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Kein leichter Job!

Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen
Kein leichter Job!

Hubar­beits­büh­nen ermöglichen das sichere Arbeit­en in der Höhe. Zum Beispiel bei Reparat­u­rar­beit­en an Gebäu­den, Wartungsar­beit­en an tech­nis­chen Anla­gen, Grün­schnitt- und Baumpflegear­beit­en sowie Arbeit­en an Lichtsig­nalan­la­gen im öffentlichen Straßen­verkehr. Das Bedi­enen von Hubar­beits­büh­nen ist jedoch kein leichter Job. Lesen Sie hier, was Sie beim Ein­satz der Maschi­nen beacht­en sollten.

Markus Tis­chen­dorf BGETEM

Hubar­beits­büh­nen gibt es in zahlre­ichen Bau­for­men und Aus­führun­gen. Man unter­schei­det zwis­chen Schwenkarm­büh­nen und Senkrechtliften.
Schwenkarm­büh­nen ver­fü­gen über einen Ausleger, der es ermöglicht, den Arbeit­sko­rb in die gewün­schte Aus­ladung zu brin­gen. Durch zusät­zliche Gelenke im Ausleger ist es zudem möglich, Hin­dernisse ele­gant zu umfahren. Auch schw­er zugängliche Stellen kön­nen so gut erre­icht wer­den. Senkrechtlifte sind in ihrer Bauweise weniger komplex.
Sie ver­fü­gen über eine Hubein­rich­tung, welche lediglich eine ver­tikale Auf- beziehungsweise Abwärts­be­we­gung des Arbeit­sko­rbes oder der Plat­tform ermöglicht. Den­noch kön­nen sich auch beim Ein­satz von Senkrechtliften fol­gen­schwere Unfälle ereignen.
Bedi­ener gründlich ausbilden
Das Wichtig­ste zuerst: Der Bedi­ener ein­er Hubar­beits­bühne benötigt eine qual­i­fizierte Aus­bil­dung! Die Aus­bil­dung soll sich­er­stellen, dass Unfälle wegen Unwis­senheit und Fehlbe­di­enung ver­mieden wer­den. Die in der Ver­gan­gen­heit und zum Teil auch heute noch prak­tizierte Ein­weisung reicht als Qual­i­fika­tion des Bedi­eners nicht (mehr) aus. Der Betreiber sollte daher darauf acht­en, dass seine Mitar­beit­er an ein­er entsprechen­den Schu­lung mit the­o­retis­chen und prak­tis­chen Lehrein­heit­en teilgenom­men haben. Außer­dem bedarf es ein­er gesund­heitlichen Eig­nung­sprü­fung sowie ein­er schriftlichen Beauf­tra­gung des Bedi­eners durch den Arbeit­ge­ber. Vere­in­facht lässt sich zusam­men­fassen: Alles das, was beim Ein­satz von Gabel­sta­plern gilt, lässt sich sin­ngemäß auch auf den Betrieb von Hubar­beits­büh­nen übertragen.
Sicher­er Stand ver­hin­dert Unfälle
Beson­dere Sorgfalt ist beim Arbeit­en mit Hubar­beits­büh­nen auf deren Stand­sicher­heit zu leg­en. Die meis­ten schw­eren und tödlichen Unfälle ereignen sich auf­grund von Stand­sicher­heits­de­fiziten, entwed­er wegen ein­er man­gel­haften Auf­stel­lung oder durch das Hine­in­fahren in Bodenöff­nun­gen. Daher ist es notwendig, beim Auf­stellen sowie Ver­fahren der Maschi­nen auf mögliche Fehlerquellen zu acht­en. Wer hier wichtige Details mis­sachtet, erhält unter Umstän­den keine zweite Chance mehr. Acht­en Sie daher darauf, dass die Fahrwege aus­re­ichend tragfähig und frei von Hin­dernissen, Bodenöff­nun­gen und der­gle­ichen sind. Gegebe­nen­falls sind die Verkehr­swege der­art herzuricht­en, dass ein sicheres Ver­fahren der Mas­chine möglich ist. Beim Ein­satz von Hubar­beits­büh­nen mit Stützein­rich­tun­gen ist zu beacht­en, dass alle Stützen aus­ge­fahren wer­den. Hier­durch ver­größert sich die Stand­fläche der Mas­chine und somit auch deren Stand­sicher­heit. Bre­it­beinig ste­hen wir Men­schen ja auch sta­bil­er, als mit geschlosse­nen Beinen.
Aber was nützt einem die größte Stand­fläche, wenn die jew­eili­gen Stützkräfte vom Unter­grund nur unzure­ichend aufgenom­men wer­den kön­nen. Hier hil­ft nur die Ver­größerung der Abstützfläche weit­er. Dies lässt sich ein­fach und schnell durch die Ver­wen­dung von geeigneten Unter­leg­plat­ten oder sta­bilen Holzbohlen realisieren.
Mit Bedi­enung ver­traut machen
So indi­vidu­ell die Ein­sätze mit Hubar­beits­büh­nen sind, so ver­schiedenar­tig sind auch die Steuere­in­rich­tun­gen der unter­schiedlichen Her­steller. Deshalb ist es wichtig, dass sich der Bedi­ener mit der jew­eili­gen Bedi­enung sein­er Mas­chine ver­traut macht. Dies gilt übri­gens ins­beson­dere für Miet­geräte, die zuvor noch nicht einge­set­zt beziehungsweise bedi­ent wur­den. Zurück­liegend gab es viele Unfälle, welche durch Fehlbe­di­enung verur­sacht wur­den. So wur­den beispiel­sweise Per­so­n­en zwis­chen dem Arbeit­sko­rb und Teilen der Umge­bung einge­quetscht, da der Bedi­ener die Funk­tion­sweise der Steuere­in­rich­tun­gen nicht kan­nte oder Fahr- und Arbeits­be­we­gun­gen miteinan­der ver­wech­selte. Aus diesem Grund wird gefordert, dass die Bedi­enungsan­leitung des Her­stellers an der Mas­chine mitzuführen ist. Der Bedi­ener der Hubar­beits­bühne muss sich anhand der Bedi­enungsan­leitung mit der Funk­tions- und Arbeitsweise der Mas­chine vor dem erst­ma­li­gen Arbeit­sein­satz ver­traut machen.
Gefährlich­er „Peitsch­en­ef­fekt“
Grund­sät­zlich ist das Arbeit­en im Korb ein­er Hubar­beits­bühne sich­er. Dies set­zt natür­lich voraus, dass der Arbeit­er den Korb im ange­hobe­nen Zus­tand nicht ver­lässt. Er darf auch nicht den Seit­en­schutz des Korbes besteigen sowie Leit­ern inner­halb des Arbeit­sko­rbes ver­wen­den. Den­noch beste­ht beim Ein­satz von Schwenkarm­büh­nen die Gefahr, dass Per­so­n­en aus dem Arbeit­sko­rb her­aus geschleud­ert wer­den (Peitsch­en­ef­fekt). Dies ist immer dann zu befürcht­en, wenn die Mas­chine in Boden­ver­tiefun­gen hinein gefahren oder der Korb nach ein­er Verklem­mung schla­gar­tig frei geset­zt wird. Auch beim Ein­satz im öffentlichen Verkehrsraum beste­ht durch die Kol­li­sion mit anderen Fahrzeu­gen die Gefahr, dass Per­so­n­en aus dem Korb her­aus geschleud­ert werden.
Schutzaus­rüs­tung gegen Absturz muss sein!
Der Peitsch­en­ef­fekt sorgt also dafür, dass der Arbeit­splatz „Hubar­beits­bühne“ im Einzelfall nicht mehr sich­er ist. Um das Restrisiko zu min­imieren, müssen Bedi­ener und gegebe­nen­falls weit­ere Per­so­n­en im Arbeit­sko­rb geeignete Schutzaus­rüs­tung gegen Absturz tra­gen. Diese beste­ht in der Regel aus einem Sicher­heits­geschirr und einem in der Länge ver­stell­baren Verbindungsmit­tel, welch­es an den vom Her­steller beze­ich­neten Hal­tepunk­ten (z.B. Ringösen) befes­tigt wird. Die „Schutzaus­rüs­tung gegen Absturz“ wird hier als Hal­teein­rich­tung einge­set­zt, welche auss­chließlich ver­hin­dern soll, dass Per­so­n­en über den oberen Rand des Arbeit­sko­rbes abstürzen kön­nen. Aus diesem Grund ist das Verbindungsmit­tel so kurz wie möglich einzustellen.
Beson­dere Höhen­sicherungs­geräte, welche lage­un­ab­hängig funk­tion­ieren, bieten den gle­ichen Schutz wie manuell ver­stell­bare Verbindungsmit­tel bei gle­ichzeit­ig verbessertem Tragekomfort.
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