Auch in diesem Jahr informiert die Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM) wieder zum sicheren Umgang mit Feuerwerk. Die BAM ist eine der EU-weiten Prüfstellen, die pyrotechnische Gegenstände auf Sicherheit prüft, bevor sie auf den Markt gelangen. Hier ihre Tipps und Warnungen.
Verwenden Sie unter keinen Umständen illegale Feuerwerkskörper. Diese enthalten oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Zudem ist nicht gewährleistet, dass vom Moment des Anzündens bis zum Zünden des Knallkörpers auch genügend Zeit bleibt, um den benötigten Sicherheitsabstand zu erlangen. So kann beispielsweise das Zünden eines Knallkörpers in der Hand zu schweren Verletzungen führen, wie hier im nachgestellten Video zu sehen.
Die chemischen Substanzen in Feuerwerkskörpern sind sehr empfindlich bezüglich Reibung, Schlag, Elektrostatik und Wärme. Bei einer Manipulation können gefährliche Reaktionen und Explosionen auftreten. Oft sind schwere Verletzungen oder Tod die Folge. Ein Öffnen oder Verändern der Produkte (ohne behördliche Erlaubnis) stellt außerdem eine Straftat dar.
So erkennen Sie geprüftes Feuerwerk
Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen. Die Registriernummer enthält die Kennnummer der Prüfstelle, die die EU-Baumusterprüfung für den Feuerwerkskörper durchgeführt hat. Das CE-Zeichen ist kombiniert mit der Kennnummer der Prüfstelle, die die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht.
Europaweit dürfen 14 Prüfstellen Pyrotechnik — davon 13 Feuerwerk — prüfen. In Deutschland wird Feuerwerk von der BAM geprüft. Die BAM hat die Kennnummer 0589. 0589 – F2 – 1254 ist ein Beispiel für eine Registriernummer, die die BAM vergeben hat. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie 2. 1254 ist eine fortlaufende Nummer. Nur Feuerwerksartikel, die durch eine benannte Stelle wie die BAM bauartgeprüft sind, sind in ihrer Handhabung bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher.
Feuerwerks-Kategorien
- F1 sind zum Beispiel Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Party Knaller.
- F2 sind zum Beispiel Raketen, Batterien, Verbundfeuerwerk, Römische Lichter, Knallkörper.
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen während des ganzen Jahres an Personen abgegeben werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur befristet und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Der Verkauf erfolgt in diesem Jahr vom 28.12.2018 bis 31.12.2018.
Transport und Lagerung
Privatpersonen dürfen bis 50 kg BRUTTO transportieren, bzw. 3 kg NETTO (Nettoexplosivstoffmasse — NEM). Darüber hinaus gelten die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen.
Lagergrenzen im privaten Bereich sind abhängig von Lagergruppenzuordnung (möglicher Gefährdung) und Art des Gebäudes und der Nutzung (bewohnt/unbewohnt).
Für Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und in der Regel auch für F2 gilt die Lagergruppe 1.4.
Das heißt:
- Gebäude mit Wohnraum — bewohnter Raum: 1 kg NEM
- Gebäude mit Wohnraum — Nicht bewohnter Raum: 10 kg NEM
- Gebäude ohne Wohnraum: 15 kg NEM
Grundsätzlich gilt: Lagern Sie gekauftes Feuerwerk nicht in der Nähe von Heizungen oder offenem Licht. Bewahren Sie gekauftes Feuerwerk nicht in Reichweite von Kindern auf.
Zünden von Feuerwerk
Hier einige Hinweise für ein sicheres Silvester:
- Aufstellanleitung und Sicherheitshinweise durchlesen und beachten
- Schutzabstände (Kategorie F1: 1 m; Kategorie F2: 8 m) einhalten
- Für Kategorie F2: Nur im Freien verwenden
- Beim Anzünden niemals Körperteile über den Feuerwerkskörper halten
- Auf festen bzw. geraden Untergrund achten
- Batterien und Kombinationen gegebenenfalls stabilisieren
- Gewinkelte Batterien und Kombinationen nicht in der Nähe von großen Gebäuden, Bäumen oder ähnlichem abschießen
- Knallkörper nicht werfen, sondern einzeln auf den Boden legen
Bei Raketen keine freistehenden Einzelflaschen verwenden (keine Standsicherheit), besser: Getränkekästen nutzen