio­nen für Men­sch, Mas­chine oder Waren ganz zu schweigen.“
Wer seine Prü­fun­gen aus­lagere, sollte Dien­stleis­ter wählen, die auch eine Män­gel­be­he­bung anbi­eten. Vossenkuhls Tipp: „Machen Sie mit Ihrem Dien­stleis­ter eine Bestand­sauf­nahme.“ Welche Anla­gen liegen vor; Wie sieht der Ser­vice aus und welche Wartungskosten fall­en an. Sin­nvoll sei zudem, die Prüf­büch­er zur Hand zu haben, damit klar werde, was bere­its repari­ert wurde. Derzeit hat der Geschäfts­führer von Visio 24 an die 50 Ser­vicelizen­znehmer, die auch her­stellerun­ab­hängige Wartungsar­beit­en rund ums Gebäude aus­führen kön­nen. Denn der gel­ernte Schrein­er und Han­dels­fach­wirt hat sich seit dem Jahr 2001 auf Dien­stleis­tun­gen im Handw­erk spezial­isiert. „Über­all, wo Per­so­n­en unter­wegs sind, müssen Regale, Tore, Türen und Fen­ster geprüft und gewartet wer­den“, sagt der 37-Jährige.
Alle Sicher­heit­saspek­te ver­sucht deshalb etwa Markus Klein im Blick zu behal­ten. „The­o­retisch bräuchte ein Mit­tel­ständler gerne mal 30 Sicher­heits­beauf­tragte, um alle Aspek­te qual­i­fiziert abzudeck­en. Mehr als manch­es Unternehmen Mitar­beit­er hat“, sagt der Prokurist des IT-Dien­stleis­ters Bükotec. Am Stan­dort Alt­dorf sind auf 30 Quadrat­metern Lager­fläche immer­hin Waren im fün­f­stel­li­gen Bere­ich gelagert. Von Mäusen über Tas­taturen bis zu Ton­ern. Auch Klein inspiziert sein Lager regelmäßig. Schw­er­er als die Vorschriften der Beruf­sgenossen­schaft wiegen für ihn jedoch Aufla­gen von Ver­sicherun­gen. Klein: „Ver­git­terte Fen­ster, Met­alltüren und Sicher­heitss­chlöss­er sind bei uns Pflicht.“ Auf­grund möglich­er Wasser­schä­den dür­fen Regal­bö­den zudem erst 15 Zen­time­ter über dem Boden mon­tiert werden.
Und im 200 bis 300 Quadrat­meter großen Zwis­chen­lager nebe­nan wird zudem Hard­ware entsprechend den Kun­den­wün­schen zusam­mengestellt oder ein­gerichtet. „Hier arbeit­en wir als IT-Experten mit Zugriff­skon­trollen und Videoüberwachung und doku­men­tieren alles entsprechend.“ Grund­sät­zlich lagert Klein Sicher­heits-the­men nach Möglichkeit aus. Nicht nur beim Daten­schutz son­dern auch beim Trans­port. „Da kann es schon ein­mal vorkom­men, dass die Ware über uns und unseren Zulief­er­er dop­pelt ver­sichert ist“, so Klein. Doch er geht lieber auf Num­mer sich­er. Immer­hin sind pro Lkw schon ein­mal Waren im Wert von 200.000 bis 300.000 Euro unterwegs.
Gabel­sta­pler und Fußgänger
Neben Unfällen auf der Straße sind zudem inner­be­triebliche Trans­portwege eine große Gefahren­quelle. „Unfälle mit Gabel­sta­plern und Fußgängern kom­men immer wieder vor“, sagt Dekra-Experte Schröter. Kreuze ein Trans­portweg direkt ein Tor oder eine Türe, seien Kol­li­sio­nen vor­pro­gram­miert. „Min­destens ein Meter Dis­tanz zwis­chen Tor und Trans­portweg sind deshalb Pflicht.“ A und O ist das Licht im Lager. Nur so kann der Fahrer eines Gabel­sta­plers Fußgänger oder Hin­dernisse frühzeit­ig erken­nen. Und die Gänge soll­ten ger­ade ver­laufen. „Ein Tipp an Lageris­ten: Stolper­stellen ver­mei­den und Boden­beläge nach ihrem Ver­wen­dungszweck auswählen“, rät er.
Beispiel Aus­gle­ichsstufen: Diese lassen sich durch schwarz-gelbe Markierun­gen oder Beleuch­tung entschär­fen. Schröter weit­er: „Die Tren­nung von Fuß- und Trans­portwe­gen durch entsprechende Markierun­gen sollte selb­stver­ständlich sein.“ Damit werde ver­hin­dert, dass sich Sta­pler und Fußgänger in die Quere kom­men. Die Bre­ite der Wege für den Fußgängerverkehr ist übri­gens in der Arbeitsstät­ten-Richtlin­ie ASR A1.8 geregelt. Nutzen beispiel­sweise bis zu 20 Per­so­n­en den Verkehr­sweg, beträgt die lichte Bre­ite des Weges für den Fußgängerverkehr einen Meter.
Regelun­gen entschlackt
In den ver­gan­genen Jahrzehn­ten liefen beim Arbeitss­chutz staatliche Geset­zge­bung und Regelun­gen etwa durch Unfal­lver­sicherungsträger immer wieder par­al­lel. Im unüber­sichtlichen Regel­w­erk fan­den sich Arbeit­ge­ber nur schw­er zurecht. „Aber wir machen große Fortschritte“, sagt Schröter. Denn Bund, Län­der und die geset­zlichen Unfal­lver­sicherungsträger haben in den let­zten Jahren gemein­sam eine konz­ertierte Aktion ges­tartet. „Durch die Gemein­same Deutsche Arbeitss­chutzs­trate­gie (GDA) wer­den die ver­schiede­nen Vorschriften trans­par­enter, über­sichtlich­er und von Dop­pel­regelun­gen befre­it“, so Schröter. Auch viele Infor­ma­tio­nen, die heute zum The­ma erhältlich seien, seien prax­is­nah. Als Beispiel nen­nt der Arbeitssicher­heit­sex­perte die Broschüre „Sicher­heit von Regalen“ der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV). Die gibt es im Inter­net kosten­frei als PDF-Download.
Daniela Reichart
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