Zwei neue Praxishilfen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) – der „Erlaubnisschein Dacharbeiten“ und der „Unterweisungsnachweis Instandhaltungsarbeiten auf Dächern“ – unterstützen Arbeitsschutzverantwortliche dabei, Gefährdungen bei Instandhaltungsarbeiten auf Dächern zu minimieren und Arbeitsunfälle zu reduzieren.
Instandhaltungsarbeiten auf nicht begehbaren Dachflächen und im Bereich von nicht durchsturzsicheren Bauteilen führen immer wieder zu schweren Absturzunfällen mit erheblichen Verletzungen oder Todesfolge. Ursache sind häufig ungenügend abgesicherte Verkehrswege und Arbeitsplätze. Mit dem „Erlaubnisschein Dacharbeiten“ können die Schutzmaßnahmen für den gesamten Verkehrsweg und die betroffenen Arbeitsplätze auf Dächern festgelegt werden, beispielsweise Maßnahmen für den sicheren Zugang zum Dach oder gegen Absturz. Der Schein wird vom Auftraggeber oder der Auftraggeberin beziehungsweise von der aufsichtführenden Person erstellt und gilt sowohl für eigene Beschäftigte als auch für externe Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen. In dem Dokument bestätigen auftraggebendes und ausführendes Unternehmen schließlich, dass Informationen ausgetauscht, Gefährdungen besprochen und Schutzmaßnahmen abgestimmt wurden.
Unterweisung dokumentieren
Vor Aufnahme der Tätigkeiten auf dem Dach müssen die Beschäftigten zudem von ihren Vorgesetzten in die durchzuführenden Maßnahmen unterwiesen werden. Als Dokumentation der Unterweisung kann der „Unterweisungsnachweis Instandhaltungsarbeiten auf Dächern“ der BGHM genutzt werden. Beide Praxishilfen stehen unter www.bghm.de (Webcode 424) zum Herunterladen zur Verfügung.
Direktlink zu den Praxishilfen (siehe Unterpunkt „Arbeitsmittel und PSA gegen Absturz“)