Im berauschten Zustand am Steuer – das kann teuer werden, kostet womöglich den Führerschein oder gefährdet im schlimmsten Fall Leib und Leben der beteiligten Verkehrsteilnehmer. Was aber ist mit den rund eintausend Menschen in Deutschland, die Cannabis legal konsumieren? Sind sie per se vom Straßenverkehr ausgeschlossen?
Vor allem Schmerzpatienten, aber auch Menschen mit Epilepsie, ADHS oder Angststörungen, bekommen Cannabis vom Arzt verschrieben. Der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) verspricht ihnen Linderung, macht aber auch, je nach Dosis, „high“. Eine eingeschränkte Wahrnehmung und verzögerte Reaktion können die Folge sein.
Richtige Dosierung beachten
Cannabisblüten, die lose auf Rezept in Apotheken erhältlich sind, verfügen über keinen Beipackzettel. Die Patienten müssen also selbst sicherstellen, dass sie die verordnete Menge auch in Kleinstmengen, zum Teil bis unter 0,1 Gramm, richtig dosieren. Anders als alle anderen Konsumenten dürfen diese Personen trotzdem grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen – soweit sie in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu fahren.
Persönliche Verantwortung
Es empfiehlt sich jedoch, einen Nachweis für den Fall einer polizeilichen Kontrolle mitzuführen. Sollte nachgewiesen werden können, dass das cannabishaltige Medikament missbräuchlich eingenommen wurde, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Es gilt also: Wer Cannabis legal konsumiert, darf zwar ein Auto fahren, ist aber für sich selbst verantwortlich. Auch in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase von cannabishaltigen Medikamenten kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein. Im Zweifelsfall sollte das Auto stehen bleiben.
Weitere Informationen zur Fahrtüchtigkeit unter Medikamenteneinnahme hält die aktuelle Ausgabe des Magazins „Sicher zuhause & unterwegs”, herausgegeben von der Aktion Das sichere Haus (DSH), bereit. Die Zeitschrift kann hier heruntergeladen oder als Print-Ausgabe kostenlos bestellt werden.