Vorbeugender und abwehrender Brandschutz im Betrieb ist nichts für Dilettanten. Daher benötigen Fachkräfte für diesen Job auch eine entsprechende Ausbildung und die Bestellung seitens der Geschäftsleitung. In diesem Artikel ist alles zum Thema „Was muss ich mitbringen, damit ich mich Brandschutzbeauftragter nennen darf“ ebenso ausführlich wie kompakt zusammengefasst.
Thomas Bosselmann
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
Zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gehört im Betrieb die Überprüfung der Einhaltung brandschutztechnischer rechtlicher Vorgaben. Darüber hinaus organisiert er die Ausbildung von Mitarbeitern, wie zum Beispiel Brandschutzersthelfern. Die Überwachung der Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzmaßnahmen gehört ebenso zu seinem Aufgabenbereich, wie die Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen. Zudem ermittelt er betriebliche Brand- und Explosionsgefahren, legt brandschutztechnische Sicherheitsmaßnahmen bei der Verwendung von Schweiß‑, Trenn- und Lötgeräten fest und gestaltet Arbeitsverfahren nach brandschutztechnischen Aspekten. Er wirkt mit bei der Erstellung von Brandschutzplänen, Brandschutzordnungen und Gefahrenabwehrplänen, bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten, bei der Auswahl der Brandschutzeinrichtungen und bei der Verkehrsregelung innerhalb des Betriebes unter der Berücksichtigung der Bekämpfung möglicher Brände. Er arbeitet mit Behörden und der Feuerwehr zusammen, nimmt an Brandschutzbegehungen teil beziehungsweise führt diese durch und beteiligt sich an Brandschauen.
Qualifikation
- Abgeschlossene Ausbildung zum gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst,
- abgeschlossene Ausbildung zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst für hauptamtliche Kräfte, wenn die Personen hauptamtlich für den bestellenden Betrieb tätig sind,
- abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz,
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit einer Zusatzausbildung zum Brandschutzbeauftragten,
- Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten.
Ausbildung
Die Dauer der Ausbildung sollte mindestens 64 Lehreinheiten betragen (zwei Wochen). Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit kann die Ausbildungsdauer auf 32 Lehreinheiten verkürzt werden. Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung ab. Je nach Art, Umfang und Größe des Betriebes können zusätzliche Ausbildungsabschnitte erforderlich sein, wie zum Beispiel der Explosionsschutz.
Inhalte
In der Ausbildung wird die wirtschaftliche Bedeutung des Brandschutzes vermittelt. Das umfassende Regelwerk des Brandschutzes sowie die Anforderungen seitens der Bauordnung sind Themen ebenso wie der bauliche Brandschutz in seinen Teilbereichen „Baustoffe“ und „Bauteile“. Das Allgemeine Brandschutzkonzept (Anforderungen und Komponenten) wird vermittelt; Feuer- und Rauchschutzabschlüsse werden detailliert behandelt. Anlagentechnischer Brandschutz wie zum Beispiel Brandmeldeanlagen und Brandlöschanlagen sowie deren Prüfung sind genauso Inhalte der Ausbildung wie die Themenbereiche „Löschwasserversorgung“, „Löschwasserrückhaltung“ und „Brandschutz in der technischen Gebäudeausrüstung“.
Besonderer Wert wird auch auf die Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen gelegt; es werden Gefahrenabwehrpläne erstellt und Brandschutz bei Schweiß‑, Schneid- und sonstigen Arbeiten mit offener Flamme besprochen. Außerdem wird der abwehrende Brandschutz aus Sicht der Feuerwehr vorgestellt. Und Sicherheitsstromversorgung und –Beleuchtung und Blitzschutzanlagen gehören ebenso zum Fachwissen wie die Kenntnisse von natürlichen Rauchabzugsanlagen.
Anbieter von Brandschutzausbildungen:
- www.weka-akademie.de
- www.umweltinstitut.de (Umweltinstitut Offenbach)
- www.isaev.de (International Security Academy)
- www.brandschutzbeauftragter.de (Haus der Technik)
- www.tuv.com (TÜV Rheinland)
- www.tuev-nord.de
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