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Legal und sicher knallen

Silvester 2018
Legal und sicher knallen

Legal und sicher knallen
Immer wieder kommt es an Silvester zu Unfällen, unter anderem durch illegales Feuerwerk. (Foto: © Thaut Images – stock.adobe.com)

Auch in diesem Jahr informiert die Bun­de­sanstalt für Mate­ri­al­forschung und ‑prü­fung (BAM) wieder zum sicheren Umgang mit Feuer­w­erk. Die BAM ist eine der EU-weit­en Prüf­stellen, die pyrotech­nis­che Gegen­stände auf Sicher­heit prüft, bevor sie auf den Markt gelan­gen. Hier ihre Tipps und Warnungen.

Ver­wen­den Sie unter keinen Umstän­den ille­gale Feuer­w­erk­skör­p­er. Diese enthal­ten oft nicht nur Schwarzpul­ver, son­dern sind mit einem viel stärk­er reagieren­den Blitzk­nall­satz gefüllt. Zudem ist nicht gewährleis­tet, dass vom Moment des Anzün­dens bis zum Zün­den des Knal­lkör­pers auch genü­gend Zeit bleibt, um den benötigten Sicher­heitsab­stand zu erlan­gen. So kann beispiel­sweise das Zün­den eines Knal­lkör­pers in der Hand zu schw­eren Ver­let­zun­gen führen, wie hier im nachgestell­ten Video zu sehen.

Die chemis­chen Sub­stanzen in Feuer­w­erk­skör­pern sind sehr empfind­lich bezüglich Rei­bung, Schlag, Elek­tro­sta­tik und Wärme. Bei ein­er Manip­u­la­tion kön­nen gefährliche Reak­tio­nen und Explo­sio­nen auftreten. Oft sind schwere Ver­let­zun­gen oder Tod die Folge. Ein Öff­nen oder Verän­dern der Pro­duk­te (ohne behördliche Erlaub­nis) stellt außer­dem eine Straftat dar.

So erken­nen Sie geprüftes Feuerwerk

Geprüftes Feuer­w­erk ist gekennze­ich­net mit ein­er Reg­istrierungsnum­mer und dem CE-Zeichen. Die Reg­istri­er­num­mer enthält die Kennnum­mer der Prüf­stelle, die die EU-Bau­muster­prü­fung für den Feuer­w­erk­skör­p­er durchge­führt hat. Das CE-Zeichen ist kom­biniert mit der Kennnum­mer der Prüf­stelle, die die Qual­itätssicherung beim Her­steller überwacht.

Europaweit dür­fen 14 Prüf­stellen Pyrotech­nik — davon 13 Feuer­w­erk — prüfen. In Deutsch­land wird Feuer­w­erk von der BAM geprüft. Die BAM hat die Kennnum­mer 0589. 0589 – F2 – 1254 ist ein Beispiel für eine Reg­istri­er­num­mer, die die BAM vergeben hat. F2 ste­ht für Feuer­w­erk der Kat­e­gorie 2. 1254 ist eine fort­laufende Num­mer. Nur Feuer­w­erk­sar­tikel, die durch eine benan­nte Stelle wie die BAM bauart­geprüft sind, sind in ihrer Hand­habung bei bes­tim­mungs­gemäßer Ver­wen­dung sicher.

Feuer­w­erks-Kat­e­gorien

  • F1 sind zum Beispiel Knallerb­sen, Knall­bon­bons, Tis­chfeuer­w­erk, Wun­derk­erzen, Par­ty Knaller.
  • F2 sind zum Beispiel Raketen, Bat­te­rien, Ver­bund­feuer­w­erk, Römis­che Lichter, Knallkörper.

Feuer­w­erk­skör­p­er der Kat­e­gorie F1 dür­fen während des ganzen Jahres an Per­so­n­en abgegeben wer­den, die das 12. Leben­s­jahr vol­len­det haben. Feuer­w­erk­skör­p­er der Kat­e­gorie F2 dür­fen nur befris­tet und nur an Per­so­n­en ab 18 Jahren abgegeben wer­den. Der Verkauf erfol­gt in diesem Jahr vom 28.12.2018 bis 31.12.2018.

Trans­port und Lagerung

Pri­vat­per­so­n­en dür­fen bis 50 kg BRUTTO trans­portieren, bzw. 3 kg NETTO (Net­to­ex­plo­sivstoff­masse — NEM). Darüber hin­aus gel­ten die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen.

Lager­gren­zen im pri­vat­en Bere­ich sind abhängig von Lager­grup­pen­zuord­nung (möglich­er Gefährdung) und Art des Gebäudes und der Nutzung (bewohnt/unbewohnt).

Für Feuer­w­erk­skör­p­er der Kat­e­gorie F1 und in der Regel auch für F2 gilt die Lager­gruppe 1.4.

Das heißt:

  • Gebäude mit Wohn­raum — bewohn­ter Raum: 1 kg NEM
  • Gebäude mit Wohn­raum — Nicht bewohn­ter Raum: 10 kg NEM
  • Gebäude ohne Wohn­raum: 15 kg NEM

Grund­sät­zlich gilt: Lagern Sie gekauftes Feuer­w­erk nicht in der Nähe von Heizun­gen oder offen­em Licht. Bewahren Sie gekauftes Feuer­w­erk nicht in Reich­weite von Kindern auf.

Zün­den von Feuerwerk

Hier einige Hin­weise für ein sicheres Silvester:

  • Auf­stel­lan­leitung und Sicher­heit­shin­weise durch­le­sen und beachten
  • Schutz­ab­stände (Kat­e­gorie F1: 1 m; Kat­e­gorie F2: 8 m) einhalten
  • Für Kat­e­gorie F2: Nur im Freien verwenden
  • Beim Anzün­den niemals Kör­perteile über den Feuer­w­erk­skör­p­er halten
  • Auf fes­ten bzw. ger­aden Unter­grund achten
  • Bat­te­rien und Kom­bi­na­tio­nen gegebe­nen­falls stabilisieren
  • Gewinkelte Bat­te­rien und Kom­bi­na­tio­nen nicht in der Nähe von großen Gebäu­den, Bäu­men oder ähn­lichem abschießen
  • Knal­lkör­p­er nicht wer­fen, son­dern einzeln auf den Boden legen

Bei Raketen keine freis­te­hen­den Einzelflaschen ver­wen­den (keine Stand­sicher­heit), bess­er: Getränkekästen nutzen

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