In den Jahren 2008 bis 2010 organisierte der Landesbetrieb NRW ein Pilotprojekt zur Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Straßen. Verglichen wurden dabei die beiden gängigen Verfahren zur Beseitigung von Ölspuren auf Verkehrsflächen: durch Nassreinigungsmaschinen und den Einsatz von Bindemitteln. Die Ergebnisse liegen jetzt vor.
Berthold Birnthaler Verband der Hersteller geprüfter Öl- und Chemikalienbindemittel, GÖC, e.V.
Das Beseitigen von Ölspuren gab in der Vergangenheit immer wieder Anlass zu Diskussionen. Hier stehen die Feuerwehren und Straßenmeistereien mit dem Einsatz von Ölbindemitteln in einer Art Konkurrenz zu diversen Privatanbietern, die eine maschinelle Ölspurbeseitigung (Nassreinigung) anbieten. Um die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Verfahren zu dokumentieren wurde das Projekt in NRW ins Leben gerufen. In diesem Zusammenhang schloss man im Pilot-Gebiet einen Rahmenvertrag mit einem Privatunternehmen mit 24-Stunden Rufbereitschaft. In einem Referenzgebiet wurde die Ölspurbeseitigung wie bisher durch die zuständigen Feuerwehren und Meistereien des Landesbetriebes durchgeführt.
Art und Größe der Verunreinigung sowie Aufwand und Kosten für die Reinigung wurde für beide Bereiche dokumentiert. Ein Gutachter wertete die Daten aus.
Es sollte geklärt werden, ob durch den Einsatz von Privatfirmen die Feuerwehren entlastet werden und welchen Einfluss das auf die Kosten des jeweiligen Einsatzes hat. Der Pilotversuch umfasste in beiden Gebieten 394 Ölspureinsätze, 60 % davon im Pilot-Gebiet (Privatfirmen) und 40 % im Referenz-Gebiet (Feuerwehren, Straßenmeistereien).
Die Einsätze fanden zu 65 % innerhalb und zu 35 % außerhalb der Dienstzeiten statt. Es handelte sich zu 75 % um sogenannte Ölspuren und bei 22 % um flächige Verunreinigungen, wie sie bei nahezu jedem Unfall auftreten. Immerhin 3 % wurden als Fehlalarm eingestuft.
Alleine aus Rechtssicherheit und aus Umweltschutzgründen ist der Einsatz der Feuerwehr bei Ölunfällen zur Gefahrenabwehr unabdingbar. Die Hilfsfrist von acht bis zehn Minuten kann nur durch die Feuerwehr aufrechterhalten werden. Die Straßenmeistereien waren in der Regel nach circa 15 Minuten am Einsatzort. Die Privatfirmen benötigten im Schnitt circa 30 bis 60 Minuten.
Privatfirmen und Straßenmeistereien setzten bei Ölverunreinigungen zwei Mitarbeiter ein. Die Feuerwehren setzten im Mittel fünf bis zehn Einsatzkräfte ein. Dies erklärt sich dadurch, dass bei einer Alarmierung der Feuerwehr die jeweilige Alarm- und Ausrückordnung zugrunde gelegt wird. Es müssen zusätzliche Einsatzkräfte zur Unfallstellenabsicherung und zum Brandschutz abgestellt werden.
Aus den im Pilotversuch gewonnenen Einsatzdaten lassen sich folgende Ergebnisse ableiten:
- Auf die notwendige Alarmierung der Feuerwehr und eventuell notwendigen Fachbehörden kann auch durch einen Rahmenvertrag mit einer privaten Reinigungsfirma nicht verzichtet werden.
- Wichtig ist bei jedem Einsatz, dass die Umweltschäden nicht vergrößert werden und ein Eindringen von wassergefährdenden Stoffen (Benzin, Öle, Diesel, Kühlmittel u.a) in das Erdreich, die Kanalisation und in den Straßenbelag wirksam verhindert wird. Daher ist auf den Einsatz von Bindemitteln aus Umweltschutzgründen nicht zu verzichten, da hier ein weiteres Ausbreiten der schädlichen Flüssigkeiten mit Sicherheit gehemmt werden kann.
- Bei den meisten Schadensfällen handelt es sich um sogenannte kleinere Verunreinigungen. Hier sollte die gängige Praxis der Reinigung mit Bindemitteln durch Feuerwehren und Straßenbaulastträger beibehalten werden.
- Für alle anderen Einsätze sollte eine Entscheidung über das sinnvollere Verfahren jeweils für den Einzelfall vor Ort getroffen werden, um die Folgekosten auch hier so gering wie möglich zu halten.
Das vollständige Ergebnis des Pilotprojektes steht unter www.goec-ev.de/download zum Download zur Verfügung.
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