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Nass oder trocken?

Ölspuren beseitigen
Nass oder trocken?

In den Jahren 2008 bis 2010 organ­isierte der Lan­des­be­trieb NRW ein Pilot­pro­jekt zur Besei­t­i­gung von Ölverun­reini­gun­gen auf Straßen. Ver­glichen wur­den dabei die bei­den gängi­gen Ver­fahren zur Besei­t­i­gung von Ölspuren auf Verkehrs­flächen: durch Nass­reini­gungs­maschi­nen und den Ein­satz von Bindemit­teln. Die Ergeb­nisse liegen jet­zt vor.

Berthold Birn­thaler Ver­band der Her­steller geprüfter Öl- und Chemikalien­bindemit­tel, GÖC, e.V.

Das Beseit­i­gen von Ölspuren gab in der Ver­gan­gen­heit immer wieder Anlass zu Diskus­sio­nen. Hier ste­hen die Feuer­wehren und Straßen­meis­tereien mit dem Ein­satz von Ölbindemit­teln in ein­er Art Konkur­renz zu diversen Pri­vatan­bi­etern, die eine maschinelle Ölspurbe­sei­t­i­gung (Nass­reini­gung) anbi­eten. Um die Vor- und Nachteile der unter­schiedlichen Ver­fahren zu doku­men­tieren wurde das Pro­jekt in NRW ins Leben gerufen. In diesem Zusam­men­hang schloss man im Pilot-Gebi­et einen Rah­men­ver­trag mit einem Pri­vatun­ternehmen mit 24-Stun­den Ruf­bere­itschaft. In einem Ref­eren­zge­bi­et wurde die Ölspurbe­sei­t­i­gung wie bish­er durch die zuständi­gen Feuer­wehren und Meis­tereien des Lan­des­be­triebes durchgeführt.
Art und Größe der Verun­reini­gung sowie Aufwand und Kosten für die Reini­gung wurde für bei­de Bere­iche doku­men­tiert. Ein Gutachter wertete die Dat­en aus.
Es sollte gek­lärt wer­den, ob durch den Ein­satz von Pri­vat­fir­men die Feuer­wehren ent­lastet wer­den und welchen Ein­fluss das auf die Kosten des jew­eili­gen Ein­satzes hat. Der Pilotver­such umfasste in bei­den Gebi­eten 394 Ölspurein­sätze, 60 % davon im Pilot-Gebi­et (Pri­vat­fir­men) und 40 % im Ref­erenz-Gebi­et (Feuer­wehren, Straßenmeistereien).
Die Ein­sätze fan­den zu 65 % inner­halb und zu 35 % außer­halb der Dien­stzeit­en statt. Es han­delte sich zu 75 % um soge­nan­nte Ölspuren und bei 22 % um flächige Verun­reini­gun­gen, wie sie bei nahezu jedem Unfall auftreten. Immer­hin 3 % wur­den als Fehlalarm eingestuft.
Alleine aus Rechtssicher­heit und aus Umweltschutz­grün­den ist der Ein­satz der Feuer­wehr bei Ölun­fällen zur Gefahren­ab­wehr unab­d­ing­bar. Die Hil­fs­frist von acht bis zehn Minuten kann nur durch die Feuer­wehr aufrechter­hal­ten wer­den. Die Straßen­meis­tereien waren in der Regel nach cir­ca 15 Minuten am Ein­sat­zort. Die Pri­vat­fir­men benötigten im Schnitt cir­ca 30 bis 60 Minuten.
Pri­vat­fir­men und Straßen­meis­tereien set­zten bei Ölverun­reini­gun­gen zwei Mitar­beit­er ein. Die Feuer­wehren set­zten im Mit­tel fünf bis zehn Ein­satzkräfte ein. Dies erk­lärt sich dadurch, dass bei ein­er Alarmierung der Feuer­wehr die jew­eilige Alarm- und Aus­rück­o­rd­nung zugrunde gelegt wird. Es müssen zusät­zliche Ein­satzkräfte zur Unfall­stel­len­ab­sicherung und zum Brand­schutz abgestellt werden.
Aus den im Pilotver­such gewonnenen Ein­satz­dat­en lassen sich fol­gende Ergeb­nisse ableiten:
  • Auf die notwendi­ge Alarmierung der Feuer­wehr und eventuell notwendi­gen Fach­be­hör­den kann auch durch einen Rah­men­ver­trag mit ein­er pri­vat­en Reini­gungs­fir­ma nicht verzichtet werden.
  • Wichtig ist bei jedem Ein­satz, dass die Umweltschä­den nicht ver­größert wer­den und ein Ein­drin­gen von wasserge­fährden­den Stof­fen (Ben­zin, Öle, Diesel, Kühlmit­tel u.a) in das Erdre­ich, die Kanal­i­sa­tion und in den Straßen­be­lag wirk­sam ver­hin­dert wird. Daher ist auf den Ein­satz von Bindemit­teln aus Umweltschutz­grün­den nicht zu verzicht­en, da hier ein weit­eres Aus­bre­it­en der schädlichen Flüs­sigkeit­en mit Sicher­heit gehemmt wer­den kann.
  • Bei den meis­ten Schadens­fällen han­delt es sich um soge­nan­nte kleinere Verun­reini­gun­gen. Hier sollte die gängige Prax­is der Reini­gung mit Bindemit­teln durch Feuer­wehren und Straßen­baulast­träger beibehal­ten werden.
  • Für alle anderen Ein­sätze sollte eine Entschei­dung über das sin­nvollere Ver­fahren jew­eils für den Einzelfall vor Ort getrof­fen wer­den, um die Fol­gekosten auch hier so ger­ing wie möglich zu halten.
Das voll­ständi­ge Ergeb­nis des Pilot­pro­jek­tes ste­ht unter www.goec-ev.de/download zum Down­load zur Verfügung.
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