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Mit Gespür für Sicherheit und Unfallverhütung

Sicherheitsbeauftragte an der Schule
Mit Gespür für Sicherheit und Unfallverhütung

In ein­er Schule ler­nen und arbeit­en hun­derte Men­schen. Damit alles rei­bungs- los und sich­er läuft und alle gesund bleiben, gibt es einiges zu beacht­en. Ver­ant­wortlich dafür sind das Schul­ver­wal­tungsamt und die Schulleitung. Unter­stützt wer­den sie von Sicherheitsbeauftragten.

Bet­ti­na Brucker

Ein Gym­na­si­um in Frank­furt. Knapp 700 Schü­lerin­nen und Schüler und 65 Lehrerin­nen und Lehrer. Kurz vor acht Uhr wuselt es in den Trep­pen­häusern und Fluren. Ein Schüler stürzt auf der Außen­treppe. Zum Glück nur eine Platzwunde am Knie und ein paar blaue Fleck­en. Doch was war die Ursache? Unacht­samkeit und Über­mut oder ist der Trep­pen­be­lag beschädigt?
Sicher­heits­fra­gen stellen sich an jed­er Arbeitsstelle. In ein­er Schule sind das andere als in einem Handw­erks­be­trieb oder Kranken­haus. Die Tätigkeits­felder in ein­er Schule betr­e­f­fen ein­er­seits die Ver­wal­tung und ander­er­seits den Schul­be­trieb, also die Klassen­räume, natur­wis­senschaftlichen Räume wie Chemie‑, Biolo­gie- und Physik­saal, Sporthallen und ‑plätze, die San­itär­räume, die Men­sa oder die kleine Werk­statt des Hausmeisters.
Für die Umset­zung des Arbeitss­chutzge­set­zes sind sowohl das Schul­ver­wal­tungsamt als auch die Schulleitung ver­ant­wortlich. Sie müssen dafür sor­gen, dass die Beschäftigten, aber auch die Schü­lerin­nen und Schüler vor Arbeit­sun­fällen, Beruf­skrankheit­en und arbeits­be­d­ingten Gesund­heits­ge­fahren geschützt sind und dass im Not­fall die erste Hil­fe sichergestellt ist.
Nach §22 SGB VII muss jedes Unternehmen ab ein­er bes­timmten Anzahl an Mitar­beit­ern einen Sicher­heits­beauf­tragten stellen. Dieser §22 gilt auch für Schulen. Für den äußeren Schul­bere­ich – gemeint sind unter anderem die Gebäude und Auße­nan­la­gen – bestellt das Schul­ver­wal­tungsamt schriftlich einen Sicher­heits­beauf­tragten. Meist ist das der Haus­meis­ter der Schule. Er meldet als Sicher­heits­beauf­tragter alle baulichen und tech­nis­chen Sicher­heitsmän­gel an die Schulleitung weit­er. Kleinere Män­gel beseit­igt er in der Funk­tion als Haus­meis­ter selb­st­ständig, da Wartung und Pflege des Schul­ge­bäudes und der Ein­rich­tung zu seinen Dien­stauf­gaben gehören. Außer­dem unter­stützt er die Schulleitung bei der Infor­ma­tion des nicht­päd­a­gogis­chen Per­son­als zu sicher­heits- und gesund­heit­srel­e­van­ten Themen.
Für den so genan­nten inneren Schul­bere­ich ist die Schulleitung Hoheit­sträger. Die Schullei­t­erin beziehungsweise der Schulleit­er bestellt für diesen Bere­ich, eben­falls schriftlich, einen weit­eren Sicher­heits­beauf­tragten. Das ist meist eine Lehrkraft der Schule. Eine der Haup­tauf­gaben dieser sicher­heits­beauf­tragten Lehrkraft ist es, die Schulleitung bei der Präven­tion und Gesund­heits­förderung zu unter­stützen und die Kol­legin­nen und Kol­le­gen zum sicher­heits­gerecht­en Han­deln und gesund­heits­be­wussten Ver­hal­ten zu motivieren. Zudem wirbt sie auch bei den Schü­lerin­nen und Schülern für Sicher­heit und Gesundheit.
Sicher­heits­beauf­tragte gehören nicht zu den unmit­tel­baren Führungskräften. Sie arbeit­en ehernamtlich und frei­willig. Sie wer­den in ihre Arbeit beziehungsweise Auf­gaben eingewiesen. Sie haben eine bera­tende Funk­tion und sind wed­er auf­sichts- noch weisungs­befugt. Sie haben kein­er­lei Ver­ant­wor­tung. Deshalb kann auch der Schulleit­er als ver­ant­wortliche Führungskraft nicht zugle­ich Sicher­heits­beauf­tragter sein.
Hier mis­cht sich die sicher­heits­beauf­tragte Lehrkraft ein
Ende Juli „stolpert“ Kat­ja R. im Kor­ri­dor vor dem Lehrerz­im­mer über Camp­ingtis­che, Liegestüh­le und auf­blas­bare Plan­schbeck­en. Jedes Jahr brin­gen die Lehrkräfte und die Schü­lerin­nen und Schüler Gegen­stände mit, damit der Schul­hof für das Som­mer­fest zur Urlaubs-Oase umgestal­tet wer­den kann. Doch im Kor­ri­dor dür­fen sie nicht gelagert wer­den, denn der ist auch Fluchtweg. Kat­ja R. spricht deshalb in ihrer Funk­tion als Sicher­heits­beauf­tragte das The­ma noch vor Unter­richts­be­ginn im Lehrerz­im­mer an. Gemein­sam wird eine Lager­möglichkeit bes­timmt. Zwei Kol­le­gen und zwei Schüler räu­men die Gegen­stände unverzüglich dor­thin. Kat­ja R. macht außer­dem eine Durch­sage und informiert alle über diese Sicherheitsmaßnahme.
Sicher­heits­beauf­tragte Lehrkräfte sollten …
  • die Schulleitung in den Fra­gen des Arbeits- und Gesund­heitss­chutzes unterstützen,
  • ständi­ge Ansprech­part­ner für Kol­legin­nen und Kol­le­gen zu Sicher­heits- und Gesund­heits­fra­gen sein,
  • an den sicher­heit­stech­nis­chen Über­prü­fun­gen, Bege­hun­gen und Beratun­gen teil­nehmen, die durch Fachkräfte für Arbeitssicher­heit, Auf­sichtsper­so­n­en des Unfal­lver­sicherungsträgers oder der staatlichen Gewer­beauf­sicht an der Schule stattfinden,
  • regelmäßig Kon­troll­gänge auf dem Schul­gelände und im Schul­ge­bäude durchführen,
  • Män­gel, die zur Gefährdung führen kön­nen, der Schulleitung melden,
  • Erste-Hil­fe-Mate­r­i­al prüfen,
  • Feuer­lösch­er kontrollieren,
  • Vorschläge machen, wie Sicher­heitsmän­gel behoben wer­den können,
  • Sicher­heitsvorschriften der Beruf­sgenossen­schaften aushängen,
  • Laufwege für Ver­anstal­tun­gen und Eltern­sprech­stun­den fes­tle­gen und kennzeichnen,
  • Ret­tungswege regelmäßig überprüfen,
  • Ken­nt­nis von allen Unfallmel­dun­gen nehmen,
  • eine Unfall­sta­tis­tik führen, um Unfallschw­er­punk­te und ‑ursachen erken­nen zu können,
  • zusam­men mit der Schulleitung die Ursachen von Schülerun­fällen ermitteln,
  • Maß­nah­men zur Ver­hü­tung von Unfällen anregen,
  • Lehrkräfte über Maß­nah­men der Unfal­lver­hü­tung und Sicher­heit­serziehung informieren,
  • alle im Umfeld der Schule erre­ich­baren Hil­f­sein­rich­tun­gen, Kranken­häuser, Ärzte und Ord­nungskräfte listen,
  • beim Auf­bau eines Schul­san­itäts­di­en­stes mithelfen,
  • auf part­ner­schaftlich­er Ebene mit den Kol­legin­nen und Kol­le­gen Sicher­heit­sprob­leme besprechen.
  • sich ein­mis­chen und gefährliche Sit­u­a­tio­nen mit Kol­legin­nen und Kol­le­gen und Schü­lerin­nen und Schülern besprechen und
  • schulis­che Pro­jek­te und Maß­nah­men zur Sicher­heits- und Gesund­heits­förderung ini­ti­ieren und/oder organisieren.
Sicher­heits­beauf­tragte weisen stets höflich und sach­lich auf eine Unfall­ge­fahr hin, über­legen gemein­sam mit den Kol-legin­nen und Kol­le­gen oder den Schü­lerin­nen und Schülern eine Lösung oder bit­ten konkret um die Besei­t­i­gung der Gefahr.
Per­sön­liche Voraussetzungen
Daniel H. ist seit fünf Jahren Sicher­heits­beauf­tragter an ein­er Gesamtschule in Essen. Als Sportlehrer weiß er, wie wichtig es ist, dass der Bar­ren, die Hochsprung­mat­te oder die Turn­bänke in einem ein­wand­freien Zus­tand sind. Seine Erste-Hil­fe-Ken­nt­nisse frischt er regelmäßig auf. Doch er weiß auch, dass sich seine Kol­legin­nen und Kol­le­gen bere­its über­fordert fühlen, wenn sie bei den Bun­desju­gend­spie­len eine Sta­tion betreuen sollen. So spricht er jedes Jahr gezielt die an, die das schon ein­mal gemacht haben und lässt sie mit einem Neul­ing zusam­me­nar­beit­en. Mit Fly­ern und im per­sön­lichen Gespräch informiert er sie über ihre Auf­gaben und die Sicherheitsaspekte.
Sicher­heits­beauf­tragter sollte eine Lehrkraft sein, die…
  • Beruf­ser­fahrung hat,
  • als Vol­lzeitkraft an der Schule beschäftigt ist,
  • Sozialkom­pe­tenz und Fin­ger­spitzenge­fühl besitzt,
  • guten Kon­takt sowohl zu Kol­le­gen als auch zur Schulleitung hat,
  • durch die Aus­bil­dung beson­ders geeignet ist (z. B. Sport- oder Techniklehrer),
  • ein aus­geprägtes Inter­esse an Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz bei der Arbeit hat und
  • bere­it ist, die Auf­gabe für mehrere Jahre zu übernehmen.
Ist die Schule groß und wer­den mehrere Sicher­heits­beauf­tragte bestellt, emp­fiehlt es sich, diese aus unter­schiedlichen Fach­bere­ichen zu wählen. In der schriftlichen Bestel­lung sollte die inhaltliche, räum­liche und gegen­ständliche Zuständigkeit fest­geschrieben sein. Diese Abgren­zung ist auch empfehlenswert gegenüber Beauf­tragten für andere Bere­iche wie etwa dem Gefahrstoffbeauftragten.
Jed­er sollte sie kennen
Auf die Frage: „Wer ist denn an Ihrer Schule Sicher­heits­beauf­tragter?“, guckt so manche Lehrerin/mancher Lehrer ver­dutzt. „Keine Ahnung. Haben wir nicht, oder?!“
Damit alle wis­sen, wer sicher­heits­beauf­tragte Lehrkraft ist, was deren Auf­gaben ist und welche Stel­lung sie hat, gibt es ver­schiedene Möglichkeit­en, darüber zu informieren. Dies sind:
  • Vorstel­lung und offizielle Ein­führung bei der Gesamtlehrerkonferenz,
  • Bekan­nt­gabe bei Dien­st­be­sprechun­gen sowie in der Ver­samm­lung der Schülervertretung,
  • Aushang am Schwarzen Brett mit Name, Kon­tak­t­möglichkeit und Sprechzeiten,
  • Bekan­nt­gabe auf der Home­page der Schule und im Intranet,
  • Rund­schreiben an die Lehrer/-innen,
  • Vorstel­lung in der Schul-/Schülerzeitung.
Gute Bedin­gun­gen für eine erfol­gre­iche Arbeit
Die Schulleitung sollte voll und ganz hin­ter der sicher­heits­beauf­tragten Lehrkraft ste­hen. Und das Lehrerkol­legium sollte sich einig sein, wie Sicher­heit in der Schule prak­tiziert wer­den soll. Außer­dem sollte die/der Sicherheitsbeauftragte …
  • von der Lehrerkon­ferenz gewählt werden,
  • regelmäßig fach­spez­i­fis­che und fächerüber­greifende Fortbildungs‑, Infor­ma­tionsver­anstal­tun­gen oder Sem­i­nare z. B. der Unfal­lka­sse oder Beruf­sgenossen­schaft besuchen,
  • bei der Gefährdungs­beurteilung mit ein­be­zo­gen werden,
  • zu allen Räu­men der Schule Zutritt erhalten,
  • aus­re­ichend Zeit für die Arbeit zur Ver­fü­gun­gen haben, am besten durch die Ermäßi­gung ein­er Wochenstunde,
  • von ein­er Schülerin/einem Schüler unter­stützt werden.
  • für die Teil­nahme an Besich­ti­gun­gen und Beratun­gen vom Unter­richt freigestellt wer­den und
  • in einen Arbeit­skreis für Arbeits- und Gesund­heitss­chutz einge­bun­den sein, in dem sich Sicher­heits­beauf­tragte, Gefahrstoff­beauf­tragte, Strahlen­schutzbeauf­tragte und Ers­thelfer austauschen.
Sicher­heits- und Gesund­heit­s­the­men für eine Lehrerkonferenz
Für die Arbeit der mit der Sicher­heit beauf­tragten Lehrkraft ist es hil­fre­ich, wenn zunächst Sicher­heits- und Gesund­heit­s­the­men gesam­melt wer­den, die für den schulis­chen All­t­ag rel­e­vant sind. Anschließend sollte gle­ich auch noch fest­gelegt wer­den, welche davon beson­ders wichtig und drin­gend sind. Zu dem einen oder anderen The­ma kann dann der/die Sicher­heits­beauf­tragte in ein­er Lehrerkon­ferenz informieren.
Organ­isatorische Maßnahmen
    • Ord­nung in den Arbeitsbereichen,
    • Lagerung von Chemikalien und Gefahrstoffen,
    • Flucht- und Rettungswege,
    • Umgang mit defek­ten Arbeitsmitteln,
Ver­hal­ten bei Notfällen
    • Ver­hal­ten bei einem Unfall inner­halb der Schule oder bei einem Ausflug,
    • Brand­schutzübun­gen,
Psy­chis­che Gesundheit
    • Entspan­nende Pausengestaltung,
    • hoher Lärm­pegel im Klassenraum,
    • Belas­tun­gen durch den Umgang mit aggres­siv­en Eltern,
    • Beanspruchung durch das Ver­hal­ten schwieriger Schüler/-innen,

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