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Fotowettbewerb „Mensch – Arbeit – Handicap 2021“ der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Fotowettbewerb
„Mensch – Arbeit – Handicap 2021“

„Mensch – Arbeit – Handicap 2021“
Neben gelungener Inklusion können die Fotoarbeiten auch Hindernisse für Menschen mit Handicap in der Arbeitswelt aufzeigen. (Foto: © Industrieblick – stock.adobe.com)

Am 31. Juli startet die Bewer­bungsphase für den Fotowet­tbe­werb „Men­sch – Arbeit – Hand­i­cap 2021“ der Beruf­sgenossen­schaft für Gesund­heits­di­enst und Wohlfahrt­spflege (BGW). Gesucht wer­den Fotoar­beit­en zum The­ma „Men­schen mit Behin­derung im Arbeit­sleben“. Es gibt Preis­gelder von ins­ge­samt 22.000 Euro zu gewinnen.

Bere­its der erste BGW-Fotowet­tbe­werb „Men­sch – Arbeit – Hand­i­cap“ im Jahr 2017 hat­te die Vielfältigkeit dieses The­men­feldes widerge­spiegelt. Wie beim vor­ange­gan­genen Mal möchte die BGW auch in der zweit­en Runde mit Hil­fe der Wet­tbe­werb­s­beiträge zeigen, wie wichtig Arbeit für die gesellschaftliche Teil­habe von Men­schen mit Behin­derun­gen ist. Der Wet­tbe­werb leis­tet so einen Beitrag zur Inklu­sion und damit zur Umset­zung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Ide­al­er­weise wer­ben die ein­gere­icht­en Werke in ihrer Grun­daus­sage für eine inklu­sive Arbeitswelt. Es beste­ht jedoch keine Beschränkung bei der Motivwahl. Neben pos­i­tiv­en Beispie­len kön­nen die Fotoar­beit­en auch Hin­dernisse aufzeigen. Alle Beiträge, die sich ern­sthaft der The­matik wid­men, sind willkom­men. Pro Per­son kann wahlweise ein Einzelfo­to oder eine bis zu fünf Motive umfassende Foto­strecke ein­gere­icht wer­den. Teil­nahmeschluss ist der 30. Novem­ber 2020.

Teil­nahme unter Pandemiebedingungen

Ein Fotowet­tbe­werb in Coro­na-Zeit­en? Da sind nicht nur Belich­tung und Per­spek­tive zu berück­sichti­gen, son­dern auch beson­dere Sicher­heits- und Hygien­eregeln einzuhal­ten. Deshalb richtet sich der Teil­nah­meaufruf in diesem Jahr ins­beson­dere an Per­so­n­en, die im Bere­ich des Wet­tbe­werb­s­the­mas arbeit­en, sowie an Foto­schaf­fende, die beste­hende enge Kon­tak­te nutzen kön­nen oder sich dem The­ma schon vor Coro­na-Zeit­en gewid­met haben.

Es kön­nen auch Werke ein­gere­icht wer­den, die bere­its veröf­fentlicht wur­den. Durch Änderun­gen in den Teil­nah­mebe­din­gun­gen ist sog­ar eine Ein­sendung von Beiträ­gen möglich, die bere­its zum Wet­tbe­werb „Men­sch – Arbeit – Hand­i­cap 2017“ ein­gere­icht wur­den, sofern sie dort noch nicht prämiert wurden.

Näheres zu den Teil­nah­mebe­din­gun­gen find­et sich hier.

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