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Panne im Aufzug – Bei Selbstrettung besteht Lebensgefahr

Aufzüge
Panne im Aufzug – Bei Selbstrettung besteht Lebensgefahr

Panne im Aufzug – Bei Selbstrettung besteht Lebensgefahr
Bleibt der Auzug stecken, kann blinder Aktionismus lebensgefährlich werden. © tatomm - stock.adobe.com

Wer im Aufzug steck­en bleibt und eingeschlossen ist, sollte auf keinen Fall ver­suchen, die Kabine auf eigene Faust zu ver­lassen. Darauf weist die Prü­for­gan­i­sa­tion Dekra hin. Denn solche Ver­suche kön­nen tödlich enden. Die meis­ten mod­er­nen Aufzüge ver­fü­gen über ein Notrufsystem.

Im Falle einer Aufzugshavarie gelten für die Benutzer des Aufzugs feste Regeln:

  • Lösen Sie den Notruf aus, dazu den Notruf­knopf in der Aufzugsk­abine min­destens drei bis fünf Sekun­den lang drücken.
  • Bewahren Sie Ruhe und ver­trauen Sie auf die Ret­tungs­kette! Auch wenn es nach Ihrem Ein­druck etwas länger dauert, ver­suchen Sie keines­falls, sich selb­st zu befreien.
  • Ver­suchen Sie in keinem Fall, zwis­chen den Eta­gen die Türe von innen zu öff­nen und aus einem Aufzug zu klet­tern, der auf hal­ber Höhe ste­hen geblieben ist. Es beste­ht Lebens­ge­fahr: Der Aufzug kön­nte sich uner­wartet in Bewe­gung setzen.
  • Beacht­en Sie die Anweisun­gen des Not­di­en­stes. In der Regel bringt der Mon­teur den Aufzug in eine Posi­tion, in der sich die Türen von außen öff­nen lassen.

Ruhe bewahren

Wer mit anderen Per­so­n­en im Aufzug eingeschlossen ist, sollte ver­suchen, beruhi­gend auf alle einzuwirken. Es beste­ht kein Grund zur Beun­ruhi­gung. Aufzüge sind sich­er kon­stru­iert, ver­fü­gen über zwei Brem­sen und weit­ere Sicher­heit­sein­rich­tun­gen. Auch für Luftzu­fuhr ist gesorgt. In der Decke und in den Türen oder im Fuß­bo­den­bere­ich befind­en sich Lüf­tungsöff­nun­gen zum Aufzugss­chacht, der wiederum mit dem Freien ver­bun­den ist.

Befreiungsversuche auch nicht von Außenstehenden

Wer als Außen­ste­hen­der an einem steck­en gebliebe­nen Aufzug vor­beikommt, sollte, eben­so wie die Betrof­fe­nen selb­st, keine eigen­ständi­gen Befreiungsver­suche unternehmen, son­dern einen Notruf abset­zen. Die Notrufnum­mer befind­et sich auf einem kleinen Schild in Augen­höhe am Hauptzu­gang des Aufzuges. Meist kann man sich von außen mit den Per­so­n­en im Aufzug ver­ständi­gen, sie beruhi­gen und sie über den aktuellen Stand informieren, zum Beispiel, dass die Befreiung ein­geleit­et ist. Gibt es einen medi­zinis­chen Not­fall im Aufzug, kann auch schon der Notarzt ver­ständigt werden.

Prüfungen und Wartungen

Um Defek­te an Aufzü­gen möglichst auszuschließen, wer­den die Anla­gen jährlich von einem Sachver­ständi­gen geprüft. Je nach Alter, Umge­bungs- und Nutzungs­be­din­gun­gen sind vom Betreiber Wartungsin­ter­valle festzule­gen. Ob ein Aufzug frist­gerecht geprüft wurde, kön­nen Benutzer am Datum der Prüf­plakette im Aufzug able­sen. Im Brand­fall dür­fen Aufzüge keines­falls benutzt werden.

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