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Branchenregel nennt Maßnahmen für Arbeitssicherheit im Einzelhandel

Neue Branchenregel Einzelhandel
Präventionsleitfaden für Unternehmen

Präventionsleitfaden für Unternehmen
Der Praxisleitfaden beleuchtet sowohl alltägliche Situationen als auch spezielle Gefahrenbereiche in einzelnen Einzelhandelszweigen. (Foto: © Tyler Olson – stock.adobe.com)

So vielfältig der Einzel­han­del an Pro­duk­ten und Verkauf­sstellen auch ist, so ver­gle­ich­bar sind die Tätigkeit­en mit Blick auf die erforder­lichen Maß­nah­men für die Arbeitssicher­heit und den Gesund­heitss­chutz. Mit der neuen Branchen­regel Einzel­han­del bietet die geset­zliche Unfal­lver­sicherung jet­zt den Unternehmen einen praxis­er­probten Präventionsleitfaden.

Ziel ist die „Vision Zero“ ein­er unfall­freien Arbeitswelt auch in der beschäf­ti­gungsstarken Einzel­han­dels­branche zu erre­ichen, um zum Beispiel Hand- und Fußver­let­zun­gen kün­ftig möglichst ganz zu ver­mei­den. Denn die gehören mit 56 Prozent (Sta­tis­tik 2017) zu den häu­fig­sten Unfallfolgen.

Fachkräfte für Arbeitssicher­heit an der Erstel­lung beteiligt

„Die Branchen­regel beschreibt aus­führlich die Gefährdun­gen und notwendi­gen Arbeitss­chutz-Maß­nah­men bei den einzel­nen Arbeitss­chrit­ten im Einzel­han­del”, so Dorothea Kraft, Lei­t­erin für das Refer­at Verkauf­sstellen bei der Beruf­sgenossen­schaft Han­del und Waren­l­o­gis­tik (BGHW): „Nicht ohne Grund haben wir das Rang­ieren mit Flur­förderzeu­gen und Palet­ten und den manuellen Umgang mit den Waren ganz an den Anfang gestellt. Unter anderem in diesen immer wiederkehren­den Tätigkeit­en liegt ein Risiko-Schw­er­punkt. Die Branchen­regel macht deut­lich, wie wichtig zum Beispiel das Tra­gen ein­er Per­sön­lichen Schutzaus­rüs­tung oder das Benutzen von Hebe- und Trage­hil­fen, Sicher­heit­skar­ton­messern und stand­sicheren Trit­ten ist.“

Lei­t­ende Fachkräfte für Arbeitssicher­heit aus ver­schiede­nen Branchen des Einzel­han­dels waren an der Erstel­lung der Branchen­regel maßge­blich beteiligt. In enger Zusam­me­nar­beit von BGHW und den Arbeitssicher­heit­sex­perten aus den Betrieben ist ein Präven­tion­sleit­faden ent­standen, der prax­is­nah sowohl alltägliche Sit­u­a­tio­nen als auch spezielle Gefahren­bere­iche in einzel­nen Einzel­han­del­szweigen beleuchtet. So wer­den Tätigkeit­en ins­beson­dere an Maschi­nen im Lebens­mit­teleinzel­han­del oder im Bau‑, Garten- und Möbel­markt genauer unter­sucht und die erforder­lichen Arbeitssicher­heits­maß­nah­men beschrieben.

Bilder zeigen Beispiele für sicheres Arbeiten

Eine Stärke der neuen Branchen­regel sind unter anderem die Bilder, die in den beteiligten Betrieben vor Ort ent­standen sind und pos­i­tive Beispiele für sicheres Arbeit­en zeigen. „Wer die Branchen­regel für einen schnellen Überblick allein anhand der Bilder sichtet, erhält bere­its viele Anre­gun­gen für Präven­tion­s­maß­nah­men”, so Dorothea Kraft: „Dabei gehen wir auch auf mod­erne Entwick­lun­gen ein und zeigen Dri­ve-in Bere­iche von Baumärk­ten, den gesun­den Umgang mit mobilen Geräten oder wie Kasse­nar­beit­splätze ergonomisch ein­gerichtet wer­den können.“

Eine beson­dere Beanspruchung für die Beschäftigten im Einzel­han­del ist der Kon­takt mit Kundin­nen und Kun­den – vor allem dann, wenn es zu aggres­siv­en Sit­u­a­tio­nen kommt. Auch wenn die Zahlen rück­läu­fig sind, ist der Raubüber­fall weit­er­hin ein Dauer­bren­ner-The­ma. Dorothea Kraft: „Die Unternehmen kön­nen bauliche, tech­nis­che und organ­isatorische Maß­nah­men tre­f­fen, um das Risiko zu ver­ringern. Sollte es den­noch zu einem Raubüber­fall kom­men, geben wir den Beschäftigten mit der Branchen­regel wertvolle Hinweise.“

Neben der Beschrei­bung von Gefährdun­gen und Arbeitss­chutz-Maß­nah­men bietet die Branchen­regel Einzel­han­del für alle Arbeitss­chritte auch die rechtlichen Grund­la­gen und weit­ere Infor­ma­tio­nen. Im Anhang find­en sich Beispiele von Betrieb­san­weisun­gen. Denn auch das macht die Branchen­regel deut­lich: Betrieb­san­weisun­gen sind der Aus­gangspunkt für Unter­weisun­gen und damit das regelmäßige Arbeitssicher­heit­strain­ing der Mitar­bei­t­erin­nen und Mitarbeiter.

Die Branchen­regeln der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung set­zen kein eigenes Recht, son­dern fassen das vorhan­dene kom­plexe Arbeitss­chutzrecht für die Unternehmen ein­er bes­timmten Branche ver­ständlich zusam­men. Sie dienen Ver­ant­wortlichen als prax­is­be­zo­genes Präventionswerkzeug.

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