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Kita-Weihnachtsfeier: Sind helfende Eltern versichert?

Kita-Weihnachtsfeier
Gesetzliche Unfallversicherung für Eltern

Gesetzliche Unfallversicherung für Eltern
Weihnachtsfeier in der Kita: Oft helfen Eltern mit, zum Beispiel beim Schmücken. Foto: oranguta – stock.adobe.com

Alle Jahre wieder ste­ht die Wei­h­nachts­feier in der Kita an. Oft­mals sind Eltern bei der Wei­h­nachts­feier nicht nur Gast, son­dern helfen mit – so etwa beim Schmück­en des Baumes oder beim Beauf­sichti­gen der Kinder. Doch wer zahlt, wenn ein Helfer beim Aufhän­gen der Lichter­kette von der Leit­er fällt?

„Engagieren sich Müt­ter und Väter bei den Vor­bere­itun­gen für die Feier oder passen sie während­dessen beispiel­swiese auf die Kita-Kinder auf, ste­hen sie unter dem Schutz der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung“, erk­lärt Wolf­gang Atzler, Geschäfts­führer der Unfal­lka­sse Berlin. Unfal­lver­sichert sind Eltern nicht nur während der Tätigkeit­en für die Kita, son­dern auch auf dem Hin- und Rück­weg. Der Schutz greift selb­st dann, wenn die Feier nicht in den Räu­men der Kita stattfindet.

Voraussetzung: Ausdrückliche Aufgabenübertragung 

Egal ob Eltern den Tisch deck­en oder den Wei­h­nachts­mann spie­len: Die Auf­gaben, die eigentlich zu den Tätigkeit­en der Erzieher zählen, müssen aus­drück­lich auf die Eltern über­tra­gen wer­den. Erst dann ste­hen sie unter dem Schutz der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung – sie wer­den dann wie Erzieher tätig. „Wir rat­en Eltern und Kita-Beschäftigten, vorher schriftlich zu for­mulieren, wer welche Auf­gaben übern­immt. Nur so kann die Auf­gabenüber­tra­gung im Fall eines Unfall­es zweifels­frei nachgewiesen wer­den“, sagt Atzler.

Aber: Nicht jede Tätigkeit der Eltern, die auch eine Auf­gabe des Kita-Per­son­als sein kön­nte, ist geset­zlich unfall­sichert. „Ver­let­zt sich zum Beispiel ein Eltern­teil zu Hause beim Zubere­it­en eines Salats für die Kita-Wei­h­nachts­feier, übern­immt die Krankenkasse mögliche Arztkosten“, informiert Atzler. Die Krankenkasse ist auch dann der richtige Träger, wenn Eltern, Geschwis­terkinder oder andere Gäste lediglich an der Wei­h­nachts­feier teilnehmen.

Keine Anmeldung erforderlich

Das Gute: Der Unfal­lver­sicherungss­chutz durch die Unfal­lka­sse Berlin entste­ht automa­tisch, Helfer müssen sich nicht bei der Unfal­lka­sse anmelden. Es müssen auch keine Beiträge gezahlt wer­den, die übern­immt das Land Berlin.

Hintergrund

Die Unfal­lka­sse Berlin ist Trägerin der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung in der Haupt­stadt. Bei ihr sind die Beschäftigten des öffentlichen Dien­stes im Land Berlin sowie Kita-Kinder, Schüler und Studierende bei Arbeits- und Wege­un­fällen ver­sichert. Der Schutz über die Unfal­lka­sse ist für die Ver­sicherten beitrags­frei. Die Kosten trägt das Land. Passiert ein Unfall, übern­immt die Unfal­lka­sse Berlin die Kosten für die sta­tionäre Behand­lung, die Pflege zu Hause sowie notwendi­ge Reha­bil­i­ta­tion­s­maß­nah­men. Bei bleiben­den Schä­den kann sog­ar eine Rente gezahlt werden.

www.unfallkasse-berlin.de

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